E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Privilegierung Wärmepumpen gemäß § 22 Energiefinanzierungsgesetz
Seit 12.02.2024 keine Reaktion von E.ON bzgl. Weiterleitung eines Anspruchs auf Verringerung von KWKG-und Offshore-Netzumlage an Netzbetreiber.
Seit 12.02.2024 hatte ich E.ON mehrfach auf unterschiedlichen Kommunikationswegen gebeten, für das Jahr 2023 meinen Anspruch auf Verringerung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage gemäß § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) an den zuständigen Netzbetreiber weiterzuleiten. Dieses Verfahren ist so vorgesehen.
Bisheriger Kommunikationsablauf:
- 12.02.2024: Anmeldung meiner Ansprüche aufgrund § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) im E.ON-Onlineportal
- 12.02.2024: Reaktion von E.ON: Automatisiertes Eingangsbestätigungsmail: "Ihre Antwort ist in Arbeit".
- 22.02.2024: Nachfrage zum Bearbeitungsstand meiner Mitteilung vom 12.02.2024 per E-Mail
- Reaktion von E.ON: Keine!
- 11.03.2024: Bitte um Rückmeldung bzgl. des Bearbeitungsstands per E-Mail
- 11.03.2024: Reaktion von E.ON: Automatisierte E-Mail: " Wir kümmern uns darum."
- 14.03.2024: Erneute Nachfrage im E.ON-Onlineportal
- 14.03.2024: Reaktion von E.ON: Automatisiertes Eingangsbestätigungsmail: "Ihre Antwort ist in Arbeit."
03.04.2024 | 10:56
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo lieber ReclaBoxler-4883951,
vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.
Es tut uns leid, dass Sie aktuell noch auf eine Antwort von uns warten. Wir bitten unsere zuständigen Kolleginnen und Kollegen gern darum, dass sie sich priorisiert um Ihr Anliegen kümmern und sich bei Ihnen melden.
Damit wir das machen können, schicken Sie uns doch bitte eine E-Mail mit Ihren Daten und dem Hinweis auf Ihre ReclaBox-ID 248113 an unser Postfach socialmediaeon.de.
Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland
Eine Mitarbeiterin hat behauptet, dass die von mir bereits des Öfteren angesprochenen KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage
in unserer Wärmestrom-Rechnung für 2023 bereits auf null gesetzt worden wären.
Ich habe nach dem Anruf die Rechnung für 2023 darauf hin überprüft:
Die Angabe trifft zum einen nicht zu und wäre zum anderen verwunderlich, da die Genehmigung der Reduzierung durch die EU noch aussteht.
Daraufhin habe ich umgehend bei e.on angerufen und mir wurde versprochen, dass die Umstimmigkeit der betreffenden Mitarbeiterin weitergeleitet wird.
Zudem sollte ich eine schriftliche Mitteilung darüber erhalten, ob der Netzbetreiber die Reduzierung von KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage für 2023 vermerkt hat.
Bis heute, 21.04.2024 habe ich keine Rückmeldung erhalten.
Insofern ist selbstverständlich auch die am 02.04.204 an e.on gegangene Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG nicht erledigt.
Zum besseren Verständnis um welche Umlagen es geht einige Links, wie andere Stromlieferanten mit der Thematik umgehen:
https://www.zev-energie.de/privilegierung-wp.php
https://www.rng.de/waermepumpen
https://www.svo.de/fuer-zuhause/privilegierung-waermepumpenstrom
https://www.vattenfall.de/waermepumpen-strompreis-reduzierung-22-enfg
Zur Erinnerung: Es geht seit 2,5 Monaten lediglich darum, unseren Anspruch für 2023 auf Verringerung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage auf Null an den Netzbetreiber weiterleiten - eine aus meiner Sicht eigentlich leicht zu lösende Aufgabe.