453 Views | 04.11.2015 | 20:17 Uhr
geschrieben von Elisabeth Derer

Familienkasse Nürnberg (Nürnberg)

Aussetzen der Kindergeldzahlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

wie ich heute telefonisch von Ihrer Behörde erfahren habe, wurde bei mir die Zahlung des Kindergeldes ausgesetzt. Mit der Begründung, dass ich den Fragebogen zur Prüfung auf Anspruch auf Kindergeld nicht rechtzeitig zurückgesendet hätte. Meine Nummer: 851FK034037
Das stimmt so aber nicht. Ich habe die Fragebögen fristgerecht zurückgesendet. Vor ca. 1,5 Wochen hab ich ein Schreiben erhalten, dass ich noch nicht alles ausgefüllt hätte. Was auch nicht stimmt, ich habe lediglich die nicht relevanten Fragen DURCHGESTRICHEN und nicht jedes Kästchen mit "nein" angekreuzt. Das müsste eigentlich verständlich gewesen sein, anscheinend aber doch nicht. Deshalb dann aber einfach die Zahlung auszusetzen, ist doch keine gerechtfertigte Reaktion, oder? Ich habe alles fristgerecht an Sie gesendet, Sie haben VIEL Zeit vergehen lassen und mich dann erst über das angebliche Fehlen meiner Angaben unterrichtet. Mir mein Geld jetzt nicht zu überweisen steht Ihnen rechtlich daher überhaupt nicht zu, da Sie mich zu spät über die Unvollständigkeiten informiert haben.
Aber generell mal eine Frage: Wieso hab ich diese Fragebögen überhaupt bekommen. Ja, ich habe mich neu verheiratet, aber das ändert in keinem Fall etwas an meinem Anspruch auf Kindergeld. (Bei Antragstellung war ich ja schon geschieden)
Soweit ich weiss, bin ich - bis die Kinder 18 Jahre alt sind - berechtigt, Kindergeld zu bekommen, egal ob ich mich nun einmal oder fünfmal neu verheirate. Lediglich folgende Punkte wären für Sie zu einer Neuprüfung relevant:

  • die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland
  • die Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber zu einer Tätigkeit im Ausland
  • der Wegzug ins Ausland
  • die Übernahme einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst
  • der Bezug anderweitiger kindbezogener Leistungen
  • die dauerhafte Trennung oder die Scheidung bezugsberechtigter Eltern
  • das Versterben eines Kindes
  • das Verlassen des Haushalts durch einen Bezugsberechtigten oder ein Kind

Diese Punkte treffen bei uns aber nicht zu, ich habe in JEDEM FALL Anspruch auf Kindergeld, egal, welche Fragebögen Sie von mir wollen.
Zu meiner Situation: Ich bin zwar verheiratet, allerdings gesetzlich immer noch allein erziehend. Ich bekomme nicht so viel Unterhalt, wie mir zustehen würde. Um finanziell über die Runden zu kommen, habe ich mittlerweile zwei Arbeitsstellen und bin daher auch auf die Zahlung des Kindergeldes mehr als angewiesen. Es kann nicht sein, dass mir einfach so, ohne Vorwarnung und ohne etwas falsch gemacht zu haben - das Kindergeld nicht überwiesen wird. Können Sie mir sagen, wie ich den Kindergarten für dieses Monat bezahlen soll? Oder andere Kosten, die ich mit diesem Geld abdecken MUSS?
Die berichtigten Unterlagen sind bereits auf dem Weg zu Ihnen, doch unabhängig von Ihrem Erhalt erwarte ich Ihre Zahlung UMGEHEND auf mein Konto, da sich trotz meiner Verheiratung NICHTS an meinem Anspruch geändert hat und ich Ihre Fragen fristgerecht beantwortet hatte.
Sollte ich bis Dienstag keine Zahlung auf meinem Konto vorfinden, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie unternehmen, da das Gesetz absolut auf meiner Seite ist.
Über eine schnelle Beantwortung meiner Email wäre ich Ihnen sehr dankbar.

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