Fahrschule Bavaria (München)
Fahrschule Bavaria
Unser Sohn hat sich bei der FS Bavaria im August 2013 angemeldet. Er machte die Theorie-Ausbildung. Immer wieder fragte er während dieser Zeit nach Fahrstunden. Nie wurden ihm welche angeboten. Es wurde stets gesagt, wegen der Groupon-Aktion haben wir so viele Anmeldungen, über Monate wurde gesagt, dass ein neuer Fahrlehrer gesucht wurde.BuyVIP Mails nach Stundenplanung wurden nicht beantwortet. Schließlich verließ angeblich der bisherige Eigentümer FLEISCHMANN die FS und der angestellte Fahrlehrer übernahm den Betrieb. Auch er konnte bis Anfang 2014 keine Stunden benennen.
Wir haben dann abgebrochen und bei einer anderen FS weitergemacht, die in den ersten rd. 10 Stunden unseren Sohn deutlich zeigte, wie schlecht er bei Bavaria ausgebildet wurde - und zudem nochmal eine Gebühr für die Anmeldung verlangte.
Groupon hat zwar die sogenannten ungenutzten Gutschein-Bestandteile lediglich in Form eine Groupon-Gutscheins, nicht in Bargeld (!), erstattet; die Anmeldegebühr ist aber praktisch wertlos, da man ja eine zweite Fahrschule benötigte. Der Vorwurf an GROUPON ist deshalb, dass sie trotz der bekannten Probleme mit dieser FS weiterhin Verträge eingehen (und somit gute eigene Geschäfte machen: Die Provision je Käufer ist dem Vernehmen nach in einem höheren dreistelligen Bereich!) und das Unternehmen nicht überprüfen.
03.09.2014 | 11:19
Abteilung: Geschäftsleitung
Für eine Beschäftigung mit derartigen Dingen ist eigentlich keine Zeit vorhanden.
Diese Beschwerde schrieb ein Vater, Rob Frank, der für seinen Sohn den Beginn der Fahrausbildung mit den Sonderfahrten durchsetzen wollte – dies wäre allerdings gesetzeswidrig, insbesondere aber ist hier das Gewissen gefragt.
Trotz mehrmaliger schriftlicher Erklärungen per E-Mail, dass diesem Wunsch nicht entsprochen werden kann, ließ sich der Vater davon nicht abbringen – diesbezüglich gab es einen regen Schriftverkehr.
Sein Sohn übrigens wollte mit den Fahrstunden im Januar 2014 beginnen (ab 06.01.) und begründete dies mit dem Wegfall der schulischen Klausuren. Der Beginn der Fahrausbildung im Januar wurde Vater und Sohn zugesichert, zudem wurde dem Vater mehrmals – erstmalig am 13.12.2013, dann 30.12. – erklärt, dass die Planungen beginnen.
Aufgrund dieser Einstellung – Beginn der Ausbildung mit Sonderfahrten – wurde der Vater Rob Frank letztlich auf eine mögliche Kündigung des Ausbildungsvertrages seitens der Fahrschule hingewiesen.
Der Vater schreibt in seiner Beschwerde, dass sein Sohn in einer anderen Fahrschule aufgezeigt wurde, wie schlecht er bei Bavaria ausgebildet wurde und stellt der Groupon GmbH zehn Stunden Umerziehung seitens der neuen Fahrschule in Rechnung.
Dieser Sohn von Rob Frank saß allerdings keine Sekunde in einem Fahrschulwagen der Fahrschule Bavaria. Er hatte die praktische Ausbildung gar nicht begonnen.
(Bemerkenswert dabei ist der eigene Widerspruch, eine praktische Ausbildung bei Bavaria zu suggerieren, ebenso aber oben zu schreiben, dass ihm nie Fahrstunden angeboten wurden.)
Ich denke, dass es sich hier um einen Betrugsversuch gegenüber der Groupon GmbH handelt.
Es wurde Anzeige erstattet.
Uwe Blüher
Fahrschule Bavaria
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Frau Ilse Fagard sowie ihre Enkeltochter (beide sind mir unbekannt) haben zu keiner Zeit in irgendeiner Form zu mir Kontakt aufgenommen.
Uwe Blüher
Fahrschule Bavaria
Die "Antwort" geht nicht auf das Problem ein und unterstellt Dinge, die so nicht gefordert wurden: Gefordert wurde, dass dem Fahrschüler nach rd. 5 Monaten der Anmeldung und bereits bestandener Theoretischer Prüfung endlich Fahrstunden ermöglicht werden. Es war nie die Rede, dass mit den Sonderfahrten begonnen werden soll, wie die Antwort suggeriert, sondern das schriftlich und verbindlich eine Planung der Praxisstunden erfolgt. Dazu war die Fahrschule nicht bereit und vermutlich nicht in der Lage, denn sonst wäre ja so ein Plan vorgelegt worden. Selbst wenn "der Vater" eine so unsinnige Forderung gestellt hätte, mit den Sonderfahrten zu beginnen, hätte die Fahrschule eine Email schicken können: "Unser Plan für die praktische Ausbildung ist wie folgt: Zuerst 10-15 reguläre Fahr-Stunden mit konkreten Terminen in der Umgebung, dann Zwischencheck des Lern-Fortschritts und dann die Planung der Sonderfahrten". Doch nichts dergleichen erfolgte - vermutlich da die Fahrschule aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage war irgendwelche Fahrstunden anzubieten! Zur Verdeutlichung: Es wurde nie - auch nicht am 30.12.2013 ein konkreter Termin (e) angeboten; immer nur gesagt, "die Planungen beginnen".
Auch die Antwort nach fast einem Dreiviertel-Jahr zeigt, wie es mit den Kapazitäten der Fahrschule BAVARIA aussieht
Ebenso falsch ist, dass wir behauptet hätten, dass die praktische Ausbildung bei BAVARIA so mangelhaft gewesen wäre, dass eine Nachschulung nötig sei; selbstverständlich bezog sich das auf die theoretische Ausbildung, die aber eben z. B. im Bereich der Vorfahrtsregeln unmittelbare Auswirkungen auf die Praxis hat!
Von einer Anzeige gegen uns ist bis zum heutigen Tag nichts bekannt - sie würde auch an jeglicher Substanz mangeln. Bekannt ist mir dagegen, dass es am 22.10.2014 vor dem Amtsgericht München zu einem Prozess gegen Werner Fleischmann kommt, dem (ehemaligen?) Inhaber der Fahrschule BAVARIA.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Wieso taucht in einer der Antworten der Fahrschule plötzlich der Name Ilse Fagard auf, obwohl der einzige Kommentar, in dem es um eine bei dieser Fahrschule angemeldete Enkeltochter geht, von einem anonymen ReclaBoxler stammt?
Der Name Ilse Fagard ist in dem gesamten Kommentarfaden vor und auch nach der Antwort der Fahrschule nirgendwo zu lesen.
Sollte es hier seitens der Redaktion eine Löschung statt nur einer Kürzung dieses Namens gegeben haben, so war diese sicherlich alles andere als zweckdienlich, um den Faden für neue Leser wie mich nachvollziehbar zu machen.
