39 Views | 06.05.2024 | 19:16 Uhr
geschrieben von Michael Krömer

LichtBlick SE (Hamburg)

Fehlende Abschlagszahlungen, etliche Rechnungsfehler usw.

LichtBlick unterschlägt über Jahre Abschlagszahlungen, erfundene Rechnungsbeträge, willkürlich eingerechnete Verbräuche, utopische Abschlagszahlungen, unberechtigte Mahnungen trotz Guthaben

Die Fa. LichtBlick unterschlägt über Jahre Abschlagszahlungen bzw. übernimmt die vom Kunden gezahlten Abschläge völlig falsch in die Rechnungen.

SCHLAGWORTE

Zu diesem Vorwurf kommen nun auch noch frei erfundene falsche Verbrauchswerte, rückwirkend, natürlich auch zum Nachteil des Kunden. Nicht nachvollziehbare sind Teilerstattungen, auch auf bereits stornierte Rechnungen.

Es erübrigt sich zu erwähnen, dass die Abschläge lückenlos an die Fa. überwiesen wurden und die Zählerstände teils auch beim Netzbetreiber stets vorlagen.

Darin kann inzwischen meiner Ansicht nach System erkannt werden. Da über einen langen Zeitraum kein Wille zur Lösung erkennbar ist, gehe ich von "vorsätzlichen" Rechtsverstößen aus, die strafrechtlich verfolgt werden müssen. Es wird keine Lösung gesucht, sondern es werden nur wiederholt immer falschere Rechnungen nachgereicht.

Mir erschließt sich nicht, was das Unternehmen damit beabsichtigt.

Wenn es den Kunden ärgern will, muss ich dem einen gewissen Erfolg bescheinigen.

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Meine Forderung an LichtBlick SE: Erstattung Guthaben i. d. jeweils ausgewiesenen Höhe gemäß vorliegenden Schreiben


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


13.05.2024 | 23:36
von Michael Krömer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
13-05-2024 nein. Eine Lösung ist nicht in Sicht. Die Firma rührt sich nicht
Ich verstehe auch die Nachfrage von ReclaBox ein paar Tage später nicht. Das ist absolut Realitätsfremd


14.05.2024 | 13:36
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Die automatische Nachfrage ist ein automatisierter Prozess und daher nicht realitätsfremd.

Kleiner Tipp am Rande:
Sie haben ja mit sehr sehr vielen Unternehmen Schwierigkeiten. Ihre Wortwahl dabei ist nicht immer von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern oft justiziabel. Vielleicht wäre es sinnvoll, darauf zu achten, was Sie schreiben. Ehe Sie sich vor Gericht wiederfinden.



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