Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 112 Views | 02.10.2023 | 10:03 Uhr
geschrieben von Petra Koriath

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

E.ON erstellt keine Jahresrechnung

Bestell-/Kundennummer: 401290934

E.ON erstellt keine Jahresrechnung, man wird nur hingehalten.

Ich warte schon länger auf die Jahresabrechnung für den letzten Abrechnungszeitraum 12.07.2022 – 11.07.2023.

SCHLAGWORTE

Auch nach mehreren Anrufen bzw. E-Mails, in denen ich jedes Mal vertröstet wurde, dass es technische Probleme oder Systemumstellungen gibt, bekam ich von den E.ON-Mitarbeitern keine richtige Auskunft und die Jahresabrechnung wurde mir immer noch nicht zugeschickt.

Es wurde mir auch mitgeteilt (auch beim letzten Telefonat am 29.09.2023), dass auf dem Vertragskonto eine Abrechnungssperre steht und mir keine Abrechnung erstellt werden kann. Dies kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Den Zählerstand habe ich online über meinen App-Zugang am 11.07.2023 gemeldet, was auch in meinen Kundendaten nachlesbar ist und auch bereits von E.ON-Mitarbeitern der Hotline bestätigt wurde.

Ich habe übrigens gut 400 kWh weniger verbraucht als im Zeitraum davor. Es liegt also ein Guthaben vor, was übrigens auch Auswirkungen auf den Abschlag hat.

Ich habe auch schon zwei Fristen per E-Mail an den Kundenservice gesetzt. Auf eine der Fristsetzungen wurde lapidar reagiert, dass man dabei sei, die Rechnung zu erstellen.

Dass E.ON sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften hält, innerhalb von sechs Wochen eine Abrechnung zu erstellen, scheint dort niemanden zu interessieren.

Ich habe bereits angekündigt, diesen Vorgang u. a. der Schlichtungsstelle Energie vorzulegen. Auch das scheint E.ON nicht zu interessieren.

Falls ich meine Jahresrechnung bis zum 06.10.2023 nicht erhalte, werde ich den Vorgang auch dort vorlegen.

Es ist schade, dass man als langjähriger Kunde immer wieder so hingehalten und vertröstet wird und solche Wege beschreiten muss.

Ergänzen möchte ich noch, dass in den vergangenen Jahren die Jahresrechnung am nächsten bzw. übernächsten Tag nach Zählerstartmeldung in meinem Kundenkonto abrufbar war.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstellung der Jahresrechnung inkl. Gutschrift des weniger verbrauchten Stroms plus inkl. Anpassung des Abschlags.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.10.2023 | 10:03
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Petra,

haben Sie ganz lieben Dank für Ihren Beitrag. Es tut uns sehr leid, dass Sie noch auf Ihre Rechnung warten - bitte entschuldigen Sie.

Aktuell sind für verschiedene Verträge noch ein paar Anpassungen in unserem Abrechnungssystem notwendig. Diese Anpassungen verhindern eine sofortige Rechnungslegung und Ihr Vertrag ist deshalb durch einen systemseitigen Vermerk zur Abrechnung "gesperrt".

Dadurch verzögert sich die Rechnungserstellung leider noch ein wenig. Sie brauchen hier aber nichts weiter zu unternehmen. Wir sind für Sie am Ball und senden Ihnen Ihre Rechnung so schnell wie möglich zu.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (7)


03.10.2023 | 16:57
von Petra Koriath
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

03.10.2023 | 16:58
von Petra Koriath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Kundenbetreuung,
das höre ich seit ich das erste Mal bei Ihnen angerufen hatte. Die System-/Abrechnungssperre dauert nun schon 2 1/2 Monate. Ich kann das leider nicht nachvollziehen. Was mich sehr stört, ist die Formulierung "noch ein wenig".
Im Januar 2023 haben Sie mir mit einem Schreiben, welches einen Stand Ende November 2022 hatte, mitgeteilt, dass sich die Kosten ab März 2023 für die kw/h um 90 % erhöhen werden und Sie haben auch deswegen den Abschlag um einiges nach oben gesetzt. Die Strompreisbremse haben Sie auch mitberücksichtigt.
Also sind seitdem 7 (!) Monate vergangen und Sie schaffen es nicht Ihre IT-Systeme upzudaten. In meinem Augen geht das gar nicht.
Auf meine weniger verbrauchten 400 kw/h gehen Sie auch nicht ein.
Sie gehen auch nicht auf den Punkt ein, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, nach 6 Wochen eine Abrechnung zu erstellen.
Wie gesagt, ich hatte E.ON schon zwei Fristen gesetzt und in diese ReclaBox-Beschwerde die dritte.
Es bleibt mir also nicht anderes übrig, falls ich bis zum 06.10.23 keine Jahresrechnung erhalte, diesen Vorgang der Schlichtungsstelle vorzulegen. Schade, dass man so etwas dann machen muss.


06.10.2023 | 21:36
von Petra Koriath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat E.ON nur lapidar geantwortet, sonst ist nix passiert! Wie in meinem Eintrag davor lesbar, interessiert es E.ON leider nicht, was sie für gesetzliche Vorgaben einzuhalten haben. Stichwort 6 Wochen. Es wird nur lapidar geantwortet, dass das Kundenkonto "gesperrt" sei und dass immer und immer wieder nur noch ein wenig mit der Abrechnung dauere. Schlichtweg eine Zumutung. Ich werde also vermutlich den Weg über die Schlichtungsstelle gehen müssen.


10.10.2023 | 16:59
von Petra Koriath | Regelverstoß melden
Schade, dass E.ON noch nicht mal auf meinem Kommentar zu ihrer eigenen Antwort auf meine Beschwerde reagiert. Somit bleibt nur der Weg über die Schlichtungsstelle. Hätte ich jetzt nicht gedacht, dass ich das wirklich machen muss.

10.10.2023 | 17:13
von Petra Koriath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.10.2023 | 20:19
von Petra Koriath noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immer noch nicht gelöst. Leider.


20.10.2023 | 14:18
von Petra Koriath gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rechnung ist nach gestern über 3 Monaten erstellt worden. Ende des Monats wird trotzdem noch der höhere Abschlag eingezogen. Und das mit der weggefallenen EEG-Umlage muss ich noch klären.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!