Über alle weiteren hier seitens des Beschwerdeführers und der Fahrschule dargestellten Details möchte ich mir als Außenstehender kein Urteil erlauben.
Eines kann ich jedoch mit Sicherheit sagen, nämlich dass der Stil und Ton der Antworten der Fahrschule auf mich nicht sonderlich vertrauenserweckend wirken.
Hier scheinen wohl zwei Parteien aneinander geraten zu sein, die nicht wirklich zueinander passen, und die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen.
Ob es Sinn macht, das hier weiterhin öffentlich zu diskutieren, halte ich gerade in Anbetracht der Tatsache, dass in dieser Angelegenheit offenbar ein Strafverfahren eröffnet wurde, für äußerst fragwürdig.
Solange es in diesem Verfahren noch nicht zu einem Beschluss oder Urteil gekommen ist, sollten beide Parteien das weitere Vorgehen ihren Anwälten überlassen.
Hallo Herr Franck,
Sie nutzen es, dass ich im Gegensatz zu Ihnen für solche Dinge keine Zeit habe.
Wenn man mit gesetzeswidrigen Vorschlägen nicht sein Ziel erreicht und dann versucht, sich derart vergeltend im Internet auszuleben, dann sollte man bereit sein, dafür die rechtlichen Konsequenzen zu tragen. Nun, mitunter hat man ja damit Glück, da manchmal anders entschieden wird, als man es erwarten könnte.
Sie haben mehrmals per E-Mail an die Fahrschule, am 17.12.2013 mit Fristsetzung zum 20.12.2013 und am 23.12.2013 mit Fristsetzung zum 30.12.2013, die Planung mit Beginn der Sonderfahrten gefordert.
Und dafür kam es am 30.12. seitens der Fahrschule zur Androhung der Kündigung des Ausbildungsvertrages.
Meinen Sie nicht, dass der Sachverhalt vorab geprüft wird, bevor eine Anzeige aufgenommen wird? Der Ersuchende macht sich strafbar, wenn er Dinge verbreitet, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Nun erklären Sie, dass Sie die theoretische Ausbildung – die Vorfahrtsregeln – meinten, die sich negativ auf das praktische Fahren in der neuen Fahrschule auswirkten. Niemand hatte das bisher so verstanden und nach Rücksprache mit den Beamten ist es allerdings entscheidend, wie es eben von anderen erfasst wird. Plötzlich möchten Sie den Anschein der mangelnden praktischen Fahrausbildung aufgeben um damit hier dem Vorwurf zu entgehen, falsche Tatsachen zu verbreiten.
Da der Reclaboxler 3547973 im Schreiben vom 03.09.2014 allerdings darauf hinweist, dass es sich nicht um die praktische Ausbildung handelt (Wie sollte er das wissen?), mit dem Nachsatz: „Lesen, lieber Herr Blüher, nicht irgendwas ausdenken“ ist davon auszugehen, dass Sie oder einer Ihrer Vertrauten das geschrieben haben. Dazu wird auch noch das Kündigungsrecht bei eingefordertem Beginn mit den Sonderfahrten bezweifelt.
Sie erklären dreist: „Selbst wenn der Vater eine so unsinnige Forderung gestellt hätte, mit den Sonderfahrten zu beginnen, hätte die Fahrschule eine E-Mail schicken können“. Glauben Sie denn, der Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Fahrschule existiert nicht mehr? Ich hatte Ihnen in meiner E-Mail vom 30.12. ausführlich erklärt, warum mit den Sonderfahrten nicht begonnen werden kann. Darum erfolgte auch in dieser Nachricht die Androhung einer Kündigung.
Folgender Schriftsatz ist damals an Sie ergangen:
„Ein Plan für Pflichtstunden ist nicht möglich, da diese vom Fahrniveau abhängen und davon auszugehen ist, dass die Erfordernis dafür nicht vorhanden ist. Ihr Sohn Fabian hat fast alle Theorieunterrichte besucht, unter anderem das Thema 3 am 24.09.2013. Bei diesem Thema wurde eingehend die Fahrschülerausbildung besprochen, dabei wann und warum Pflicht- oder auch Sonderfahrten zu einer bestimmten Zeit beginnen. Diesbezüglich werde ich nochmal mit Ihrem Sohn reden, ob er das gleiche Ansinnen vertritt. Sollte dies der Fall sein, würden doch Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Erwerb des Führerscheins bestehen, die eine Beendigung der Fahrausbildung rechtfertigen würde, wir könnten dann leider auch von unserer Seite die Ausbildung nicht fortführen. “
Sie schrieben am 17.09.2014: „Unser Plan für die praktische Ausbildung ist wie folgt… “ Das ist ja schön, wenn es jetzt so ist, sonst hätte es auch vermutlich geheißen „Unser Plan für die praktische Ausbildung war wie folgt. “
Nochmal zum Theoretischen:
- Ihr Sohn hat, soweit ich mich erinnere, im Oktober 2013 auf Anhieb die theoretische Prüfung bestanden – mit schlechter theoretischer Ausbildung und mangelnden Vorfahrtskenntnissen?
- Ihr Sohn war mit neuestem Lehrmaterial ausgestattet, ein Buch (beinhaltet die Vorfahrtsregeln) sowie die amtlichen Prüfungsfragen (beinhaltet natürlich ebenso die Vorfahrtsfragen).
- Glauben Sie, Ihr Sohn wäre nicht intelligent genug gewesen, den Widerspruch zwischen Lehrmaterial und Unterricht zu erkennen?
- Was ist mit den anderen Fahrschülern, die den gleichen Theorieunterricht über die Jahre absolvierten?
- Es existiert auch eine Fahrschulbehörde als Aufsichtsbehörde.
- Und falls der theoretische Teil mangelhaft war, wieso reicht dann nicht eine theoretische Auseinandersetzung mit der Thematik.
Bemerken Sie eigentlich, was Sie hier schreiben?
Also, interessant wäre nun noch, wer eigentlich Ilse Fagard ist.
Uwe Blüher
Fahrschule Bavaria
Zunächst möchte ich auf den letzten Kommentar eingehen.
Die strafrechtliche Überprüfung ist sekundär. Und vielleicht mit etwas Glück für Herrn Rob Franck wurde hier, wie in vielen Fällen, das Verfahren eingestellt – allerdings auch mit hinweisender Begründung:
„Bei dem von dem Antragsteller geschilderten Sachverhalt kommt nur ein Privatklagedelikt in Betracht (§ 374 StpO). Die öffentliche Klage wird in diesen Fällen von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt (§ 376 StpO). Da der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten nicht gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt, ist im vorliegenden Fall eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht geboten.
Der Beschuldigte hat sich bisher straffrei geführt und ist wegen einer gleichartigen Tat bisher nicht in Erscheinung getreten.
Es steht dem Antragsteller frei, durch die Erhebung einer Privatklage (§ 381 StpO) vor dem zuständigen Amtsgericht die beantragte Bestrafung des Täters selbst zu bewirken. Erfolgsaussichten einer Privatklage, die im vorliegenden Fall auch zumutbar ist, sowie etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt. “
Ein weiteres Vorgehen bleibt zu überdenken.
