primastrom GmbH (Berlin)
Kündigung Gasvertrag
Bestell-/Kundennummer: 7890552824
Mir wurde der Vertrag vor ca. 1,5 Jahren am Telefon - mit dem Versprechen, in Zukunft günstiger Gas beziehen zu können - "angedreht".
Der Vertrag sollte im Januar 2024 beginnen. Meine Immobilie habe ich bereits im August 2023 verkauft, und ziehe in den bestehenden Haushalt von dem Käufer meiner Immobilie und habe daher keine eigene Gaslieferstelle!
Die Kündigung habe ich samt Verkaufsurkunde und auch Dokumente, die ich von Primastrom gesandt bekommen habe, ausgefüllt und versandt. Dennoch wird mir der Austritt aus dem Vertrag verweigert. Ich verstehe nicht, was primastrom beliefern will, der Eigentümer hat bereits einen Gaslieferanten und ich ziehe ja nur in den bestehenden Haushalt (habe also nur ein Zimmer in der Wohnung).
Zu all dem kommt hinzu, dass ich, bevor ich zu primastrom gewechselt hatte, einen Abschlag in Höhe von 100,-- € gezahlt habe und jetzt sage und schreibe 1.450,-- € an primastrom zahlen soll! Zudem kommt auch noch, dass meine Heizung seit 2 Jahren defekt ist und ich somit kein Gas verbrauche, da ich in Betracht gezogen habe die Immobilie zu verkaufen, habe ich die Heizung auch nicht mehr reparieren lassen.
Ich bin 68 Jahre alt und habe sowas noch nie mit irgendeiner anderen Gesellschaft in all meinen Lebensjahren in Deutschland erlebt!
Ich bin Fassungslos, dass ich mich in meinem Alter mit so etwas herumschlagen muss!
16.02.2024 | 10:18
Abteilung: Marketing
Sehr geehrter Herr Mayer,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Anliegen vom 14.02.2024.
Wir teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Kündigung wegen Umzug erneut zurückweisen müssen.
Da an Ihrer Lieferadresse nur ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat, Sie jedoch an der Lieferadresse weiterhin wohnen, besteht für Sie kein Sonderkündigungsrecht.
Um Ihre Verbrauchsprognose jedoch zu überprüfen, bieten wir Ihnen ebenfalls folgenden Weg an:
• Sie übermitteln uns ein aktuelles Foto des Gaszählers. Hierauf müssen die Zählernummer und der Zählerstand sowie das Datum der Aufnahme (nachweisbar z. B. anhand einer Tageszeitung) zu erkennen sein.
• Nach einem gewissen zeitlichen Abstand senden Sie uns eine weitere Aufnahme des Gaszählers zu. Auch hierauf müssen wieder die Zählernummer und der Zählerstand sowie das Datum der Aufnahme erkennbar sein.
• Aus dem so ermittelten Verbrauch berechnen wir anschließend eine neue Jahresverbrauchsprognose und kalkulieren auf dieser Basis einen neuen Abschlagswert.
Wir hoffen, Ihnen den Sachverhalt hinreichend erläutert zu haben und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Ihr primastrom-Team.
sie verstehen meines Erachtens nach eine Sache nicht ich besitze keine eigene Wohnung und somit auch keine eigene Gasuhr mehr! Ich wohne in der selben Wohnung wie der Eigentümer da ich aufgrund meines Alters nicht mehr eigenständig wohnen kann. Was verstehen Sie daran nicht?
Beschwerde ist noch nicht gelöst