dodenhof Posthausen KG (Posthausen)
Hausverbot
Wir waren mit unserer kleinen Tochter (3) zwei Tage vor Weihnachten bei dodenhof, um letzte Besorgungen zu erledigen. Das Haus war natürlich voll und der Weihnachtsstress war überall spürbar. Auch bei unserer Maus machte sich die Laune bemerkbar und wir beschlossen etwas essen zu gehen.
Mein Mann bat mich noch einen Augenblick unten zu warten (die Lifte waren alle defekt), er wolle sich in der Herrenabteilung noch kurz umsehen.
Als er fündig wurde und uns den ausgesuchten Mantel zeigen wollte, ist er damit runter zu uns. Und dann kam der Moment, wo fast alle Eltern von kleinen Kindern wissen - jetzt muss essen her! Völlig in Gedanken und bei unserem Kind sind wir also los zu dem Foodbereich. Dort haben wir einfach komplett alles für den Augenblick vergessen - wir saßen, aßen und waren einen Moment aus der Weihnachtshölle entflohen.
Ich denke die Konzentration war danach einfach weg und wir waren bedient! Also beschlossen wir Richtung Auto zu laufen. Dort angekommen, sprach uns ein Herr in Begleitung einer Frau an, ob wir uns vorstellen könnten, warum wir angehalten werden. Wir hatten eine Parkfläche etwas außerhalb nutzen müssen, da einfach alles voll war. Wir antworten beide gleich: wegen dem Parkplatz?
Nein - es war der Mantel! Im Weihnachtswahnsinn ist uns wohl ein Fehler unterlaufen. Wir haben uns auf das Kind konzentriert und wollten bestimmt nichts klauen! Doch das ist ja in dem Augenblick erstmal unwichtig, den die Tatsache, dass der Mantel unbezahlt das Haus verließ, ist in diesem Augenblick Diebstahl!
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Entgeistert, genervt und ratlos sind wir also mit dem Herren und seiner Kollegin wieder zurück gelaufen und mussten die allgemeine Prozedur über uns ergehen lassen, wie man es mit Schwerverbrechern so macht. Mittendrin unsere 3-jährige Tochter! Verhör - Einkauf Kontrolle aller andern Artikel und anschließend mein persönliches Highlight- ausziehen bis auf den Slip! Alles mittlerweile in Begleitung der Polizei!
Da wir nun wirklich keine bösen Absichten hatten und wir dementsprechend auch alle anderen Käufe belegen konnten, fanden die Beamten nichts! Es war alles in einem eine sehr beschämende Situation und mir viel es wirklich schwer meine Tränen im Zaum zu halten! Wir wurden wie Tiere behandelt und das hat irgendwann ein Gefühlschaos ausgelöst!
Wir haben nun eine Anzeige laufen, auf unbestimmte Zeit Hausverbot und wurden wegen einer Unachtsamkeit behandelt, wie das letzte Gesindel! In so einem vollen Haus - zu Weihnachten - mit Kind - ist es anscheinend für das ausgebildete Fachpersonal im Sicherheitsbereich der Supergau!
Wo ist da die Menschlichkeit?
Im diesem Sinne frohes Fest!
Ein Eintrag ins Führungszeugnis kann nach rechtskräftiger Verurteilung durch ein Gericht erfolgen, wenn man die Grenze von 90 Tagessätzen überschreitet oder wenn man aufgrund beispielsweise einer Haftstrafe aus anderen Gründen vorbestraft ist. Eine solche Strafe ist im vorliegenden Fall ausgeschlossen.
Schwerer Diebstahl, wie sie hier unterstellen, liegt der Schilderung des Tathergangs folgend, in keiner Weise vor.
Sofern die Schilderung des Tathegangs zutrifft, ist mit einer Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zu rechnen. Allenfalls wäre ein Strafbefehl (der nur ein Angebot der Staatsanwaltschaft ist) mit einer geringen Geldauflage denkbar.
Vor dem Gang zum Anwalt (der ja bezahlt werden will) würde ich den weiteren Verlauf abwarten. Parallel würde ich versuchen, bei Dodenhof die Rücknahme der Anzeige zu erreichen.
Diebstahl ist ein Antragsdelikt. Das Kaufhaus kann also jederzeit die Anzeige zurücknehmen.
Ob die Sache wegen Geringfügigkeit oder mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Anwälte bedarf es in diesem Stadium des Verfahrens nicht. Sofern die Person in der Vergangenheit nicht einschlägig vorbestraft war und der Wert der Sache gering ist, ist eine Einstellung des Verfahrens üblich. Aus Kostengründen empfehle ich daher, zunächst abzuwarten. Die Staatsanwaltschaft wird sich zu gegebener Zeit melden und entweder die Einstellung des Verfahrens mitteilen oder einen Strafbefehl vorlegen. Bei Einstellung ist die Sache ohne Folge erledigt. Ohne Anwalt und ohne Kosten.
Beim einem Strafbefehl entscheidet man dann, ob die vorgeschlagenen Strafe angemessen erscheint. In diesem Fall zahlt man die angegebene Geldsumme und die Sache ist folgenlos (abgesehen vom Geld) erledigt.
Erscheint die Strafe einem unangemessen, sollte ein Anwalt aufgesucht werden, der dann dem Strafbefehl widerspricht. Danach wird es zu einer Hauptverhandlung kommen.
Wenn sie das wissen (denn so tun sie in ihren bisherigen Ausführungen ja), wissen sie sicher auch, dass es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keine starre Grenze für die Geringwertigkeit einer Sache gibt, sondern im Einzelfall abzuwägen ist. Oder wussten sie das nicht?
Sollte hier also tatsächlich kein Fall des § 248a StGB vorliegen, so blieben meine weiteren Ausführungen dennoch gültig.