Leider ist bei Vervollständigung des Datums zur Verdeutlichung meines vorhergehenden Kommentars (17.09. Änderung: 17.09.2014) mein gesamtes Schreiben nach dem des anonymen Reclaboxlers 1308138 gerückt.
Auf diese Ausführung möchte ich kurz antworten.
Wenn jemand fast zeitgleich mitteilt, dass er als Außenstehender hier erstmalig durch die Antwort der Fahrschule auf die Beschwerde aufmerksam geworden ist, frage ich mich natürlich, warum Derjenige nicht anderen Beschäftigungen nachgeht.
Also ich halte dies für ziemlich unwahrscheinlich – viel wahrscheinlicher ist eine Antwort aufgrund einer Benachrichtigung.
Anscheinend antwortete hier Herr Rob Franck.
Warum der Name Ilse Fagard plötzlich in Reklaboxler 1584814 ausgetauscht wurde, hätte ich auch gern gewusst – vermutlich ebensolche Erscheinungen.
Nun wird erwähnt, dass eine weitere Diskussion für fragwürdig gehalten wird. Klar, ein einseitig abschließendes Statement mit dem Satz, Zitat: „Die Bewertung meiner Internetmeldung in Bezug auf Verleumdung bzw. übler Nachrede überlasse ich jedem Leser“ wäre gelegener.
Überdies wird ausgesagt, die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen. Wo kann sie denn dann liegen, zwischen geforderten Sonderfahrten oder doch nicht geforderten – halb gefordert dann?
Und es wurde geschrieben, dass Stil und Ton der Fahrschule nicht sonderlich vertrauenserweckend wirken.
Dazu möchte ich dem Schreiber deutlich sagen, es ist nicht die Intention der Fahrschule, derart gesetzwidrige Forderung vertraulich zu begegnen.
Zudem finde ich ein derartiges Ansinnen eines Vaters beschämend, hier sollte Sicherheit für den Sohn Priorität haben.
Uwe Blüher
Fahrschule Bavaria
Die diesbezügliche Äußerung von Herrn Blüher ("Anscheinend antwortete hier Herr Rob Franck") weise ich zurück.
Und wiederum überlasse ich es den Lesern darüber zu urteilen, wie (leichtfertige) Unterstellungen einerseits und eine Strafanzeige (!) wegen "übler Nachrede" andererseits zusammenpassen!
In allen Fällen hat GROUPON vermutlich - und bis zum Beweis des Gegenteils - die mutmasslich dreistellige Provision eingesteckt und behalten! Allein daraus könnte man einen Teil des entstandenen Schadens kompensieren.
Erstaunlicherweise ist die Fahrschule BAVARIA diesen Weg offensichtlich noch nicht gegangen, der ihr als Vertragspartner von GROUPON - im Gegensatz zu mir - problemlos offenstehen würde.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Hallo Herr Franck,
okay, wofür möchten Sie denn plötzlich eine Einigung seitens der Fahrschule?
Möchten Sie diese dafür, dass Sie mit der gesetzeswidrigen und verwerflichen Forderung – sofortiger Beginn mit den Sonderfahrten – nicht durchkamen?
Erklären Sie doch bitte, warum Sie die Androhung einer Kündigung der Ausbildung seitens der Fahrschule erhalten haben oder behaupten Sie, dass Sie diese nicht bekamen?
Oder möchten Sie die Einigung, weil Ihr Sohn in der Fahrschule Bavaria so schlecht theoretisch ausgebildet wurde, dass es in der neuen Fahrschule ungefähr zehn praktische(!) Stunden an Kompensation bedurfte, aber er dennoch das erste Mal die theoretische Prüfung bei uns bestand?
Und macht Sie das jetzt glaubhafter, wenn im Nachhinein die früheren Texte geändert wurden, so dass diese nicht mehr stimmig sind – ursprünglich richtete sich Ihre Beschwerde gegen die Groupon GmbH. Die Überschrift hieß: „Groupon GmbH (Berlin) ". Nun, die Firma Groupon hat ihren Sitz auch in Berlin.
Unten stand ursprünglich: „Meine Forderung an Groupon (GmbH) : “.
In Ihrer Antwort vom 12.04.2014 wird auch noch die „Groupon GmbH“ erwähnt – das müsste dann im Nachhinein auch noch abgeändert werden.
Dann verschwand plötzlich der Name „Ilse Fagard“ und wurde in „ReclaBoxler 1584814“ ausgetauscht und natürlich soll man Ihnen glauben, dass Sie den Wechsel nicht vorgenommen haben.
Also begründen Sie bitte Ihre Forderung an die Fahrschule Bavaria!
Uwe Blüher
Fahrschule Bavaria
Offensichtlich ist uns aber hier ein Fehler unterlaufen, weshalb dort noch Berlin anstatt München stand. Diesen Fehler haben wir soeben korrigiert. Den Beschwerdeführer trifft hier keine Schuld, er kann diese Angaben im Nachhinein gar nicht ändern.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Unser allerstes Schreiben vom 22.03.2014 ist immer noch aktuell und richtig:
Wir kritisieren GROUPON dafür, dass immer noch Verträge mit einem Anbieter wie die Fahrschule BAVARIA gemacht werden (zumindest zum Zeitpunkt der Beschwerde), obwohl zahlreiche Beschwerden vorlagen. Nachdem Groupon aber eine Rückerstattung leistete, fordern wir von GROUPON kein Geld.
Von der Fahrschule BAVARIA jedoch fordern wir die Erstattung
* zweiten Anmeldegebühr bei der neuen Fahrschule
* die 10 zusätzlichen Stunden zur Erlernung der Abbiegeregeln, die bei der FS BAVARIA falsch vermittelt wurden (das ist übrigens keine Erfindung unsererseits, sondern eine Aussage der neuen Fahrschule).
Im übrigen ist nun endlich auch von RECLABOX bestätigt worden, dass der Beschwerdeführer selbst k e i n e Veränderungen an der web-Seite vornehmen kann, wie FS BAVARAIA/Herr Blüher uns unterstellt hat.
Auch die zweite Unwahrheit kann noch einmal korrigiert werden: Wir haben zu keiner Zeit gefordert, dass "mit den Sonderfahrten b e g o n n e n werden soll"; wir wollten lediglich eine verbindliche, schriftliche Planung aller praktischen Fahrschul-Stunden einschließlich der Sonderfahrten - nicht mehr aber auch nicht weniger!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Herr Franck möchte unbedingt die Fahrschule in einem schlechten Licht erscheinen lassen.
Dem wenig detailliert interessierten Leser wird empfohlen, gleich zum Punkt „Zum Wesentlichen“ überzugehen.
Die einzig mögliche entsprechende Entgegnung, mit den Sonderfahrten nicht zu beginnen, hat er Franck anscheinend nicht verwunden.
Zusammenfassend wird von Herrn Franck gefordert, die Erstattung einer zweiten Anmeldegebühr und von zehn praktischen Fahrstunden bei der neuen Fahrschule zur Erlernung der Abbiegeregeln (vorab waren es die Vorfahrtsregeln), die in der Fahrschule Bavaria angeblich theoretisch(!) falsch vermittelt wurden. (Sein Sohn hatte eben bei uns noch keine praktische Ausbildung.) Damit unterstellt der Vater seinem Sohn auch ein Nichterkennen eines möglichen Widerspruchs zwischen Lehrmaterial und theoretischem Unterricht. (Sein Sohn meldete sich Ende August 2013 in der Fahrschule an, bestand allerdings sofort die theoretische Prüfung.) Es ist doch verwunderlich, dass man sich nicht schämt, dem Leser Derartiges vermitteln zu wollen.
