284 Views | 07.02.2024 | 13:14 Uhr
geschrieben von Jörg Kraus

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (Frankfurt/Main)

Keine Entschädigung wegen schlechten Wetters

Flug erst überbucht und dann annulliert.

Unser Lufthansa-Flug LH 1691 von Prag nach München am 06.01.2024 war überbucht.

Wir wurden beim Check-in auf eine Warteliste gesetzt und trotz mehrfacher Nachfrage am Gate konnte uns kein Sitzplatz angeboten werden.

Letztendlich wurde dieser Flug dann wegen Nebel annulliert und uns die Fluggastentschädigung nach EU-Recht unter Hinweis auf höhere Gewalt abgelehnt.

Wohl hat Lufthansa die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten zugesagt.

Für uns ist klar, selbst bei schönstem Wetter hätten wir nicht mitfliegen können.

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Meine Forderung an Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: Entschädigung von 250,-- EUR pro Person.


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Kommentare und Trackbacks (4)


07.02.2024 | 19:21
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Fest steht, der Flug wurde wegen des schlechten Wetters annulliert. Dafür muss nicht entschädigt werden. Alles andere ist "hätte hätte Fahrradkette".

14.02.2024 | 14:35
von Jörg Kraus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.02.2024 | 16:32
von Jörg Kraus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.03.2024 | 18:15
von Jörg Kraus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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