284 Views | 07.02.2024 | 13:14 Uhr
geschrieben von Jörg Kraus
Flug erst überbucht und dann annulliert.
Unser Lufthansa-Flug LH 1691 von Prag nach München am 06.01.2024 war überbucht.
Wir wurden beim Check-in auf eine Warteliste gesetzt und trotz mehrfacher Nachfrage am Gate konnte uns kein Sitzplatz angeboten werden.
Letztendlich wurde dieser Flug dann wegen Nebel annulliert und uns die Fluggastentschädigung nach EU-Recht unter Hinweis auf höhere Gewalt abgelehnt.
Wohl hat Lufthansa die Übernahme der Übernachtungs- und Verpflegungskosten zugesagt.
Für uns ist klar, selbst bei schönstem Wetter hätten wir nicht mitfliegen können.
Meine Forderung an Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft:
Entschädigung von 250,-- EUR pro Person.
Firmen-Antwort ausstehend seit
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