Ursprünglich richtete sich diese Forderung an die Groupon GmbH, wissend, dass diese bereits wohl den Gutschein aus Kulanz in Form eines anders verwertbaren Gutscheines umtauschte, was bereits in der ersten Beschwerde von Herrn Franck erklärt wurde. In der ersten Antwort der Fahrschule vom 03.09.2014 steht deshalb auch: „Ich denke, dass es sich hier um einen Betrugsversuch gegenüber der Groupon GmbH handelt. “ Und von Herrn Robert Franck am 12.04.: „Groupon hat nicht geantwortet …“.
ReclaBox hat nun den Ansprechenden kürzlich geändert und Robert Franck greift dies auf, indem er am 20.03. plötzlich schreibt: „Nachdem Groupon aber Rückerstattung leistete, fordern wir von Groupon kein Geld. “ Dies steht allerdings im Widerspruch zum Vorhergehenden! Auch die Fahrschulantwort am 03.09. geht natürlich auf die Forderung an die Groupon GmbH ein, an die die Forderung ursprünglich bestand. Herr Franck suggeriert, dass sich die Beschwerde doch gegen die Fahrschule gerichtet habe, auch ein Weg, um die Fahrschule unglaubhaft erscheinen zu lassen.
Dennoch wurde hier seitens der Fahrschule der Fehler begangen, die Nachricht vom 17.03. zu früh abzusenden. Dies geschah aus Zeitgründen. Es bestand die Absicht, ReclaBox dahingehend zu befragen, doch die Firma war nicht erreichbar. Immer noch ist die Frage offen, wer den Name Ilse Fagard in ReclaBoxler 1584814 ausgetauscht hat – ReclaBox hat diese Frage, die seit Längerem an die Firma schriftlich(!) gestellt wurde, nie beantwortet!
Selbst wenn die Geschichte von Herrn Franck wahr wäre, dass sein Sohn keine Fahrstunden bekam, wird die Beurteilung der Vorgehensweise von Herrn Franck von uns hier offengelassen. Die Verantwortung dafür lag bis zum 31.12.2013 natürlich beim ehemaligen Inhaber und nicht bei seinem angestellten Fahrlehrer. Und ebenso natürlich hätte man dann bei eventueller Forderung an diesen herantreten müssen. Herr Franck jedenfalls scheut sich nicht, die alte Fahrschule mit der neuen und dem neuen Inhaber in Verbindung zu bringen. Im Übrigen wurde auch ReclaBox darauf aufmerksam gemacht, dass hier Zeiten angegeben werden, die sich auf die alte Fahrschule mit einem früheren Inhaber beziehen und dem Leser dies anders vermittelt wird. Herr Franck schrieb ungeniert beispielsweise am 22.03.2014(!) in der Gegenwartsform: „Der Vorwurf an Groupon ist deshalb, dass sie trotz der bekannten Probleme mit dieser FS weiterhin Verträge eingehen … und das Unternehmen nicht prüfen. " Also, der neuer Inhaber war nicht Vertragspartner von Groupon und hat keine Gutscheine verkauft. ReclaBox scheinen diese Gegebenheiten egal zu sein.
Nun zum Wesentlichen
Herr Franck schreibt am 20.03.2014: „Auch die zweite Unwahrheit kann noch einmal korrigiert werden: Wir haben zu keiner Zeit gefordert, dass mit den Sonderfahrten begonnen werden soll; wir wollten lediglich eine verbindliche, schriftliche Planung aller praktischen Fahrschul-Stunden einschließlich der Sonderfahrten – nicht mehr aber auch nicht weniger! “
(Selbst wenn diese Forderung stimmen würde, wie sollte dies dann gehen „ … schriftliche Planung aller praktischen Fahrschulstunden …“, jeder weiß, dass dies nicht planbar wäre, da das vom individuellen Lernniveau abhängt und die Streuung der zu absolvierenden Stunden hoch ist.)
Die Fahrschule ist zu einer Einigung bereit, wenn folgende Fragen von Herrn Franck deutlich beantwortet werden!
Frage 1:
Kam es zur einer Androhung der Kündigung des Ausbildungsvertrages (wegen Forderung der Pflichtstunden) seitens der Fahrschule?
Frage 2:
Der Vater Robert Franck schreibt in seiner Beschwerde unbedenklich: „Selbst wenn der Vater so eine unsinnige Forderung gestellt hätte, mit den Sonderfahrten zu beginnen, hätte die Fahrschule eine E-Mail schicken können. “
Also wiederholen wir uns dahingehend - Frage ist: Ging der bereits erwähnte folgende Schriftsatz der Fahrschule am 30.12.2014 per E-Mail an Herrn Franck?
„Ein Plan für Pflichtstunden ist nicht möglich, da diese vom Fahrniveau abhängen und davon auszugehen ist, dass die Erfordernis dafür nicht vorhanden ist. Ihr Sohn Fabian hat fast alle Theorieunterrichte besucht, unter anderem das Thema 3 am 24.09.2013. Bei diesem Thema wurde eingehend die Fahrschülerausbildung besprochen, dabei wann und warum Pflicht- oder auch Sonderfahrten zu einer bestimmten Zeit beginnen. Diesbezüglich werde ich nochmal mit Ihrem Sohn reden, ob er das gleiche Ansinnen vertritt. Sollte dies der Fall sein, würden doch Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Erwerb des Führerscheins bestehen, die eine Beendigung der Fahrausbildung rechtfertigen würde, wir könnten dann leider auch von unserer Seite die Ausbildung nicht fortführen. “
Frage 3
Herr Franck schrieb selbst in seiner Beschwerde am 17.09., dass die Fahrschule mehrmals darauf hingewiesen hat, dass die Planungen beginnen. Wo liegt nach Meinung von Herrn Franck der Sinn darin, wenn angeblich doch keine Fahrstundentermine angeboten wurden?
Frage 4:
Am 23.12. erreichte die Fahrschule eine E-Mail unter dem Absender Robbi Franck mit folgendem Auszug. „Deshalb fordern wir Sie auf, bis Montag 30.12.2013 unserem Sohn Fabian verbindlich Termine für die 12 Pflicht-Fahrstunden des Groupon-Gutscheines unverzüglich zu Beginn des Monats Januar 2014 schriftlich zu benennen. “ (Die Fristsetzung und die 12 Pflichtstunden des Groupon Gutscheines waren hervorgehoben.)
Frage ist: Hat Herr Franck diese wiederholte Forderung (die erste erreichte uns am 20.12.2013) an die Fahrschule geschrieben?
Möchte Herr Franck dann wieder erklären, dass er das gar nicht so gemeint hat?
