258 Views | 04.02.2024 | 11:16 Uhr
geschrieben von Christian Horns

LichtBlick SE (Hamburg)

Abrechung zu spät und nachweislich falsch!

Bestell-/Kundennummer: 11825996

Um Monate verspätete Jahresrechnung. "Systembedingte", nachweislich falsche Abrechnungen

Zum 31.12.2023 hatte ich meinen Vertrag zur Lieferung vom Wärmestrom bei "LichtBlick" gekündigt.

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Leider hatte ich erst im Zuge der Kündigung bemerkt, dass es "LichtBlick" versäumt hatte, die Jahresabrechnung für den Abrechnungszeitraum 11.06.22 bis 10.06.23 zu stellen. Dies hatte ich dann Ende Januar nachträglich eingefordert - die gesetzliche Frist von 6 Wochen zur Erstellung der Jahresrechnung hatte "LichtBlick" ohne Angaben von Gründen nicht eingehalten.

Am 01.02.2024 wurden mir die Jahresrechnung für den oben genannten Abrechnungszeitraum und die Endabrechnung zugesandt. Zur Erstellung der beiden Rechnungen liegen "LichtBlick" die über den Netzbetreiber übermittelten Verbrauchsstände vom Juni 2022, Juni 2023, sowie den Stand zum Ende der Lieferung bis 31.12.23 vor.

Interessant ist, wie "LichtBlick" nun mit diesen drei Zählerständen abrechnet:

Für den Abrechnungszeitraum vom 11.6.23 bis zum 10.6.23 wurde ein Verbrauch von 0 kWh abgerechnet - es wurde lediglich die Grundgebühr in Rechnung gestellt. Die Rechnung wies unter Berücksichtigung der gezahlten Abschläge eine Gutschrift in Höhe von 1.616,95 € aus. Bei der Endrechnung für den Zeitraum vom 11.06.23 bis zum 31.12.23 sollte ich hingegen 826,47 € nachzahlen. Insgesamt also eine Erstattung von knapp 800.-- €.

SCHLAGWORTE

So manch einer würde sich nun sicherlich angesichts der Erstattung freuen und die offensichtlich falsche Abrechnung schulterzuckend zur Kenntnis nehmen.

Bei einem Anruf in der Hotline wurde mir mitgeteilt, dass die Rechnungen automatisiert erstellt würden und der offensichtliche Fehler "systembedingt" sei. "LichtBlick" rechnete also "systembedingt" für einen Zeitraum ab, in dem für ein halbes Jahr ein Preis von 21,48 ct/kWh galt, mit einem Verbrauch von 0 (!) kWh ab, um dann den kompletten Verbrauch von 18 Monaten Strombezug in einen Zeitraum zu verlegen, in dem ich 44,92 ct/kWh bezahlen musste.

Wie gelang es "LichtBlick", dass ein Abrechnungsjahr mit 0 kWh abgerechnet werden konnte, obwohl die Verbrauchsstände des Netzbetreibers vorlagen? Ganz einfach: Man wies für den ersten Tag des Abrechnungszeitraums der Endrechnung, für den Zeitraum vom 11.06.23 bis zum 12.06.23 einen Verbrauch von über 3.000 kWh für einen Tag aus (!)

Ist das ein "Versehen" von "LichtBlick", oder einfach nur dreist? So manch einer käme da auf die Idee, "LichtBlick" "systembedingte" - vorsichtig gesagt -Unredlichkeit vorwerfen zu wollen.

Ich möchte nicht so weit gehen, ich will einfach nur eine korrekte Abrechnung - mir stehen in jedem Falle einige hundert Euro mehr an Erstattung zu!

P. S.: LichtBlick! Bitte denkt daran, dass ich auch in den Genuss der Strompreisbremse kommen könnte, bitte überprüfen Sie das!

Ich möchte nicht, dass mir diese - wie jetzt geschehen - "systembedingt" vorenthalten wird.

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Meine Forderung an LichtBlick SE: Achtung: Rechnungen mit darin ausgewiesenen Zählerständen unbedingt kontrollieren! Korrekte Abrechnungen, unverzügliche Auszahlung der Erstattung!


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


11.02.2024 | 12:37
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01.03.2024 | 18:29
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21.03.2024 | 18:45
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