235 Views | 09.01.2024 | 12:30 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1571649

Volero.de - De Onlinewinkelier B.V. (Gouda)

Rückzahlung 1200,-- EUR ausstehend, falsche Lieferzeitangaben

Bestell-/Kundennummer: DWD103676

Volero.de hält eigene Lieferzeitangaben nicht ein, zahlt 1229,95 EUR nach Widerruf nicht zurück und antwortet nicht mehr auf E-Mails.

Kurz vor Weihnachten 2023 habe ich auf der deutschen Seite Volero.de einen größeren Teppich für immerhin 1229,95 EUR bestellt, der innerhalb von 1-3 Werktagen geliefert werden sollte. Erst nach Bestellung habe ich festgestellt, dass es sich um einen niederländischen Shop (De Onlinewinkelier B. V.) handelt, der aus dem Ausland versendet.

SCHLAGWORTE

Als am dritten Tag der Teppich immer noch nicht eingetroffen war, habe ich den Kauf widerrufen und um sofortige Rückbuchung gebeten, der Volero nicht nachgekommen ist.

Mir wurde aufgetragen, ich soll die Lieferung des Teppichs abwarten und kann danach den Retourenprozess einleiten.

Da ich inzwischen all die negativen Bewertungen über Volero.nl im Internet entdeckt hatte, habe ich natürlich beim Eintreffen die Annahme verweigert und Volero dies auch beleghaft mitgeteilt.

Nach Information der Sendungsverfolgung soll der Teppich direkt nach Weihnachten auch wieder beim Verkäufer eingetroffen sein.

Trotzdem steht die komplette Rückzahlung noch aus, auf Nachrichten von mir wird nicht mehr reagiert.

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Meine Forderung an Volero.de - De Onlinewinkelier B.V.: Sofortige Rückzahlung von 1229,95 EUR.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


16.01.2024 | 13:32
von ReclaBoxler-1571649 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


31.01.2024 | 09:10
von ReclaBoxler-1571649 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Volero weigert sich, den Kaufbetrag zu erstatten, scheinbar ist das verspätete Paket nach meienr Annahmeverweigerung verschollen. Ob´s stimmt weiß ich nicht.
Da dies ein Verstoß gegen § 357 Abs. 1 BGB ist, leite ich nun rechtliche Schritte ein.




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