Frage 5:
Herr Franck schreibt am 20.03.2014 in seiner Beschwerde: „Er machte die Theorie-Ausbildung. Immer wieder fragte er während dieser Zeit nach Fahrstunden. Nie wurden ihm welche angeboten. (Eine Zeit übrigens, in der Herr Werner Fleischmann Inhaber und Leiter der Fahrschule war.)
Und er schreibt von „Problemen mit der Fahrschule“.
Am 20.11.2013 erreichte eine E-Mail mit dem Absender Fabian Franck die Fahrschule.
„Sehr geehrter Herr Fleischmann,
mein Name ist Fabian Franck und ich habe einen Groupon Gutschein Option 1 für eine PKW-Führerscheinausbildung. Ich würde gerne eine erste Fahrstunde ausmachen, habe die theoretische Führerscheinprüfung schon bestanden, und will nach Weihnachten anfangen, da dann meine Klausuren vorbei sind. Um diese Zeit zu nützen würde ich gerne regelmäßig einige Fahrstunden pro Woche machen. Zeit hätte ich in der ersten Januarwoche ganztätig …“
Frage ist: Hat hier der Sohn von Robert Franck diesen Inhalt geschrieben mit dem Wunsch, im Januar 2014 mit Fahrstunden zu beginnen?
Frage 6
Und wurde darauf dem Sohn per E-Mail vom 13.12.2014 bereits zugesichert, dass wir rechtzeitig Termine für die Fahrstunden ausmachen werden?
Frage 7
Herr Franck schrieb, wie erwähnt: „Der Vorwurf an Groupon ist deshalb, dass sie trotz der bekannten Probleme mit dieser Fahrschule weiterhin Verträge eingehen …“
Welche Probleme meint Herr Franck nun damit? Woher stammt die Information, dass Groupon Probleme mit der Fahrschule bekannt sind?
Frage 8
Herr Franck schreibt in seinem Text am 03.04.15 von „Mängeln“. Gern hätten wir gewusst, welche Mängel konkret in der Fahrschule bestehen. Was kann man der neuen Fahrschule (denn die Fahrschule wurde eben zum 01.01.2014 verkauft) konkret vorwerfen?
Oder hat Herrn Franck das entsprechende Entgegentreten auf den Wunsch – Planung der 12 Pflichtfahrten des Groupon-Gutscheines zu Beginn des Monats Januar 2014 – nicht gefallen und er möchte darauf heimzahlen, am besten noch mit Geldrückerstattung? Wie könnte man das nun erreichen – mit einer konstruierten Geschichte basierend auf Kapazitätsprobleme? Das klingt doch glaubhaft.
Und nun zum Theoretischen:
Die Forderung von Herrn Franck ist unter anderem eine Erstattung von „zehn Stunden zur Erlernung der Abbiegeregeln, die bei der FS BAVARIA falsch vermittelt wurden“.
Zudem schreibt Herr Franck: „Das ist übrigens keine Erfindung unsererseits, sondern eine Aussage der neuen Fahrschule“.
Meint Herr Franck, er könne dem entgehen, indem er das so von sich weist?
Vorweg sei erwähnt, dass das „Abbiegen“ Teilthematik im Thema Fahrmanöver (90 Minuten Theorieunterricht) ist, neben den Inhalten „Anfahren“, „Einfahren“, „Überholen“ und „Wenden“.
Es stellt sich nun die Frage, was genau wurde theoretisch falsch vermittelt, das ein Umlernen mit zusätzlich zehn praktischen Fahrstunden erforderlich machte, und was Fahrschüler grundsätzlich in ca. 30 Minuten Theorieunterricht lernen, besser formuliert – ein Neulernen mit zehn Fahrstunden extra erfordert, da ja der Sohn Fabian Franck seine praktische Ausbildung noch nicht begonnen hat, und dies genau betrachtet unter der Prämisse, dass die Theorieprüfung jedoch nach ca. zwei Monaten auf Anhieb von ihm bestanden wurde.
Unter dieser Gegebenheit, dass diese theoretische Prüfung sofortig bestanden wurde, könnte man auch die Frage aufwerfen, was gibt die Sicherheit, dass in einer möglichen Diskrepanz dahingehend die neue Fahrschule die angeblichen „Regeln“ nicht falsch vermittelt. Denn die Theorieprüfung wurde ja in der Fahrschule Bavaria problemlos bestanden. Aber lassen wir das mal beiseite.
Frage 9
Herr Franck soll bitte erklären, wieso sein Sohn unter der besagten Annahme den Widerspruch nicht erkennen konnte, zwischen Lehrmaterial, Medien und vermittelten Fahrlehrer, der anscheinend die Medien anders interpretiert und darstellt?
Frage 10
Und wieso konnte der Sohn dann die Theorieprüfung mit derartigen Mängeln so bestehen?
Frage 11
Herr Franck hat ja die Möglichkeit, sich dahingehend bei seinem Sohn zu informieren.
Von Herrn Franck hätten wir gern gewusst, wie viele Abbiegeregeln es gibt? Wie viele wurden davon falsch vermittelt?
Frage 12
Hier bitten wir Herrn Franck konkret zu sein!
Was genau wurde falsch vermittelt – wir bitten um Erklärung der falschen Regel oder Regeln?
Und wir bitten Herrn Franck um den Namen der Fahrschule, den Namen Desjenigen, der eine angeblich falsche Regelvermittlung festgestellt hat und überdies erklärt, dass dafür zehn praktische Fahrstunden mehr erforderlich sind!
Ja, man muss schon zu dem stehen, was man behauptet.
Wir möchten an der Stelle nochmal zusammenfassen: Herr Robert Franck fordert eine Erstattung von angeblich zehn Fahrstunden zur normalen praktischen Ausbildung dazu, die nach seiner Meinung nötig waren, um seinem Sohn Fabian, der erst in einer anderen Fahrschule das Fahren, also die praktische Ausbildung, begonnen hat, aufgrund theoretisch(!) falsch vermittelter Vorfahrts- bzw. Abbiegeregeln in unserer Fahrschule, diese Defizite damit wieder auszugleichen.
Mit der freundlichen Hilfe der Metropolniederlassung TÜV SÜD München ließ sich die theoretische Prüfung von seinem Sohn Fabian auffinden. Dieser bestand nicht nur beim ersten Mal die Theorieprüfung, sondern diese auch mit Null Fehlerpunkten. (10 Fehlerpunkte sind zulässig, sofern nicht zwei Fragen mit der Wertigkeit von 5 Fehlerpunkten falsch beantwortet wurden. Eine falsch beantwortete Vorfahrtsfrage wird mit 5 Fehlerpunkten bewertet.)
Diese theoretische Prüfung enthielt bereits im Grundstoff drei „Vorfahrts- und Vorrangfragen“ und sechs Fragen zum „Verhalten im Straßenverkehr“, dessen Bestandteil das Abbiegen ist. Zudem war diese Thematik auch im Zusatzstoff integriert.
Uwe Blüher
Fahrschule Bavaria
Beschwerde ist noch nicht gelöst
A) Wenn Herr Blüher die FAHRSCHULE BAVARIA übernimmt, dann übernimmt er damit die Rechte und Pflichten des Vorgängers - und eben auch noch offene Streitigkeiten. Im übrigen waren diese Probleme Herrn Blüher bekannt, denn Emails wurden i. d.R. sowohl an ihn als auch an den Vorbesitzer Herrn Fleischmann gesandt. Demnach wäre es wohl klug gewesen, diese "Altlasten" umgehend zu lösen - und nicht Jahre (!) danach seitenlange Abhandlungen zu erstellen!
