323 Views | 05.10.2023 | 18:49 Uhr
geschrieben von Schneeflocke-angi

PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (Stockelsdorf)

Inkassobüro auf mich angesetzt

Unberechtigte Forderung PVZ Stockelsdorf für zwei Ausgaben "BUNTE" in Höhe von 10,-- EUR.

PVZ hat mein Bankkonto am 25.07.2022 für ein Jahres-Abo der "Bunte" mit dem vereinbarten Betrag belastet für 52 Ausgaben dieser Zeitschrift.

SCHLAGWORTE

Dabei wurden im Belastungstext die Ausgaben Heft 31/22 bis Heft 28/23 = 52 Exemplare angegeben, es sind jedoch nur insgesamt 50 Ausgaben bei Nachrechnung.

Ist es ein Rechenfehler? Schreibfehler? Absicht?

Nunmehr verlangt PVZ von mir eine Nachzahlung für zwei Ausgaben, nämlich Heft 29/23 und Heft 30/23 - die ich jedoch bereits am 25.07.2022 mit bezahlt habe (Ausgabe 31/22 bis Ausgabe 30/23 sind gesamt 52 Exemplare - so hätte der Text in der Lastschrift heißen müssen) - denn ich habe 52 Ausgaben - so wie vereinbart - bezahlt und auch nur 52 Ausgaben erhalten.

PVZ hat jetzt ein Inkassobüro beauftragt, den Betrag für diese zwei angeblich nicht bezahlten Ausgaben von mir einzufordern.

Ist es eine neue Masche, Geld einzunehmen?

Dabei ist es doch so einfach nachzuvollziehen, dass ich den vereinbarten Betrag für 52 Ausgaben längst bezahlt habe.

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Meine Forderung an PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG: Sofortige Rücknahme des Inkassoverfahrens und Vergütung für den ganzen Schriftwechsel und vor allem Ärger.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (6)


27.10.2023 | 11:50
von Schneeflocke-angi noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Inkassobüro fordert inzwischen EU 86,61 von mir.
Scheinbar kann dort auch niemand feststellen, dass Ausgabe 31/22 bis 28/23 nur 50 Ausgaben sind, mir jedoch der vereinbarte Betrag für 52 Ausgaben per Lastschrift von meinem Konto eingezogen wurde. Und auch im Lastschrifttext: BUNTE 052 Exemplare Jul Heft 31.2022 - Jul Heft 28.2023.

Es scheint wohl niemand darauf zu kommen oder will nicht darauf kommen, dass es sich hier wohl nur
bei der Angabe der berechneten Ausgaben um einen Schreibfehler handeln kann und es hätte heißen müssen im Lastschrifttext: BUNTE 052 Exemplare Jul Heft 31.2022 - Jul. Heft 30.2023


07.11.2023 | 14:41
von Schneeflocke-angi noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe ein Schreiben vom 2.11.23 erhalten mit der Empfehlung für PVZ, das Gerichtsverfahren üb. Eu 86,66 gegen mich einzuleiten.

Heute erhalte ich von PVZ folgende Email: ……. nach Prüfung des geschilderten Sachverhaltes, möchten wir Ihnen mitteilen, dass unsererseits eine ausreichende Sachstandsmitteilung dargelegt worden ist. Beste Grüße gez. Frau Müter

Ich kann diese E-Mail lesen, verstehe jedoch keinesfalls, was genau damit gemeint ist mit einer solchen Aussage. Verstehe den Sinn und Inhalt nicht.

Vielleicht kann es mir jemand in umgangssprachliches Deutsch übersetzen.


20.11.2023 | 13:08
von Schneeflocke-angi noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.12.2023 | 17:14
von Schneeflocke-angi noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.12.2023 | 15:33
von Schneeflocke-angi noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
PVZ hat es scheinbar ja wohl nicht nötig, meine Angaben auf Korrektheit zu überprüfen bzw. deren Angaben auf Unkorrektheit und Fehler, ich habe diesbezüglich überhaupt keine Antwort erhalten, immer nur ein weiteres Behaaren auf die Forderung, 2 bereits bezahlte Ausgaben der Zeitschrift BUNTE noch einmal zu bezahlen.
Habe inzwischen am 14.12.2023 eine weitere Aufforderung erhalten, den Betrag von EU 86,75 bis zum 21.12.2023 zu bezahlen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


05.01.2024 | 22:15
von Schneeflocke-angi noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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