eBay (Kleinmachnow)
Trotz Falschaussagen wurde der Kaufpreis zurückerstattet
Ich habe bei eBay u. a. einen Artikel eingestellt und dieser - wurde während ich in Urlaub war - verkauft.
Vier Tage nach dem Kauf bekam ich die 1. Anfrage, ob der Versand bereits erfolgt ist.
Habe dann am nächsten Tag darauf hingewiesen, dass ich in Urlaub war und der Versand am nächsten Tag erfolgt, Zeugen vorhanden. Es wurde akzeptiert.
Lt. Käufer habe ich bis dahin mehrere Mails erhalten und nicht geantwortet.
Ein versicherter Versand wurde vom Käufer abgelehnt. Eigentlich im Nachhinein ganz klar.
Da es sich um ein Wochenende handelte, könnte es sein, dass der Versand erst am darauffolgenden Montag erfolgt ist. Vier Tage nach dem Versand wurde bereits ein Fall geöffnet und die umgehende Rücküberweisung gefordert. Da war dann also schon ganz klar, dass der Artikel nicht ankommt. Schon merkwürdig. Eine negative Bewertung ist dann erfolgt. Es folgte dann eine Vielzahl von Mails, indem diese verdreht wurden, Unterstellungen und Beschimpfungen erfolgten. eBay interessierten diese Mails ebenfalls nicht.
Die Angelegenheit in Ruhe zu klären, war nicht möglich.
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Meines Erachtens wurde hier ein Artikel kostenlos erstanden. Im Vorwege wurden mehrere Versuche gestartet, den Artikel möglichst günstig zu ersteigern. Der Preis des Artikels lag um die 100,-- €. Das Angebot vom Käufer lag bei € 20,-- und wurde abgelehnt.
Aufgrund einiger Mails wurde dann die negative Bewertung von eBay, da Richtlinien verletzt wurden, gelöscht, aber nicht der Punkt. Die Bewertung bestand aus falschen Angaben.
Für mich ist das nicht nachvollziehbar, dass trotz mehrfacher Falschaussagen dem Käufer recht gegeben wird.
Diese Handhabung habe ich jetzt zum wiederholten Male bei eBay erlebt.
Es wurde sehr hartnäckig daran gearbeitet, einen Artikel als nicht erhalten zu deklarieren bzw. für wenig Geld zu erstehen, der klingt in meinen Augen sehr unglaubwürdig.
Der Einspruch gegen die Auszahlung des Kaufpreises an den Käufer wurde von eBay abgelehnt, da angeblich kein Nachweis des Versands nachgereicht wurde. Obwohl mehrere Zeugen den Versand bestätigt haben.
Ich weiß jetzt nicht, ob man mit Unternehmen, die mit solchen Machenschaften einverstanden sind, noch weiter zusammenarbeiten möchte.
Bei einem Privatverkauf, den unterstelle ich hier, haftet zwar nicht der Verkäufer dafür, dass die Ware den Käufer auch erreicht. Das Risiko für den Verlust der Ware trägt der Käufer. Dennoch kann es zu exakt den hier beschriebenen Problemen kommen.
Übrigens nur weil eBay dem Käufer sein Geld erstattet hat bedeutet das nicht, dass die Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer dadurch erloschen sind. Diese bestehen weiter. Es ist rechtlich also durchaus denkbar und auch möglich, den Kaufpreis vom Käufer zurückzuverlangen, sollte eBay den Verkäufer bereits damit belastet haben. Ob sich das allerdings lohnt, das steht auf einem anderen Blatt.
Deshalb mein Tipp, Waren grundsätzlich nur versichert zu versenden und dem Käufer hier auch keine Wahl zu lassen.