B) Es wurden an die Fahrschule BAVARIA zahlreiche Emails gesandt, in denen um Stunden gebeten wurde nicht beantwortet. Hier ein Zitat vom 17.12.13: " Es ist nun eine Woche vor Weihnachten und wir denken, dass 7 Arbeitstage vor Januar eine Planung von Fahrstunden weder verfrüht noch unmöglich ist - sondern eben schon rechtzeitig! Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Fabian bereits drei erfolglose Emails am
* 20.9.
* 20.11.
* 26.11.
geschrieben hat, stets mit der Bitte um Vereinbarung von Fahrstunden, die weder beantwortet wurden noch in der Sache zum Erfolg geführt haben, nämlich dass unserem Sohn die Möglichkeit zu Fahrstunden gegeben wurde - zumal da er bereits seit Wochen die Theorie-Prüfung bestanden hat! . "
Diesen Emails gingen nachvollziehbarerweise natürlich zuerst mündliche Anfragen des Fahrschülers bei den Theoriestunden voraus.
C) Fakt ist, dass keine einzige Stunde definitiv angeboten wurde, sondern es immer hies wir sind in Planung.
D) die von der FS BAVARIA in "Frage 5" zitierte Mail des Fahrschülers lautet unstreitig: "und will nach Weihnachten anfangen, da dann meine Klausuren vorbei sind. Um diese Zeit zu nützen würde ich gerne regelmäßig einige Fahrstunden pro Woche machen. Zeit hätte ich in der ersten Januarwoche ganztätig …“. Hier wird in der Firmen-Antwort das umgebogen in die Formulierung "im Januar". Nein der Fahrschüler wollte eindeutig die Weihnachtsferien zu Fahrstunden nutzen und hat signalisiert, dass er in dieser Zeit ganztägig (da eben keine Schule) Zeit hätte. Dies geschah in der Befürchtung, dass wieder die ganze Zeit verstreicht ohne die Möglichkeit einer Praxisstunde. Aber selbst in der Antwort vom 30.12.13 hies es nur lapidar, man sei dabei den Januar zu planen!
ÜBRIGENS: Der Fahrschüler schreibt hier ganz eindeutig von Fahrstunden - also das Herumreiten auf dem Wort "Pflichtstunden" ist nun wirklich nicht angebracht. Wie schon erwähnt ist dieser technische Fachbegriff uns als Laien nicht gebräuchlich gewesen - aber durch eine kurze Rückfrage ("Meinen Sie wirklich, dass mit Autobahn-Fahrten begonnen werden soll? "), hätte man das abklären können - was nie erfolgt ist.
DA DIE FAHRSCHULE BAVARIA NUN SCHREIBT: "Die Fahrschule ist zu einer Einigung bereit. " SIND DIE KONTRAHENTEN WOHL NICHT MEHR RECHT WEIT AUSEINANDER. WIR GREIFEN DAS ANGEBOT AUF UND VERZICHTEN AUF EINEN TEIL DER FORDERUNG, NÄMLICH DIE VON DER ZWEITEN FAHRSCHULE GEFORDERTEN 10-ZUSATZSTUNDEN WEGEN DER ANGEBLICH UNZUREICHEND VERMITTELTEN REGELUNGEN, WENN DIE FAHRSCHULE BAVARIA DIE "ZWEITE" NÖTIGE ANMELDEBÜHR ERSTATTET. DIES IST SICHERLICH EIN FAIRES UND VERNÜNFTIGES ANGEBOT, DEN FAST SCHON UNENDLICHEN STREIT BEIZULEGEN.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
SCHAAAAAAAADE!
Antworten um des Antwortens willen, gleichgültig ob passend, ist nicht beitragend.
Herr Franck hat keine der zwölf Fragen beantwortet.
Wir möchten es Herrn Franck nun erleichtern und beschränken uns zunächst auf zwei Fragen.
Frage 1:
Ist Herr Franck immer noch der Meinung, dass in der Fahrschule Bavaria Verkehrsregeln falsch vermittelt wurden?
Frage 2:
Herr Franck schreibt plötzlich: „… also das Herumreiten auf dem Wort Pflichtstunden ist nun wirklich nicht angebracht. Wie schon erwähnt, ist dieser technische Fachbegriff uns als Laien nicht gebräuchlich gewesen …“
Es ist allerdings ein zentraler Aspekt des Beschwerdegeschehens, ein Begriff, der von Herrn Franck wiederholt differenziert erwähnt wurde.
Heißt das nun, es wurden doch die Sonderfahrten gefordert, mit Beginn des Monats Januar?
Zum anderen wurde hier ein Allgemeinplatz erwähnt: „… übernimmt damit auch die Rechte und Pflichten des Vorgängers. “ Also entweder kennt man vertragliche Gegebenheiten oder man hält sich zurück oder man erklärt doch einfach mal darauf los.
Wiederum werden Begriffe wie „Altlasten“ und „Probleme“ genannt, ohne dabei konkret zu werden.
Alle E-Mails an die Fahrschule wurden umgehend beantwortet – hier kann natürlich nur von denen gesprochen werden, die letztlich die neue Inhaberschaft erreichten und betrafen – leider eben auch mit einer Androhung des Ausbildungsvertrages, welche Herr Robert Franck anscheinend nicht verwunden hat.
Wir möchten an der Stelle die E-Mail des Sohnes Fabian Franck vom 20.11.2013 ergänzen, die bereits in voriger Antwort erwähnt wurde:
„…Um diese Zeit zu nützen würde ich gerne regelmäßig einige Fahrstunden pro Woche machen. Zeit hätte ich in der ersten Januarwoche ganztägig (Schulferien) und ab dem 06.01. jeden Montag ab 16 Uhr, Dienstag ab 16 Uhr (evtl. auch schon ab 14 Uhr), Donnerstag ab halb 5 und Freitags ab 14 Uhr sowie immer am Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen Fabian Franck“
(Wir haben das Geschriebene hier wörtlich übernommen, also ohne Korrektur.)
Ein Umbiegen dieser Nachricht ist nicht erkennbar.
Dem Sohn wurde schriftlich per E-Mail erklärend die Möglichkeit für Fahrstunden ab dem 02.01.2014 gegeben – unabhängig einer Nichtberücksichtigung von eventuellen Ferien der Fahrschule in dieser Zeit seitens der Familie Franck.
Der Sohn Fabian Franck hatte den Wunsch, im Januar seine Fahrstunden zu beginnen – vom Vater Robert Franck auch erwähnt –, dem wurde auch gerecht, selbst wenn es „Altlasten“ und „Probleme“ gegeben hätte. Es wäre hierbei auch noch die Frage offen, warum nach Meinung von Herrn Franck zahlreiche Hinweise der Fahrschule erfolgten, dass die Planungen beginnen.
Allerdings kann natürlich nicht mit den Sonderfahrten begonnen werden!
