1615 Views | 08.06.2013 | 22:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7411303

Deichmann (Essen)

Mieser Service in Deichmann Filiale.

SCHLAGWORTE

Leider bin ich heute sehr von Deichmann entäuscht worden. Heute hatte ich vor, in der Deichmann Filiale in 01844 Neustadt/Sachsen 2 Paar Elefanten- Schuhe kaufen. Da ich sehr viel zu erledigen hatte, habe ich es leider erst zehn Minuten vor 18 uhr geschafft, die Filiale zu betreten. So weit so gut, hab mir also schnell die Kinderschuhe angesehen, zwei paar ausgesucht und wollte sie grade mit meiner Tohter anprobieren, da kam die Verkäuferin und sagte, es wäre gleich 18 uhr und sie würden jetzt schließen. so konnten wir die Schuhe nicht mehr anprobieren. Das ist mir echt noch nie passiert, Anstatt zu fragen, ob Sie mir behilflich sein kann, wurde ich förmlich rausgeschmissen. Ich hätte zwei Paar gekauft, das wären ca. 80 Euro Umsatz gewesen, aber der Vrkäuferin war es wichtiger, überpünktlich Feierabend zu machen. Leider weiß ich den Namen nicht. Egal. Hab mich entschuldigt, das ich Ihr den Feierabend verdorben habe und wir sind ohne Schuhe nach Hause gefahren. Bin selber im Handel tätig, so sollte man mit Kunden wiklich nicht umgehen. Bin echt enttäuscht und werde mir in Zukunft genau überlegen, wo ich meine Schuhe kaufe.

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Kommentare und Trackbacks (2)


09.06.2013 | 10:25
von ReclaBoxler-4544092 | Regelverstoß melden
Eine seltsame Auffassung von Dienstleistung hat der erste Kommentator.
Wenn ein Geschäft bis 18 h geöffnet hat, dann heißt das: Einlass bis 18 h und anschließend die Dienstleistung bis der Kunde zufrieden ist.
Wenn das den Angestellten zu spät ist, müssen sie eben einen früheren Ladenschluss beim Arbeitgeber durchsetzen, oder einen anderen Arbeitsplatz suchen.

09.06.2013 | 21:26
von Phönix | Regelverstoß melden
Herr Kater - es ging hier nicht um Preise usw. sondern um Dienstleistung / Umgang mit Kunden. Mal abgesehen davon, dass Deichmann-Verkäuferinnen gar nicht so schlecht verdienen (nach Tarif!), ist es eine Frechheit und bestimmt nicht im Sinne der Geschäftsführung, Kunden in der Form bzw. während der Geschäftszeiten abzuweisen. Das nennt man "geschäftsschädigend" und kann, sofern die Leitung Kenntnis davon erhält, zu einer Abmahnung und bei wiederholtem Vorkommen zur Kündigung führen - meiner Meinung nach zu Recht.



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