Durch Deutsche Bahn endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 406 Views | 09.11.2023 | 12:58 Uhr
geschrieben von Thomas Rothschild

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Wie die Bahn Fahrgastrechte umgeht

Wir hatten für einen Zug Sitzplätze reserviert.

Der Zug fiel aus, das Ticket sollte ohne Zugbindung gelten. Wir mussten also erneut Sitzplatzreservierungen buchen.

Auch mit dem nunmehr benutzten Zug versäumten wir, wie so oft, den Anschluss und somit den Anspruch auf Sitzplätze. Die ursprünglich gebuchten Plätze wurden erstattet, die Plätze im Ersatzzug nicht. Da sich die Erstattung online nicht beantragen ließ, habe ich die geforderten Formulare und Unterlagen am Bahnhof eingereicht.

Nunmehr fordert die Bahn erneut Unterlagen an, die ich nicht haben kann (das Ticket für den Ersatzzug) oder bereits eingereicht habe (Sitzplatzreservierungen). Insgesamt habe ich so 19,60 Euro für nicht erbrachte Leistungen bezahlt.

Ich hoffe auf eine Anzeige durch die Aufsichtsbehörden.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Erstattung der 19,60 Euro und eine Erklärung für die Verzögerung von mehr als drei Wochen.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


09.11.2023 | 13:18
von Schorse | Regelverstoß melden
Kurze Nachfrage zu Ihrem Satz:

"Ich hoffe auf eine Anzeige durch die Aufsichtsbehörden"

Wer, glauben Sie, sollte das machen, wenn nicht Sie?
Oder haben Sie bereits Anzeige erstattet?
Oder glauben Sie, dass die Aufsichtsbehörden das hier liest? 👁️

09.11.2023 | 20:41
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Für Fahrgastrechte ist das Servicecenter Fahrgastrechte zuständig. Fällt der Zug aus, erstattet der Fernverkehr die entstandenen Kosten für die Sitzplatzreservierung für diese Verbindung. Ein umbuchen wäre im Reisezentrum möglich. Wenn man rechtzeitig vom Ausfall informiert wird und/oder sich selber informiert. Steht auch so auf jedem Ticket zusätzlich mit drauf.
Eine Erstattung von Sitzplatzreservierungen eines Zuges der nicht zum Fahrschein gehört, erfolgt nicht.

16.11.2023 | 14:37
von Thomas Rothschild noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


30.11.2023 | 16:00
von Thomas Rothschild endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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