Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 115 Views | 20.02.2024 | 11:25 Uhr
geschrieben von Petra Koriath

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON hält mal wieder eine Abrechnung zurück

Bestell-/Kundennummer: 401290934

O. g. Vertrag ist zum 13.11.2023 aufgrund einer Kündigung in Form einer Schlussrechnung abzurechnen.

SCHLAGWORTE

Ich habe in einen anderen Vertrag gewechselt.

Der Zählerstand und auch der Wechsel des Zählers mit dem jeweiligen Zählerstand wurde von mir und auch vom Netzbetreiber Bayernwerk an E.ON übermittelt, was seitens E.ON auch bestätigt wurde.

Ich habe E.ON schon mehrmals via E-Mail mit Fristsetzung und telefonisch aufgefordert, diesen Vertrag abzurechnen, da die Sechswochenfrist, in der die Rechnung hätte erstellt werden, müssen, längst verstrichen ist. Diese gesetzliche Vorgabe scheint E.ON aber wohl erneut nicht zu interessieren.

Es wird auch immer von einer sog. "Auszahlungssperre" gesprochen. Ebenso wird mit aus der Luft gegriffenen Gründen wie "Preisbremse" und "Steuer" gearbeitet. Alles, nur um nicht auszuzahlen, auch kann man nicht sagen, wann denn diese Sperre aufgehoben wird.

Meines Wissens greifen die Änderungen bei der Preisbremse erst ab 01.01.2024, mein Vertrag lief aber zum 13.11.2023 aus.

So wie es aussieht, wird sich E.ON also meine überbezahlten monatlichen Abschläge einbehalten oder die Auszahlung so lange wie möglich hinauszögern.

Auf meine Jahresrechnung, die im Juli 2023 fällig war, musste ich auch über drei Monate warten und auch erst diesen Weg hier nehmen.

Es ist ein Guthaben von weit über 400,-- EUR vorhanden.

Sofern Sie nun Ihrer gesetzlichen Pflicht innerhalb der nächsten sieben Tage immer noch nicht nachkommen und keine Schlussabrechnung erstellen, sowie das Guthaben nicht unverzüglich an mich auszahlen, sehe ich mich gezwungen, die Schlichtungsstelle einzuschalten.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Schlussabrechnung und unverzügliche Auszahlung meines Guthabens von über 400,-- EUR


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.02.2024 | 11:25
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Petra,

vielen Dank für Ihren Beitrag in der ReclaBox.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir Sie schon länger auf Ihre Rechnung warten lassen.

Wir kümmern uns gern darum, dass Sie Ihre Rechnung jetzt schnellstmöglich erhalten. Versprochen.

Herzliche Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (6)


23.02.2024 | 21:29
von Petra Koriath | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren von E.ON,

unter schnellstmöglichst und versprechen verstehe ich etwas anderes.
Der Vertrag wurde zum 13.11.23 gekündigt und ich bin in einen anderen Vertrag gewechselt.
Heute haben wir den 23.02.24 - also mehr als 3 Monate später.
Ich habe Ihnen eine Frist gesetzt. Diese läuft im Laufe der nächste Woche ab und dann werde ich den Vorgang der Schlichtungsstelle vorlegen.
Sehr kritisch sehe ich, dass auf diesem Vertragskonto ein Guthaben von über 400,- Euro liegt, welches E.ON einfach einbehält.
MfG
Petra Koriath

23.02.2024 | 21:30
von Petra Koriath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.03.2024 | 23:16
von Petra Koriath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf meinen letzten Eintrag keine Reaktion von E.ON, wie gesagt unter schnellstmöglich verstehe ich etwas anderes. E.ON hat am 20.02.24 auf meinen Eintrag reagiert. Heute ist der 1. März 2024. Passiert ist NICHTS. Das Vertragsende war der 13.11.23! . Nächste Woche sende ich meine Unterlagen an die Schlichtungsstelle. Diese Woche war ich arbeitsmäßig leider sehr eingespannt.
MfG P. Koriath


16.03.2024 | 11:02
von Petra Koriath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider werde ich das Ganze nun wirklich an die Schlichtungsstelle geben müssen, auch zwei weitere Telefonate mit E.ON (einmal hat mich der Hotline-Mitarbeiter einfach aus der Leitung geschmissen) brachten keinen Erfolg. Das zweite Telefonat war komplett in Ordnung, nur sind wohl auch der Hotline-Mitarbeiterin die Hände gebunden. Aber wehe, wenn jemand seinen Abschlag nicht bezahlen kann, dann wird sofort mit Stromsperre gedroht.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Koriath


06.04.2024 | 22:09
von Petra Koriath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe den Vorgang an die Schlichtungsstelle weitergegeben, weil es E.ON nicht geschafft hat, den Vertrag, der zum 13.11.23 (!) durch Kündigung beendet wurde, abzurechnen. Es ist schade, dass man diesen Weg gehen muss. Auch hier werde ich noch mindestens einen Monat warten müssen, bis diese Stelle überhaupt beginnt, den Vorgang zu bearbeiten. Ich habe bei E.ON ein Guthaben von mehr als 400,- €. Dieses behält E.ON aus meiner Sicht widerrechtlich ein. Es gibt ja viele E.ON-Kunden, die ähnliche Probleme haben, wie ich, wenn ich das hier bei ReclaBox so lese. So kann man meiner Ansicht nach natürlich auch Gewinn machen!


17.04.2024 | 23:35
von Petra Koriath gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Lange hat es gedauert. Ich habe gestern nach fast 5 (!) Monaten der Kündigung meines Vertrages gestern die Schlussrechnung erhalten. Es wurden sogar knapp über 600,- €. Dieses Geld hat E.ON 3 1/2 Monate "einbehalten".




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!