Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 103 Views | 03.03.2024 | 09:16 Uhr
geschrieben von Imke Meyer

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Die Jahresrechnung von E.ON

Bestell-/Kundennummer: 404836243

Ich erhalte leider keine Jahresabrechnung zu meinem Gasvertrag.

Laut Servicemitarbeiter ist generell keine Rechnungserstellung möglich. Wie kann es da sein, dass andere Kunden ihre Rechnung/Gutschrift bereits erhalten haben?

Auf die Jahresrechnung (bzw. Gutschrift) für 2022 habe ich über ein Jahr gewartet. Daher möchte ich jetzt öffentlich noch einmal um Erstellung meiner Jahresrechnung für 2023 (die ein Guthaben aufweist) bitten.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstellung der Jahresrechnung 2023


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.03.2024 | 12:55
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Imke,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie Ihre Rechnung von uns noch nicht bekommen haben. Wir verstehen gut, dass Sie sich darüber sehr ärgern.

Wir haben unsere zuständigen Kollegen bereits informiert und um eine schnellstmögliche Erstellung Ihrer Rechnung gebeten. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Unsere Kollegen kümmern sich gern um alles Weitere für Sie.

Viele Grüße und Ihnen einen schönen Tag

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (5)


03.03.2024 | 12:27
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wenn man sich die Beschwerden hier auf der Seite anschaut, die sich mit fehlenden Abrechnungen befassen, dann fallen zwei Dinge auf: zum einen gibt es enorm viele Beschwerden. Und zum anderen sticht dieses Unternehmen ganz besonders heraus.

Dass eine Abrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen ist, ist nicht neu. Und vor allem ist es die geltenden Rechtslage. Das dieses (und auch andere) Unternehmen die geltenden Rechtslage bei so vielen Kunden und zum Teil über einen derart langen Zeitraum einfach ignoriert, sollte die zuständige Aufsichtsbehörde auf den Plan rufen.

Mein Tipp: unbedingt bei der Bundesnetzagentur beschweren. Die Bundesnetzagentur wird zumeist nicht im Einzelfall tätig. Sie kann aber bei fortgesetzten Beschwerden beziehungsweise fortgesetzten Verstößen gegen die gesetzlichen Grundlagen einschreiten. Und hier gilt, desto mehr Leute sich beschweren, desto wahrscheinlicher wird ein Einschreiten.

14.03.2024 | 08:17
von Imke Meyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist bislang noch nichts passiert.


18.03.2024 | 09:42
von Imke Meyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.04.2024 | 07:59
von Imke Meyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.04.2024 | 10:32
von Imke Meyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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