cw-mobile GmbH (Grafenau)
Laptop nach Reparatur kaputt zurück
Bestell-/Kundennummer: 977826
Neuer Laptop auf Gewährleistung repariert, nach Rücksendung war eine Ecke des Gehäuses ausgebrochen, u. verklebt worden. Bisher keine Einigung möglich, angeblich eine "Frist" verstrichen?
Mein neuer Laptop war zweimal zur Reparatur, diesmal wurde eine Festplatte ausgetauscht.
- ich habe meinen Laptop kaputt zurückbekommen.
Das Gehäuse ist rechts hinten ausgebrochen, ein langer Riss um die Ecke. (bei DVD-Laufwerk)
Der Schaden wurde primitiv verklebt, wenn man dran kommt ist es wackelig.
Zweitrangig hat auch der Start nicht wirklich funktioniert - siehe Video.
Ich bin seit knapp einem Monat im Klinsch mit dieser FA, in der E-Mail-Konversation wird immer wieder abgewimmelt.
- Am 05.06.2023 habe ich den Schaden gemeldet.Ich habe es auch erst am 03.06.2023 entdeckt, weil ich mit meiner Schwester zusammen online etwas erledigen musste.
- Am 15.06.2023 musste ich um eine Antwort anmahnen.
- Am 23.06.2023. Dann Antwort - "Mängel dieser Art müssen innerhalb einer Frist von sieben Tagen gemeldet werden." Es sei eine "Frist" verstrichen.
Von so einer Frist (sieben Tage) steht weder etwas in dem Reparatur-Bericht, geschweige in deren AGB!
Dort findet man aber - § 9 Haftung; §9.2 *bei fahrlässig verursachten Sachschäden haften cw-mobile und seine Erfüllungsgehilfen. Sofern eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. *
Schon der Reparaturvorgang war suspekt, immer wieder musste ich nachfragen, wie der aktuelle 'Stand' ist. Der Vorgang dauerte über einen Monat.
14.07.2023 | 15:26
Abteilung: Kundenservice
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre ehrliche Meinung. Weil uns Kundenzufriedenheit sehr wichtig ist, sind wir sehr daran interessiert, jeden Beschwerdefall zu lösen. Jedoch können wir Ihre Reklamation finden, die auf den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt passt.
Auch Ihr Name ist nicht in unseren Kundendaten zu finden.
Ist die Bestellung eventuell unter einem anderen Namen durchgeführt worden? Oder besteht die Möglichkeit., dass es sich hier um eine Verwechslung handelt?
Über eine Rückmeldung freuen wir uns sehr. An schnellsten erreichen Sie uns telefonisch unter 08552 97411 -150
Freundliche Grüße
Ihr cw-mobile Team
Definitiv "stinkt" die Sache heftig, schon der Email-Schriftverkehr war suspekt, ging über einen Monat lang, keine Auskunft über den Rep. -Status erhalten!
Ehrlichkeit kennen die anscheinend nicht;
und das Rechtssystem hinkt auch! :-(
Diese Service-Nr: MQN3GR3P war es!
Mein Synonym hier ist MB, meine Beschwerde bzw. Reklamation kam per Email am 5.6. zu euch - mit genau diesen Bildern!
Telefongespräche sind (waren) leider auch nicht kundenfreundlich!
Gerne kann ich noch einmal per Email Kontakt zu ihnen aufnehmen, mich dabei auf ReclaBox beziehen.
Ich bin gespannt.
Nach §439 Abs. 1 BGB können Sie den Kaufpreis mindern, also einen Teil des Geldes zurückverlangen - oder vom Kaufvertrag zurücktreten. (defektes Gerät zurückgeben und Geld zurück bekommen)
Wenn die Ware danach nicht in Ordnung ist, und bereits Zwei Reparaturen erfolgt sind! Zwei Reparaturen muss der Käufer akzeptieren.
Gehäuse kaputt nach 2. Reparatur! Kann ich mein Geld zurück, oder einen Neuen Laptop verlangen?
Email:
"Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass der Schaden komplett übernommen wird, allerdings kann ich von vorn herein sagen, dass auf keinen Fall sofort eine Rechnung kommt.
Wir werden dies natürlich, wenn nicht auf Kulanz repariert werden kann, vorher mit Ihnen abstimmen.
Ich bin mir aber sicher, dass wir in diesem Fall eine beiderseits zufriedenstellende Lösung finden.
Bitte senden Sie das Gerät direkt zu uns wir bemühen uns um eine Lösung. "
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WAS würdet ihr darauf hin tun? Vorausgegangene Email v. 22. 07. 230 siehe Bild
LG
Frage mich ernsthaft wie man sowas zustande bringen kann und was da für 'angebliche'? Profis? am rumwerkeln sind?
Soll jetzt den Läppi NOCHMAL, zum 4. mal, hinschicken? Rechtlich muss ich das nicht akzeptieren!
QUELLE Verbraucherzentrale u. BGB §437:
"Verbraucher: innen müssen keine unbegrenzte Anzahl an Reparatur-Versuchen hinnehmen.
Eine Nachbesserung gilt schon nach einem 2. Versuch als fehlgeschlagen. ""
Ich weiß echt nicht was ich davon halten soll.
Der Fall läuft jetzt über den Rechtsanwalt.
Mit Hilfe meines RAs insoweit erreicht, dass ein Geldbetrag geflossen ist.
Ich allein hätte das nicht geschafft in eigener Konversation!
Die nennen es "Kulanz" - ich sehe es als Schadenersatz!
Trotzdem ein merkwürdiges Verhalten einer FA, die in ihren eigenen AGB §§ "fahrlässige schadenverursachung" hergibt, sich aber selbst nicht daran halten!
Definitiv NICHT mehr mein Händler!