199 Views | 28.02.2024 | 09:12 Uhr
geschrieben von Agnes Grimm

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Mahnung ohne Grund

Bestell-/Kundennummer: 1050894890

Wir haben bei klarmobil keinen Vertrag und haben bemerkt, dass monatlich 1 Euro abgebucht wird.

SCHLAGWORTE

Die Abbuchung haben wir gesperrt und daraufhin kam auch schon eine Mahnung per Mail. Darauf habe ich geantwortet und um Aufklärung gebeten, aber es gab keine Antwort zu meinem Aufklärungswunsch.

Nun kam per Post eine weitere Mahnung, auf die wir mit einem Schreiben per Einschreiben geantwortet haben und um Aufklärung baten. Wieder keine Antwort, dafür erneut eine Mahnung vom 21.02.2024 mit Inkasso-Drohung.

Ich habe keine Möglichkeit bei klarmobil anzurufen, da ich mich mit einer klarmobil-Rufnummer verifizieren soll. Diese Rufnummer habe ich nicht, da ich dort keinen Vertrag habe, somit kommen ich nicht durch und kann mit jemanden sprechen.

Ich finde es äußerst unseriös, wie man hier arbeitet.

Ich bitte klarmobil, Kontakt mit mir aufzunehmen, damit wir das endlich klären können.

Ungern übergebe ich die Angelegenheit einem Anwalt, wobei mir sonst ja keine andere Möglichkeit übrig bleibt.

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: 12,31 Euro


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


28.02.2024 | 20:02
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wenn sie sich sicher sind, keinen kostenpflichtigen Vertrag mit klarmobil - in welcher Form auch immer - zu haben und der Betrag somit zu Unrecht angemahnt wird, wäre die einfachste Lösung, schlicht nicht zu zahlen.

Wenn sie ihren Einwand gegen die Zahlungsaufforderung dargelegt haben und klarmobil aufgefordert haben, die Forderung zurückzunehmen und es passiert nichts, dann liegt es an klarmobil, den offenen Posten gegebenenfalls bei ihnen einzuklagen. Das wird klarmobil nicht tun, beziehungsweise hätte damit keinen Erfolg, wenn sie tatsächlich keinen Vertrag abgeschlossen haben.

Freundlicherweise könnten sie noch einmal deutlich und bestimmt die Forderung mit einer entsprechenden Begründung zurückweisen. Danach können sie sich zurücklehnen. Einzig und allein, wenn ein Mahnbescheid ins Haus kommt, müssten sie dem innerhalb der dort genannten Frist widersprechen. Auf weitere Schreiben von Seiten klarmobils oder eines Inkassobüros brauchen sie nicht zu reagieren.

28.02.2024 | 21:57
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Wie kommt klarmobil an die Bankdaten, wenn kein Vertragsverhältnis besteht?

Vor einigen Jahren gab es mal von klarmobil die Idee, bei einer Rechnung unter 3 Euro/Monat eine sog. Nichtnutzungsgebühr von 1 Euro einzuführen. Dies wurde auch per AGB-Änderung propagiert und man hatte eine Einspruchsmöglichkeit.

Haben Sie dieser AGB-Änderung widersprochen? Ich habe es getan, und mir wird auch nichts berechnet.

29.02.2024 | 10:51
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
 spider monkey 3737851: Wenn (wie die Reklamantin sagt) kein Vertragsverhältnis besteht, dann kann man auch keiner AGB-Änderung widersprechen, oder?

Interessant (und da stimme ich Ihnen voll zu) wäre es tatsächlich zu wissen, wie klarmobil an die Bankverbindung gekommen ist, wenn gar kein Vertragsverhältnis besteht.

Vielleicht klärt uns die Reklamantin dahingehend ja noch auf.

29.02.2024 | 14:04
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Deshalb zweifele ich ja auch die Nichtexistenz eines Vertragsverhältnisses an. Und damit wurden sicher auch die geänderten AGB übermittelt.
Nur leider übersieht/überliest man dann die Änderungen sehr schnell.

Die BF meint evtl., sie hätte keinen Vertrag mit monatlicher Grundgebühr.

Wäre Klarmobil auf unrechtmäßigen Wegen an die Bankverbindung gelangt, ergäbe das einen ganz anderen Sachverhalt.

Warten wir auf Aufklärung durch die Beschwerdeführerin



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