43 Views | 31.01.2024 | 09:57 Uhr
geschrieben von Bernhard Lauterbach

Geld für eAuto - ZusammenStromen GmbH (Hamburg)

THG-Prämie zu niedrig, ungefragte Vertragsverlängerung

THG-Prämie zu niedrig, falsche Versprechen

Bin wohl durch Rankings und Werbeversprechen auf "Geld-für-eAuto" hereingefallen.

SCHLAGWORTE

Dort wurde eine THG-Prämie bis 350,-- € für 2023 angeboten.

Erst hörte man nichts vom Anbieter, doch ab und zu kamen Mails, man "brauche nichts weiter zu machen". Mir kam das schon komisch vor, dass nach der Bundesanmeldefrist Ende Oktober immer noch nichts kam, außer "es sei alles ok".

Ende Dezember kam dann die Mail, es sei eingereicht und man müsse nun noch ein paar Wochen warten. Nachdem ich zunehmend negative Bewertungen aus 2024 gelesen hatte, dass nicht annähernd der versprochene Betrag und ein noch viel geringerer für das Jahr 2024 ausbezahlt würde, obwohl das noch gar nicht beantragt war, habe ich versucht am 30.01.2024 da anzurufen, da das Login nicht funktionierte. Aber es gab nur einen Anrufbeantworter. Doch 30 Minuten später gelang das Einloggen. Die Daten waren da: nur 135,-- € statt 350,-- € für das Auto im Jahr 2023.

Dann sah ich, dass die Prämie automatisch schon für 2024 eingetragen und auf 70,-- € berechnet war. Weder hatte ich das beantragt, noch war klar, wie hoch die Prämie denn am Markt sein würde, da ja auch erst am Jahresende verhandelt wird.

Ich finde das schäbig und unlauter! Und offenbar wird man mit der Prämie von 350,-- € geködert. Das geht so nicht!

Für 2023 erwarte ich zum einen mindestens eine Prämie von 200,-- €, denn das hätte es bei fast allen Anbietern als Sofortprämie gegeben.

Zum andern wünsche ich keine automatische Beantragung und Einstufung für 2024, und schon gar nicht für 70,-- €!

Ihnen kündige ich als Anbieter sofort nach Auszahlung der Prämie für 2023.

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Meine Forderung an Geld für eAuto - ZusammenStromen GmbH: Mindestens 200,-- € THG für 2023 und sofortige Freigabe des Wagens für einen anderen Anbieter 2024.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


01.02.2024 | 02:48
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Sorry, aber Ihre Schilderung ist teilweise widersprüchlich.
Zur Auszahlung der THG Prämie haben Sie mit diesem Anbieter einen Vertrag abgeschlossen. Und dort sind die Bedingungen zur Auszahlung und die Laufzeit angegeben.
Entweder wird dort, wie Sie es schreiben, tatsächlich eine Prämie BIS ZU 350 Euro angegeben (und keine oder eine Mindestauszahlung von 135 Euro), dann sind die ausgezahlten 135 Euro korrekt, oder es werden im Vertrag (mindestens) 350 Euro GARANTIERT (was Sie so allerdings nicht schreiben), dann wäre die ausgezahlte Summe tatsächlich zu niedrig.
Ebenfalls kann eine mehrjährige Laufzeit möglicherweise vereinbart worden sein, dann wäre auch die automatische Verlängerung korrekt, oder nur ein Jahr, dann wiederum nicht.
Sie müssten halt nur mal in den Vertrag schauen. ...



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