490 Views | 15.04.2013 | 15:42 Uhr
geschrieben von Alexander Blohm

Fressnapf Tiernahrungs GmbH (Krefeld)

Undichtes Aquarium

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19.03.2013 kaufte ich ein neues Aquariumbecken, da mein altes undicht war. Am 27.03. von der Arbeit zuhause angekommen, stellte ich fest das ca. 20 l ausgelaufen waren - undicht. Wasserstand dann unter die Undichtigkeit abgelassen und am nächsten Tag zum Freßnapf Markt. Leider war kein neues Becken da - mir wurde zugesichert, schnellstens eines zu beschaffen und mich zu informiern. Kein Problem - da der Wasserstand abgesenkt war. Leider kam eine neue Undichtigkeit übers Wochenende dazu - wieder 20 l raus und erneut große Schweinerein. Bis 04.04. keine Meldung vom Markt, also hingefahren und nachgefragt. Es gab wohl ein internes Kommunikationsproblem ein Becken wäre aber zufällig gerade eingetroffen, könnte ich natürlich haben - sehr nett.

Auf die Frage wer denn nun für meine Wasserschäden, mittlerweile teils verstorbenen Fische, kaputte Pflanze, die Neueinrichtung, Wasseraufbereiter und die ganze Arbeit und Ärger aufkommt, wurde mir lapidar Mitgeteilt ich müsse mich dann selber an der Hersteller wenden!

Wenn ich etwas bei einem Händler kaufe, greift meines Erachtens im ersten halben Jahr (und in den ersten 3 Wochen erst recht) die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers.

Ich erwarte eine angemessene Entschädigung (in welcher Form auch immer) und kein Abwimmeln.

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Meine Forderung an Fressnapf Tiernahrungs GmbH: Angemessene Entschädigung


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Kommentare und Trackbacks (1)


22.04.2013 | 19:25
von Alexander Blohm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
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