Tele Columbus Kundenservice GmbH (Berlin)
Leistungsverweigerung
Bestell-/Kundennummer: K99339358
Nach meinem Umzug im Mai 2013 kontaktierte ich telefonisch Telecolumbus über meine neue Anschrift. Dort wurde mir mitgeteilt, dass der alte Vertrag, welcher bei MediMax in Berlin abgeschlossen wurde, nichtig wäre, da der Preis von 6,49€ für das HD-Basic zu gering sei und ich einen neuen Vertrag zum Empfang in HD in Höhe von 14,99€ abzuschließen hätte.
Es haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
(Das analoge Programm ist schon in den Betriebskosten des Vermieters enthalten! Dementsprechend müsste der komplette Preis geringer ausfallen.)
Dies habe ich natürlich nicht gemacht, da Telecolumbus, auch wenn der Vertrag durch einen Vertriebspartner zustande gekommen ist, an diesen Vertrag gebunden ist und zur Leistung verpflichtet ist.
Bis Mitte Februar 2014 konnte ich auch weiterhin an meiner neuen Anschrift TV in HD sehen. Doch ohne mich in Kenntnis zu setzen wurde mir der Empfang auf das analoge Fernsehen gefiltert.
Nachdem ich eine siebentägige Frist gesetzt und sich nichts geändert hatte, machte ich von meinem Sonderkünidungsrecht Gebrauch. Diese Kündigung wurde mir auch zu Ende März 2014 bestätigt.
Heute habe ich eine Mahnung für den Monat März erhalten, ohne jegliche Leistungen erhalten zu haben. Dieser Mahnung habe ich heute widersprochen und werde ggf. juristischen Beistand in Anspruch nehmen.
Schließlich gilt hier §326 Abs. 1 BGB: "Ohne Leistung keine Gegenleistung."
Aber anscheinend kann ein Monopolist das Recht beugen oder ganz missachten.
Ich empfehle niemandem, Kunde bei diesem "Unternehmen" zu werden, und fordere alle Betroffenen auf, sich gegen solche Machenschaften zu wehren.