Durch OBI Group endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 765 Views | 06.02.2012 | 11:57 Uhr
geschrieben von Axel Persiel

OBI Group Holding SE & Co. KGaA (Bad Freienwalde)

Beworbenes Produkt nicht vorhanden

Bestell-/Kundennummer: 6479190

Das im aktuellen Prospekt beworbene Produkt "Marmormatte, beige, aus Naturstein, 27x27cm" war nicht, bzw. nicht ausreichend (nicht einmal 1m²) vorhanden.

Nachdem ich mich beim Marktleiter beschwerte, bemühte sich dieser aus anderen Obi-Märkten das Produkt zu besorgen. Dabei stellte sich heraus, dass kein einziger Markt damit beliefert wurde. Lediglich ein Markt in Berlin hatte noch einen nennenswerten Bestand aus der "Vor-Werbe-Zeit", war jedoch nicht bereit, etwas abzugeben bzw. zu liefern.

Hier wurde mal wieder mit Dingen geworben, die gar nicht vorhanden waren. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber dem Verbraucher effektive Instrumente in die Hand gibt, gegen solche windigen Geschäftspraktiken vorzugehen.

Bei Obi ist mir das zum ersten mal passiert. Bei anderen Ketten ist diese Praxis leider gang und gäbe.

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Meine Forderung an OBI Group Holding SE & Co. KGaA: Nachlieferung des Produktes


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Kommentare und Trackbacks (4)


07.02.2012 | 00:38
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
 spider monkey Axel Persiel: Ich halte Ihre Beschwerde zwar für eine Lappalie, aber bitte honorieren Sie, dass sich der Marktleiter richtig in's Zeug gelegt hat (wenn auch erfolglos).

13.02.2012 | 16:01
von Axel Persiel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich niemand gemeldet. Ich erwarte jedoch eine schriftliche Stellungnahme des Marktleiters. Das hat man mir in einem Telefonat mit der zentralen Beschwerdestelle von Obi angekündigt.


27.02.2012 | 19:45
von Axel Persiel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.03.2012 | 20:31
von Axel Persiel endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Marktleiter hat doch nicht, wie angekündigt, schriftlich reagiert. Es hat jedoch ein Mitarbeiter angerufen und angeboten, den Artikel (die Fliesen) von einem anderen Anbieter zu besorgen. Da ich mir inzwischen woanders solche Fliesen besorgt habe, hat sich der Fall für mich jedoch erledigt.




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