dodenhof Posthausen KG (Posthausen)
Sofa kaputt / schlechte Verarbeitung
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 3894418 KV 123676147
Vor vier Wochen schrieb ich folgende Email an die Fa. Dodenhof:
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor weniger als zwei Jahren bei Ihnen ein Schlafsofa unter der o. g. Vertragsnummer gekauft. Dies weißt leider - trotz seltener und umsichtiger Nutzung - bereits einen Schaden auf. An beiden Seiten sind die Führungsschienen ausgerissen, da diese lediglich mit zwei sehr kurzen Schrauben in einfachem Pressspan verschaubt wurden. Meiner Ansicht nach keine gute Verarbeitung, weshalb diese natürlich sehr leicht ausreißen. Durch die scharfkantigen Führungen, ist des Weiteren bereits der Stoff auf der Innenseite angerissen. Ich denke, dass ein so tolles Unternehmen Ihrer Größe und Ihres Rufes sehr an einer hohen Kundenzufriedenheit interessiert sind. Daher würde ich mich freuen, wenn Sie diesen Fall einmal prüfen könnten und aus Kulanz ein Entgegenkommen in diesem Fall vorschlagen könnten. Sehr gern würde ich weiterhin bei Ihnen Kunde bleiben und tolle Produkte erwerben. Ich freue mich bereits auf eine Antwort von Ihnen und verbleibe, mit freundlichen Grüßen David Thies+++ unquote +++
Leider wurde ich bis zum heutigen Datum immer wieder damit vertröstet, dass sich Dodenhof noch in Verhandlungen mit dem Hersteller befinden würde. Da jedoch Dodenhof mein Vertragspartner ist und nicht der Hersteller, erwarte ich eigentlich ein Entgegenkommen von Dodenhof selbst. 1-2 Wochen Wartezeit kann ich noch verstehen, mehr jedoch nicht mehr.
Anfang dieser Woche habe ich nochmals darum gebeten, hier mit etwas Nachdruck daran zu arbeiten - leider ohne jegliche Antwort.
Ich würde mich freuen, vielleicht auf diesem Wege eine Antwort zu bekommen,
mit freundlichen Grüßen,
David Thies
28.05.2013 | 18:48
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Herr Thies,
ich bedauere, dass es bei der Rückmeldung zu einer Verzögerung gekommen ist.
Aus Kulanz kann ich Ihnen anbieten, sich in unserem Möbelhaus ein neues Schlafsofa auszusuchen.
Der bereits bezahlte Betrag wird gutgeschrien, sofern mindestens der alte Auftragswert wieder erreicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Stenull
Beschwerde ist gelöst