Durch eprimo gelöste Beschwerde. | 41 Views | 27.11.2023 | 10:43 Uhr
geschrieben von Michel

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Mahnung trotz überwiesenem Abschlag

Bestell-/Kundennummer: Stromliefervertrag 47793065 und Gasliefervertrag 47796694

Trotz rechtzeitiger Zahlungen droht "eprimo" mit Inkasso. Kundenservice löst das Problem nicht.

Unter meinem Namen bestehen bei "eprimo" zwei Vertragskonten.

SCHLAGWORTE

Stromliefervertrag, mit Vertragsbeginn am 02.11.2023 und vereinbarter Abschlagshöhe von monatlich 62,- €.

Gasliefervertrag, mit Vertragsbeginn am 01.10.2023 und vereinbarter Abschlagshöhe von monatlich 87,- €.

Ich erhalte trotz geleisteter Zahlungen wiederholt Mahnungen. Diese weise ich entschieden zurück!

Wie den bereits per E-Mail vorgelegten Zahlungsbelegen entnommen werden kann, wurden die Abschlagszahlungen zu beiden Verträgen zeitgerecht und in korrekter Höhe durch mich vorgenommen.

Ich weise zudem darauf hin, dass ich bereits mehrfach dazu mit der eprimo-Kundenbetreuung telefoniert habe und mir dort zugesichert wurde, dass meine Konten ausgeglichen seien. Auf mein Bitten, mir dies schriftlich zu bestätigen, wurde bis heute nicht reagiert.

Sollte ich weiterhin Mahnungen erhalten, werde ich einen Anwalt mit dem Schutz meiner Rechte beauftragen. Die Kosten hierfür hat "eprimo" zu tragen.

Was für ein Mist - das alles kostet mich unnötig Zeit und Nerven.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Ich fordere Sie auf mir umgehend den Ausgleich meiner Vertragskonten zu bestätigen. Erhobene Versäumniszuschläge sind unrechtmäßig und werden zurückgewiesen.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


04.12.2023 | 18:15
von Michel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Was für ein Saftladen! Auf mein Drängen wurde mir nun mitgeteilt, dass meine Zahlungen versehentlich in beiden Verträgen auf den Abschlag von Dezember gebucht wurden, so dass meine Abschläge im November als offen hinterlegt waren. Die Beschwerde hier hat leider nicht weitergeholfen, da Eprimo ReclaBox untersagt hat, mit Beschwerden von Mitgliedern auf sie zuzukommen. Das spricht wohl auch für sich!




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