DHL (Bonn)
Von DHL Mitarbeitern zur Strafanzeige genötigt
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Seit Jahren bekomme ich via DHL Sendungen, monatlich mindestens ein Päckchen und zugestellt an Packstationen, und nie hatte es Probleme gegeben.
Eine erste Nichtzustellung von Sendungen mit bereits bezahlter Ware durch einen DHL-Boten hatte es im März 2023 gegeben, gemeldet bei der Bundesnetzagentur. Die dritte und derzeit (hoffentlich!) letzte Anfang August 2023 - vermutlich durch denselben Zusteller - ebenfalls gemeldet bei der Bundesnetzagentur.
Inhalt aller zurückgehaltenen Sendungen: Dartsport Zubehör, klein, schwer, vermutlich wertvoll.
Die Mitarbeiter der Postfiliale waren mir bei den beiden ersten beiden Versuchen behilflich, sodass ich die Sendungen nach ein paar Tagen in der Filiale abholen konnte, dieses dritte Mal bekam ich nur die Telefonnummer der Service‑Hotline, doch dort wurde ich von dem Sachbearbeiter lediglich verspottet.
Eine Möglichkeit zu einer Beschwerde via Online-Kontaktformular existiert für DHL Privatkunden nicht, die im Internet oft angegebene E‑Mail‑Adresse für Beschwerden ist nicht kontaktierbar, E‑Mails werden als unzustellbar zurückgeschickt.
Am 05.08.2023 wurde ich daher zu einer Strafanzeige gegen DHL genötigt, mit mir als einzigen Zeugen, höchstwahrscheinlich wieder für den staatsanwaltlichen Papierkorb.
Wie es aussieht, scheint der Raub meines Eigentums diesmal zu gelingen. Gratuliere der DHL zu ihren fähigen Mitarbeitern.
Herr Jacobs handelt schon richtig!
Die Triebfeder, ob Bundesnetzagentur oder Staatsanwaltschaft, oder der antisemitische Hintergrund des Dialogs mit der kostenpflichtigen DHL-Service-Hotline, dessen Detail mit dem erzwungenen sinnlosen "finalen Spaziergang" zur Packstation 139 (Motto: "Alles egal, Hauptsache irgendwie weg! ") ich als Beweis zu meiner Anzeige bezüglich Unterschlagung hatte angeben können, ist mir nicht bekannt.
Die Postfiliale 525 in Zittau händigte mir mein ungeöffnetes und unbeschädigtes Eigentum ohne Probleme aus.
Warum der DHL-Anrufbeantworter eine zusätzliche physische Komponente hinzugefügt hat, so dass sich ein Opfer tatsächlich mit Händen & Füßen gegen eine unerwünschte Einbehaltung der Sendung (zunächst egal aus welchem Grund) zu wehren hätte ohne letztlich Erfolg haben zu können, ist mir schleierhaft — zudem dieses Gespräch für 60 Tage aufgezeichnet wurde und daher von mir als Beweis zu meiner Anzeige genannt werden konnte [Bild 4].
Filz und Vetternwirtschaft haben natürlich auch eine positive Seite, nämlich wenn eine Firma hinter ihren Mitarbeitern steht und deren Versehen und unbeabsichtigte Unfälle vertuscht … vielleicht sollte die DHL (in ihrem eigenen Interesse) ihre Angestellten aber zuerst auf ein paar Regeln des Rechtssystems in Deutschland hinweisen, z. B. auf §246 StGB [Unterschlagung] und §249 StGB [Raub] und insbesondere auf §129.2 StGB [kriminelle Vereinigung ab drei Tatbeteiligten] was nämlich die Rechte und Pflichten eines jeden Bewohners und Besuchers des Bundesgebietes wären!