E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
E.ON erstellt keine Rechnungen für Gasliefervertrag
Bestell-/Kundennummer: 404108709
Seit Erdgaslieferbeginn am 01. März 2022 (!) habe ich noch keine Abrechnung erhalten.
Es ist besonders ärgerlich, da ich durch mein Verbrauchsverhalten eine Gutschrift erwarte. Warum kann E.ON offensichtlich sanktionsfrei gegen gesetzliche Abrechnungsfristen verstoßen? Telefonate und E-Mails werden immer mit Hinhalte-Vertröstungen beantwortet.
Auf meine Beschwerde über ReclaBox am 20.12.2023 entschuldigte sich E.ON für die lange Wartezeit. Mit einer Weiterleitung meiner Beschwerde hatte ich mich zufriedengegeben. Wieder sind 6 Wochen vergangen, und es ist weiterhin nichts passiert.
Seit dem 27.07.2021 müssen nach §41 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 EnWG Energielieferverträge u. a. auch Regelungen für ungenaue und verspätete Abrechnungen enthalten.
Trotz intensiver Suche im Vertrag und in den AGB kann ich nichts hierzu finden. In welcher Form werde ich entschädigt? Eine Stellungnahme von E.ON wäre hier angebracht.
In der kommenden Woche werde ich mir in einem ersten Schritt wegen fehlender Abrechnung eine Rücklastschrift der letzten Abschlagszahlung vorbehalten (Leistungsverweigerungsrecht §273 BGB) - es sei denn, E.ON benennt mir in Beantwortung dieser Beschwerde einen verbindlichen Abrechnungstermin.
07.02.2024 | 09:03
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Roman,
vielen Dank für Ihren zusätzlichen Beitrag hier in der ReclaBox.
Wir können Ihren Ärger über die ungewöhnliche Verzögerung bei der Erstellung Ihrer Rechnung wirklich gut nachvollziehen. Wir haben unseren entsprechenden Fachbereich sofort über Ihren neuen Beitrag informiert und um eine priorisierte Klärung Ihres Anliegens gebeten.
Die Kollegen werden sich nach der erfolgten Klärung so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir würden uns freuen, wenn wir damit zu einer schnellen, abschließenden Klärung beitragen können.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland