FlexGas GmbH (Berlin)
Seit 3 Monaten keine Schlussrechnung
Bestell-/Kundennummer: 900001433589
Ich habe meinen Gaslieferungsvertrag bei Flexgas nach einem Jahr zum 30.09.2011 gekündigt. Der Zählerstand wurde danach umgehend von meinem lokalen Netzbetreiber an Flexgas bestätigt.
Auf Nachfrage wurde mir von Flexgas mitgeteilt, dass ich binnen 6-8 Wochen meine Schlussrechnung erhalten werde. Nach Ablauf dieser Frist und unzähligen Telefonaten mit der dortigen Kundenhotline wurde ich immer wieder vertröstet. Auf E-Mail Anfragen gab es danach keine Antwort mehr, obwohl Flexgas mit einer Beantwortung innerhalb von 24 Std. wirbt.
Nach nunmehr drei Monaten warte ich immer noch auf eine Schlussrechnung und letztlich auch auf die erwartete hohe Erstattung meines Guthabens. Da ich bereits in der Vergangenheit negative Erfahrungen mit Gasanbietern hatte, sehe ich mich nunmehr gezwungen, weitere Schritte einzuleiten.
Es kann einfach nicht sein, dass man als stets pünktlich zahlender Kunde bei Beendigung des Vertragsverhältnisses so hingehalten und letztlich mit den zurückgehaltenen Guthaben dort gearbeitet wird.
Bei Gasbezug: Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an (am besten schriftl. Bestätigung des Netzbetreibers in Kopie beilegen).
Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein - eine Beschwerde hier in der Reclabox ist NICHT ausreichend! ) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also NICHT einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern EXAKT den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Flexgas) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist gelöst