Herr Franck schreibt, dass offene Streitigkeiten vom neuen Inhaber übernommen werden, obwohl er die vertraglichen Gegebenheiten, die im Übrigen auch Forderungen an den alten Inhaber betreffen, gar nicht kennt – damit meint er allerdings wohl Streitigkeiten bezüglich einer Terminvergabe.
Was dieses Vermischen soll, bleibt von uns hier kommentarlos.
Rückblickend sei nochmal erwähnt, dass der Sohn Fabian den Wunsch hatte, in der ersten Woche im Januar 2015 mit den Fahrstunden zu beginnen – die Fahrschule wurde am 01.01.2015 übernommen und bereits am 02.01.2015 hätte er dafür die Möglichkeit gehabt und dies wurde dem Vater per E-Mail erklärt.
Bemerkenswert ist dabei auch die Haltung von Herrn Franck in Bezug auf die organisatorisch nicht unaufwendigen Vorbereitungen der Geschäftsübernahme und die zeitliche Einteilung der Gegebenheiten wie Planungen, wenn er schreibt:
„Es ist nun eine Woche vor Weihnachten und wir denken, dass 7 Arbeitstage vor Weihnachten eine Planung von Fahrstunden weder verfrüht noch unmöglich ist – sondern eben schon rechtzeitig! “
Diese Nachricht war eine Antwort von Herrn Franck auf eine Nachricht der Fahrschule (gesendet am 13.12.15) an seinen Sohn, in der erklärt wurde: „Wir werden rechtzeitig Termine für die Fahrstunden ausmachen. “
Und bezeichnend ist dann die Aussage:
„…die weder beantwortet wurden…“
Nochmals soll auf die Aussage eingegangen werden „…dann übernimmt er damit die Rechte und Pflichten des Vorgängers. “
Die neue Fahrschule wich ab von den vertraglichen Regelungen. Denn es wurden Gegebenheiten geschaffen, zu denen keinerlei Verpflichtung bestand, und die eben auch Fabian Franck hätte nutzen können.
Eventuelle Unstimmigkeiten hätten Fabian Franck in keiner Weise tangiert. Fahrschülern wurde nahtlos die Möglichkeit gegeben, Gutscheinkonditionen vom ehemaligen Inhaber der Fahrschule weiter zu nutzen, ohne finanziellen Verlust – und das ohne Gegenwert an den neuen Inhaber. Zudem wurde auch die Möglichkeit geschaffen, Gutscheine vom ehemaligen Inhaber in Bargeld zurückzutauschen – allerdings nicht bei Fehlverhaltensweisen wie bei Herrn Robert Franck (Kam es hier zu einem Rücktausch, selbst in Form eines weiteren Gutscheines, hatte Herr Franck Glück und es war eine große Portion Kulanz seitens der Firma Groupon).
Für Konstruktionen ist natürlich kein Verständnis gegeben!
Herr Franck gibt plötzlich die Forderung des Ersatzes von zehn zusätzlichen Fahrstunden (ca. 400,- Euro) auf und hält die Forderung der erneuten Anmeldegebühr (hier mit 40,- Euro erwähnt) aufrecht – insgesamt zehn Prozent der üblichen Forderung ist eine nicht so übliche Verhältnismäßigkeit.
Es ist hier allerdings die Frage nach einem wirklichen Verzicht(!), man kann nicht auf Ansprüche verzichten, basierend auf einer erfundenen Grundlage.
Uwe Blüher
Fahrschule Bavaria
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Wir wollen die Botschaft des "anonymen" Users beim Wort nehmen und sind ebenfalls der Meinung, dass eine eingeräumte Zeitspanne zum Überdenken von einem Jahr und drei Monaten, damit die Bereitschaft für eine Einigung über diese Zeit, mehr als ausreichend ist.
Die Einigung kann nur sein, dass Herr Franck in Form einer Entschuldigung hier öffentlich wiederruft!
Dann wäre die Fahrschule bereit, auf konsequente Schritte zu verzichten.
Und bei allem Hin- und Her, ob nun Fahrstunden oder "Sonder"-Fahrten gefordert wurden, bleibt festzuhalten, dass die Fahrschule BAVARIA von August bis Dezember 2013 nicht in der Lage war, dem Schüler eine einzige praktische Fahrstunde anzubieten - in 5 Monaten hat die Mehrzahl der Fahrschüler in der Regel ihren Führerschein bereits komplett "in der Tasche" Das hätte zudem in der Fürsorgepflicht entsprechend dem Ausbildungsvertrag der Fahrschule gelegen, zumal da der Fahrschüler die theoretische Prüfung bereits seit Wochen bestanden hat - was die Fahrschule BAVARIA ja nicht anzweifelt.
Und dass nicht nur wir mit der Fahrschule BAVARIA Probleme hatten, zeigen ja die zwei weiteren Einträge auf ReclaBox von
* ReclaBoxler-1584814 vom 27.05.2014 hier unter dieser "Beschwerde" und der eigenständige Eintrag vom
* 07.08.2014 | 12:51 - "FS Bavaria / Sondergebühr" (HINWEIS: "Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert. ").
Nun liegt der Ball zur Beilegung der Beschwerde bei der Fahrschule BAVARIA: Ein Grund zur Entschuldigung bzw. Rücknahme ist uns nicht ersichtlich, denn bei allen Einträgen hier wurden nur wahre Tatsachen wiedergegeben. Der "Drohung" der Fahrschule BAVARIA mit "kosequenten Schritten" (was immer das ist?), sehen wir gelassen entgegen!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Wie lange soll diese Beschwerde hier denn noch offen gehalten werden?
Dass es in diesem Fall offensichtlich keine für beide Seiten wirklich akzeptable Lösung gibt, dürfte mittlerweile jeder verstanden haben.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Wozu gibt es RECLABOX (". beliebteste deutschsprachige Verbraucherschutz-Seite")?
Reclabox dient Verbrauchern zur Veröffentlichung von Verbraucher-Unfreundlichen Methoden und/oder Firmen.
Nichts anderes haben wir gemacht.
Und da die Gegenseite bisher sich noch keinen Zentimeter bewegt hat, wir jedoch einen Großteil unserer Forderung gestrichen haben, ist für uns nicht ersichtlich, weshalb wir die periodisch von RECLABOX gestellte Frage zum Stand der Beschwerde mit "gelöst" beantworten sollen.
Die Aussagen von Herrn Franck, im vorletzten Beitrag mit der Untermauerung, dass nur wahre Tatsachen wiedergegeben wurden, sind nicht hinnehmbar.
Wir möchten Herrn Franck nochmals die Gelegenheit geben, die Haltung zu seinen Aussagen zu überdenken.
Uwe Blüher
Fahrschule Bavaria
(Leider sind in der Erklärung der Fahrschule vom 19.06. versehentlich die Datumsangaben nicht korrekt wiedergegeben. Der Sohn Fabian Franck hatte den Wunsch, in der ersten Januarwoche 2014 seine Fahrstunden zu beginnen und nicht 2015. Die Fahrschule wurde am 01.01.2014 übernommen. Der Sohn hatte die Möglichkeit erhalten, am 02.01.2014 mit den Fahrstunden zu beginnen. Und natürlich wurde die erwähnte Nachricht am 13.12.2013 versendet. Eine Änderung der Aussagen vom 19.06. im Nachhinein hätte eine andere Einordnung des Textes zur Folge gehabt.)
