Durch Deutsche Bahn gelöste Beschwerde. | 331 Views | 15.12.2023 | 09:20 Uhr
geschrieben von Jörg Kraus

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Bahn verweigert Fahrgastenschädigung bei Verspätung

Bestell-/Kundennummer: 23E04265107

Fahrgastrechte Fehlanzeige

Am 03.12.2023 sind wir mit der Bahn von Prag über Cheb/Nürnberg nach Düren gereist.

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Bereits der erste Zug hatte eine Verspätung von ca. einer Stunde. Am Ziel sind wir mit über 2-stündiger Verspätung angekommen. Die Bahn lehnt die 50 %ige Fahrpreiserstattung schriftlich ab, da die Verspätung nur 3 Minuten betragen habe.

Dies ist ein schlechter Witz. Es geht schließlich um 2,5 Stunden.

Hier werden gesetzlich verankerte Fahrgastrechte regelrecht mit Füßen getreten.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: 50 % Fahrpreis- und Sitzplatzerstattung


 
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Kommentare und Trackbacks (6)


15.12.2023 | 14:25
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Augenscheinlich sind hier im Antrag an das ServiceCenter Fahrgastrechte Fehler unterlaufen. Die bearbeiten das nämlich und nicht die Deutsche Bahn.
Stutzig mach nämlich, dass man sich im Namen der DB Regio entschuldigen. Die fahren bekanntlich nicht zwischen Prag und Cheb. Wenn also ein Zug der Ceske Drahy bereits anfangs für Verspätung gesorgt hat, dann muss das detailliert auch so mitgeteilt werden.

22.12.2023 | 12:44
von Jörg Kraus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.01.2024 | 14:10
von Jörg Kraus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.01.2024 | 15:22
von Jörg Kraus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da die Bahn nicht reagiert, habe ich inzwischen das Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. eingeleitet.


29.01.2024 | 15:26
von Jörg Kraus | Regelverstoß melden
Danke an Corey Taylor für die Erläuterung. Als Laie fehlt mir natürlich das Hintergrundwissen und ich schreibe einfach "Die Bahn".

13.02.2024 | 16:26
von Jörg Kraus gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich die Schlichtungsstelle (SÖP) eingeschaltet habe, hat die Bahn mir nun wie gewünscht 50 % des Fahrpreises und die nicht genutzte Sitzplatzreservierung erstattet. Warum nicht gleich so?




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