1075 Views | 20.05.2010 | 17:50 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2617405
Meine Mamma hat vor einem Tag von Media Markt Digtal Rec. gekauft. Ich habe es dann wieder zurück gegeben, weil sie es nicht bedienen konnte.
Ich wollte eine Geldrückgabe haben, aber konnte nur ein Gutschein bekommen. Ich bin selber ein Reklamationsgutachter, besuche täglich ca. acht bis zehn Kunden. Ich würde beim jeden Kunden dieses Thema besprechen, dass keiner von Media Markt etwas kaufen soll.
Meine Forderung an Media Markt:
Geldrückgabe
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Teilen Sie uns doch bitte noch mit, bei welcher Firma Sie arbeiten. Für den Fall einer beruflichen Neuorientierung werde ich mich dort sofort als Reklamationsgutachter bewerben.
Welchen Teil verstehen Sie da nicht?
Wenn jemandem etwas nicht gefällt oder die Bedienung des Gerätes zu kompliziert ist, dann hat der Kunde nur die Möglichkeit, auf Kulanz zu hoffen, denn eine Rückgabe oder Umtausch ist da ausgeschlossen.
Hier hat der Beschwerdeführer wirklich Glück, daß er wenigstens einen Warengutschein bekommen hat. War das jetzt "deutsch" genug?
Viele verwechseln nämlich das Ganze mit dem Onlinehandel, wo ein 14-tägiges Umtauschrecht gesetzlich geregelt ist.