Startseite > Handel > Möbelhäuser > Höffner > gelöste Beschwerde-Nr.: 173256
Durch Höffner gelöste Beschwerde. | 86 Views | 07.08.2018 | 11:59 Uhr
geschrieben von Petra Beckmann

Höffner (Schönefeld)

Lieferverzug

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag 8670263, Kundenkartennr. 2022765248

Am 07.03.2018 (10. KW) bestellte ich 6 Stühle zu meinen zuvor bei Höffner neu erworbenen Wohnzimmermöbeln.

SCHLAGWORTE

Auf dem Kaufvertrag wurde eine Lieferfrist von 14 Wochen avisiert, was ich schon als recht lang empfand.

Am 21.03. erhielt ich einen Zwischenbescheid, der mir aufgrund von Lieferschwierigkeiten eine Lieferung für die 28. KW zusagte. Also nochmals 4 Wochen.

Am 27.07. (30. KW) habe ich bei Höffner angerufen und erhielt die Auskunft, dass eine Lieferung in der 33.KW erwartet würde und ich sollte mich doch gleich für einen Liefertermin entscheiden. Da ich Freitag zu Hause bin, habe ich natürlich einen Freitag gewünscht.

Laut Auskunft der Mitarbeiterin am Telefon wäre das nicht möglich und der früheste Termin, den sie mir vorschlagen könne, wäre der 29.08.2018. Ich habe mich unter Vorbehalt erstmal für diesen Termin vormerken lassen. Ob ich die Stühle dann tatsächlich geliefert bekommen werde, glaube ich noch nicht wirklich.

Am Samstag den 04.08.18 habe ich beim Kundendienst von Höffner wegen dieser Lieferfristen vorgesprochen. Mir wurde ein Warengutschein von 80,00 Euro angeboten, den ich allerdings erst nach Lieferung erhalte, ein Abzug des Betrages bei Bezahlung der Ware wäre nicht zulässig.

Da ich beabsichtige noch einen Teppich zu kaufen, wollte ich wissen, ob ich den Betrag bei diesem Kaufvertrag einsetzen könnte. Auch das wurde verneint.

Ich finde es unerhört, erst den Kunden ewig auf die Lieferung zu vertrösten. Einen eingeräumten Schadenersatz nicht bei Lieferung der Ware verrechnen zu können und auch nicht bei einem anstehenden Kaufvertrag (der Teppich hat ebenfalls eine Lieferfrist von 4 Wochen) mit aufzunehmen.

Wenn ich mit meiner Teppichbestellung warte, bis mir der Gutschein zugesendet wird, habe ich wahrscheinlich Weihnachten noch keinen Teppich.

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Meine Forderung an Höffner: 10% Preisnachlass bei Verrechnung auf die Ware und direktem Abzug bei Anlieferung und Restzahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.08.2018 | 11:59
Firmen-Antwort von: Höffner
Abteilung: Social Media

Sehr geehrte/r Kunde/in, vielen Dank, dass Sie uns geschrieben haben. Für die Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen. Die zuständigen Kollegen haben wir soeben informiert. Ein Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Liebe Grüße vom Höffner Team.

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Kommentare und Trackbacks (2)


10.08.2018 | 12:43
von Petra Beckmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wollte sich jemand melden, dabei ist es bis jetzt geblieben.


17.08.2018 | 14:27
von Petra Beckmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma Höffner hat sich gemeldet.
Ich kann jetzt den eingeräumten Entschädigungsbetrag bei Lieferung einbehaltenund habe auch einen für mich passenden Liefertermin erhalten
Sollte das alles so passieren, wäre meine Beschwerde am 31.08. gelöst.




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