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Somit beenden wir die Diskussion auf dieser Plattform im Sinne der drei vom Seitenbetreiber zur Verfügung gestellten Auswahlmöglichkeiten mit:
"Beschwerde endgültig nicht gelöst".
Die Fahrschule BAVARIA hatte in den letzten Wochen wieder bei GROUPON Coupons eingestellt. Interessenten, die RECLABOX gelesen haben, wissen ja nun, auf was sie achten müssen.
Leider war Herr Franck bisher nicht bereit, seine Aussagen bezüglich der Fahrschule Bavaria zu revidieren.
Mit den Gesprächsverläufen hofften wir natürlich, dem Leser Klarheit zu vermitteln.
Auch haben wir damit gerechnet, dass eine erstmalige Gutscheinaktion unserer Fahrschule über Groupon von Herrn Franck sofortig aufgegriffen wird, um die Möglichkeit zu nutzen, schädigendes Verhalten weiter auszubauen, ungeachtet dessen, dass die hier im Beschwerdeportal vorab erwähnte Aktion (von einem früheren Inhaber der Fahrschule) nichts mit unserer Werbeaktivität zu tun hat.
Wir sehen uns nun leider gezwungen, entsprechend juristische Schritte einzuleiten.
Ich stimme Herrn Frank auch insofern zu, dass durch die Übernahme der Fahrschule, erst recht als vorheriger Angestellter, auch Verantwortung übernommen werden muss.
Herr Blüher hat natürlich Recht mit seiner Aussage, dass die vorab erwähnte Aktion nichts mit der Werbeaktivität der jetzigen Fahrschule zu tun hat. Der ehemalige Fahrlehrer ist ja nun Inhaber. Da hat sich natürlich richtig viel getan, stimmts?
Uwe
Es ist doch amüsant mit anzusehen, dass du tatsächlich Verfassern von negativen Kommentaren im Internet mit rechtlichen Schritten aufgrund von (wie du es so gerne nennst) Unwahrheiten drohst. Selbst nach schätzungsweise 2 Jahren. Wusste gar nicht dass du für so etwas die Zeit findest? Ich hoffe natürlich sehr, dass die Verfügbarkeit der Fahrstunden nicht darunter leiden muss.
Ganz nebenbei frage ich mich auch, ob du schonmal etwas von Beschwerdemanagement gehört?
Es gibt als Unternehmer grundsätzlich immer die Möglichkeit auf das Problem des Kunden einzugehen (ugs. auch bekannt als guter Kundenservice).
Alternativ kann man das natürlich ignorieren und lange um den heißen Brei reden bzw. den rechtlichen Weg wählen.
Mir ist durchaus bewusst, dass du dem Leser hier Klarheit verschaffen möchtest. Ich sage allerdings, es bleibt abzuwarten wie die juristischen Schritte verlaufen.
Nichts desto trotz stellt diese Plattform, nach wie vor nicht den passenden Ort für eine solch umfangreiche Diskussion dar.
Deshalb möchte ich hier nur kurz auf zwei Punkte hinweisen:
1. Ich würde Herrn Frank und auch allen anderen Personen mit ähnlichen Problemen/Erfahrungen mit dieser Fahrschule meine Hilfe im Sinne von Informationsaustausch anbieten. Ob und inwieweit das dem Betroffenen helfen kann, ist natürlich nicht abschätzbar.
2. Ich werde nach Abschluss des rechtlichen Verfahrens meines Bekannten an dieser Stelle auf ein entsprechendes Forum verweisen (bei dem mein Bekannter eine den Tatsachen entsprechende Bewertung abgeben wird), damit der Leser auch sieht wie diese Geschichte zu Ende ging.
Werden eigentlich mir gegenüber jetzt auch juristische Schritte eingeleitet?
In diesem Sinne allen Beteiligten noch eine gute Nacht und viel Glück mit der Fahrschule.
Wir sind beeindruckt von dem mutigen Kommentar unter Verwendung von Pseudonymen.
Sollte es tatsächlich Ähnliches geben – noch ein Vater, der für seinen Sohn den Beginn der Fahrausbildung mit den Sonderfahrten forderte?
Was rechtliche Schritte angeht, sind letztlich zwei Personen betroffen – hier in diesem Zusammenhang angeführt schrieb auch schon unter einem Pseudonym in einem anderen Portal. Wenn hier eine Anspielung auf den zweiten Betreffenden erfolgt, sollte es wohl richtig „ehemalige Fahrschülerin“ sowie „Bekannte“ heißen, anstatt „ehemaliger Fahrschüler“ und „Bekannter“.
Neben dem Verhalten von Herrn Robert Franck haben wir auch für andere Handlungsweisen kein Verständnis, wie eben bewusst späte Absagen (hier am späten Nachmittag) kurz vor einem länger vereinbarten Termin, zumal wir vorher Fehlzeiten unentgeltlich ausgeglichen haben.
Diesen Ausfalltermin stellten wir aufgrund der ersichtlichen Absicht (Erwiderung aufgrund nicht möglicher Wunschzeiten bei der Terminvergabe, allerdings auch stets außerhalb des Normalen) im Hinblick auf andere Fahrschüler, die eben auch Termine bräuchten, in Rechnung. Das haben wir vorher noch nicht unternommen entgegen den herkömmlichen AGBs, die ein rechtzeitiges Absagen zwei Tage vorher vorschreiben.
Mit der Geschäftsübernahme haben wir natürlich keine Verantwortung übernommen, es blieb alles beim Alten, und dass wir bereits im ersten Monat (Januar 2014) neben der hier betreffenden Fahrschülerin auch Fahrstunden für den Sohn Fabian Franck ermöglichten, haben wir wohl frei erfunden.
Bezüglich gesetzeswidriger Forderungen, Gewissenlosigkeit, mangelnder Verantwortung und fehlender Rücksicht haben wir über Kundenservice und Beschwerdemanagement noch nicht nachgedacht.
Dieses wird in der Fahrschule Bavaria keinen Platz finden, wenn auch noch so „beeindruckende“ Texte geschrieben werden.
Uwe Blüher
Fahrschule Bavaria
Von unserer Seite wurde Klage eingereicht, diese aber auch wieder zurückgenommen.
Da es uns nicht um einen konkreten Schadenersatz ging, sondern um das Prinzipielle, war aus Sicht des Gerichtes die Klageschrift zu unspezifisch.
Dies stellt allerdings einen Formfehler dar, der wiederum die Wahrscheinlichkeit für die Abweisung der Klage erhöht.
Aus diesem Grund haben wir die Klage zurückgenommen.
Dass der Eröffner dieses Themas nicht ein einziges Mal wirklich auf die sehr konkreten Fragen der Fahrschule eingegangen ist, hat welchen Grund?
Eine ganze Reihe Fragen wie z. B. "Hat es die E-Mail XY vom XY mit folgendem Inhalt etwa nicht gegeben? " - diesen Fragen ist der TE derart geschickt ausgewichen oder hat sie ignoriert. warum wohl?
Leute Leute - dass manches einem einfach nicht peinlich ist.