klarmobil GmbH (Büdelsdorf)
Mahnung ohne Grund
Bestell-/Kundennummer: 1050894890
Wir haben bei klarmobil keinen Vertrag und haben bemerkt, dass monatlich 1 Euro abgebucht wird.
Die Abbuchung haben wir gesperrt und daraufhin kam auch schon eine Mahnung per Mail. Darauf habe ich geantwortet und um Aufklärung gebeten, aber es gab keine Antwort zu meinem Aufklärungswunsch.
Nun kam per Post eine weitere Mahnung, auf die wir mit einem Schreiben per Einschreiben geantwortet haben und um Aufklärung baten. Wieder keine Antwort, dafür erneut eine Mahnung vom 21.02.2024 mit Inkasso-Drohung.
Ich habe keine Möglichkeit bei klarmobil anzurufen, da ich mich mit einer klarmobil-Rufnummer verifizieren soll. Diese Rufnummer habe ich nicht, da ich dort keinen Vertrag habe, somit kommen ich nicht durch und kann mit jemanden sprechen.
Ich finde es äußerst unseriös, wie man hier arbeitet.
Ich bitte klarmobil, Kontakt mit mir aufzunehmen, damit wir das endlich klären können.
Ungern übergebe ich die Angelegenheit einem Anwalt, wobei mir sonst ja keine andere Möglichkeit übrig bleibt.
Wenn sie ihren Einwand gegen die Zahlungsaufforderung dargelegt haben und klarmobil aufgefordert haben, die Forderung zurückzunehmen und es passiert nichts, dann liegt es an klarmobil, den offenen Posten gegebenenfalls bei ihnen einzuklagen. Das wird klarmobil nicht tun, beziehungsweise hätte damit keinen Erfolg, wenn sie tatsächlich keinen Vertrag abgeschlossen haben.
Freundlicherweise könnten sie noch einmal deutlich und bestimmt die Forderung mit einer entsprechenden Begründung zurückweisen. Danach können sie sich zurücklehnen. Einzig und allein, wenn ein Mahnbescheid ins Haus kommt, müssten sie dem innerhalb der dort genannten Frist widersprechen. Auf weitere Schreiben von Seiten klarmobils oder eines Inkassobüros brauchen sie nicht zu reagieren.
Vor einigen Jahren gab es mal von klarmobil die Idee, bei einer Rechnung unter 3 Euro/Monat eine sog. Nichtnutzungsgebühr von 1 Euro einzuführen. Dies wurde auch per AGB-Änderung propagiert und man hatte eine Einspruchsmöglichkeit.
Haben Sie dieser AGB-Änderung widersprochen? Ich habe es getan, und mir wird auch nichts berechnet.
Interessant (und da stimme ich Ihnen voll zu) wäre es tatsächlich zu wissen, wie klarmobil an die Bankverbindung gekommen ist, wenn gar kein Vertragsverhältnis besteht.
Vielleicht klärt uns die Reklamantin dahingehend ja noch auf.
Nur leider übersieht/überliest man dann die Änderungen sehr schnell.
Die BF meint evtl., sie hätte keinen Vertrag mit monatlicher Grundgebühr.
Wäre Klarmobil auf unrechtmäßigen Wegen an die Bankverbindung gelangt, ergäbe das einen ganz anderen Sachverhalt.
Warten wir auf Aufklärung durch die Beschwerdeführerin