Durch Video & Game Multimedia gelöste Beschwerde. | 562 Views | 16.02.2015 | 15:25 Uhr
geschrieben von Thorsten Witzke

Video & Game Multimedia (Berlin)

Keine Auszahlung für angekaufte Filme

Bestell-/Kundennummer: Auftrag 77373, Kunde 553960

Habe am 02.12.2014 Ware im Wert von € 26,12 über die Internetankaufplattform "Crazydeal" (Betreiber Marco Höche/ Video & Game Multimedia Berlin) verkauft. Das Paket verließ zwei Tage später mein Haus und wurde nachweislich am 08.12.2014 bei Crazydeal zugestellt. Danach hörte ich wochenlang nichts! Nach diversen Schreiben meinerseits, in denen ich mich nach der Auszahlung erkundigte, die jedoch allesamt unbeantwortet blieben, schrieb ich am 20.01.2015 eine letzte Aufforderung mit 7tägiger Nachfrist und drohte mit der Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheids, sollte auch diese Frist ohne Ergebnis verstreichen. Noch am gleichen Tag erhielt ich eine Antwortmail mit dem lapidaren Satz: "Guten Tag, wir warten immer noch auf die Antwort was mit dem fehlenden „Die Frösche“ist. Bitte geben sie uns dazu eine kurze Info. "

SCHLAGWORTE

Ich teilte daraufhin mit, dass ich es eine Frechheit finde, mich erst jetzt zu informieren, dass ein Verkaufsprodukt angeblich nicht im Paket enthalten gewesen sein soll. Obgleich ich mir sehr sicher bin, dass alle Verkaufsprodukte im Paket waren, gab ich die Genehmigung, das angeblich fehlende Produkt aus dem Ankauf zu streichen, den Ankauf endlich abzuschließen und die Auszahlung der reduzierten Ankaussumme zu veranlassen. Zwei Tage später erhielt ich eine E-Mail mit der Mitteilung, dass meine Ware nun eingetroffen sei und überprüft werde - die Ankaufware lag zu diesem Zeitpunkt wohlgemerkt bereits seit sieben Wochen (!) bei der Firma Crazydeal.

Seither herrscht wieder absolutes Stillschweigen - keine Rückmeldung, keine Auszahlung, keine Rücksendung der Ankaufware! Habe heute nun noch einmal ein Schreiben mit allerletzter Nachfrist zur außergerichtlichen Klärung übersandt. Sollte der Ankauferlös nicht bis zum 09.02.2015 eingehen, übermittele ich den bereits ausgefüllten Mahnantrag an das zuständige Amtsgericht hier in Hamburg.

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Meine Forderung an Video & Game Multimedia: Auszahlung des Ankauferlös


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Kommentare und Trackbacks (1)


16.02.2015 | 16:20
von Thorsten Witzke gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Statt eine Erklärung zu liefern und sich für den Vorfall zu entschuldigen, überschüttete mich Herr Marco Höche (Inhaber von Crazydeal bzw. Video & Game Multimedia) Anfang Februar 2015 in einem letzten Mailwechsel mit Hohn und Beleidigungen. Er meinte zwar frech, dass ich gerne einen Mahnbescheid beantragen könne, wenn ich das wolle, aber so sehr im Recht fühlte er sich dann wohl doch nicht. Zumindest ging die beiläufig von ihm erwähnte Auszahlung mit Ablauf der letztmalig gewährten Frist - genauer gesagt am 9. Februar 2015 - auf meinem Konto ein. Dennoch: Zwischen Warenverkauf und Auszahlungsgutschrift lagen am Ende fast 9 Wochen! Und sein letzter Satz lautete: "Ich hoffe wirklich, Sie verkaufen Ihre Ware nicht noch einmal an uns! ".

Lieber Herr Höche,
selbstverständlich werde ich Ihnen nie wieder etwas zum Kauf anbieten. Ich bin schließlich nicht annähernd so naiv und gestört, wie Sie mich einschätzen. Und gerade weil ich so ein intelligenter, großherziger Mensch bin, gebe ich Ihnen sogar noch eitwas mit auf den Weg:
Pfiffige Unternehmer lernen aus gemachten Fehlern und reifen an Kritik. Natürlich ist es Ihr gutes Recht, dass Sie davon keinen Gebrauch machen möchten und stattdessen Ihre Geschäftgebahren als das einzig denkbare Ideal ansehen. Dann schreiben Sie doch Ihren letzten Satz zur Information für all Ihre Kunden ganz groß auf die Startseite Ihrer Internetpräsenz und schon kann jeder Kunde (Verkäufer) selbst entscheiden, ob er sich mit Ihrer Einstellung anfreunden kann oder doch besser einen reelleren Geschäftspartner sucht!




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