483 Views | 27.04.2024 | 09:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9095951
Ich wollte die Bankverbindung bei der GEZ ändern und habe danach gegoogelt.
Ich bin auf die erste Seite gegangen, "service-rundfunkbeitrag", habe meine Daten eingegeben und abgeschickt. Nach 10 Tagen bekam ich eine Mail von einem Inkassobüro. Ich sollte 29,99 € und 10,-- € Mahngebühren bezahlen. Dann wurde mir erst klar, dass die einen kostenpflichtigen Vertrag mit mir gemacht haben.
Von Gebühren habe ich nichts gelesen, und danach habe ich auch keine Rechnung bekommen.
Meine Forderung an SSS-Software Special Service GmbH:
Rückzahlung
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Die Seite SSS-Software Special Service GmbH sitzt nicht in Mechterstädt, sondern in Horberg. Sie wurde scheinbar gekapert, denn jetzt ist da nichts Unseriöses mehr zu finden.
Ein Blick ins Impressum hilft immer, um sich ein wenig zu orientieren, auf welcher Seite man da überhaupt ist.
Sie können jetzt bezahlen oder es einfach aussitzen und auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.
Zur Höhe der Mahngebühren gibt es eine BGH-Entscheidung.
Übrigens, die GEZ gibt es seit über 11 Jahren nicht mehr. Unter Rundfunkbeitrag landet man bei der Suche gleich auf der richtigen Seite.
SSS-Software Special Service GmbH" firmiert unter "sss2000.de" und "service-rundfunkbeitrag.de"
Ihre Aussage "Unter Rundfunkbeitrag landet man bei der Suche gleich auf der richtigen Seite": Das kann schiefgehen, so vermutlich dem/der Beschwerdeführer/Beschwerdeführerin passiert.
Richtig ist, immer das Impressum checken, das hilft. Die AGB geben in der Regel die Leistungen, Haftungen und u. a. Zahlungsbedingungen bekannt. Sollte man sich auch immer ansehen!
Schauen Sie doch einfach mal unter der zweiten Internet-Adresse nach!