Durch Air Berlin gelöste Beschwerde. | 871 Views | 11.10.2012 | 15:45 Uhr
geschrieben von Werner Thelen

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Rückflug ohne Benachrichtigung gestrichen!

Bestell-/Kundennummer: V886156//55BLUA

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 06.04.2012 sind wir zu zweit mit Air Berlin nach Heraklion geflogen.

Zum Rückflug (AB2741) am 20.04.2012 um 19.00 waren wir pünktlich an Flughafen, wer jedoch nicht kam, war Air Berlin.

Auf sofortige telefonische Rückfrage bei Air Berlin teilte der freundliche Mitarbeiter mit, dass der Flug abgesagt sei und dass es ihm sehr leid täte, dass wir nicht informiert wurden. Auch könne man keine anderweitige Flugmöglichkeit anbieten.

Am 01.05.2012 haben wir Air Berlin per Mail um die Erstattung der Kosten und die zustehende Entschädigung gemäß den Fluggastrechten gebeten.

Am 31.05.2012 wurde von Air Berlin eine Vorgangsnummer (V886156) zugeteilt, der Hinweis dabei gegeben, dass saisonal höhere Bearbeitungszeiten anfallen, dass aber mit Hochdruck daran gearbeitet werde, bald wieder die gewohnte, zeitnahe Bearbeitung der Kundenanfragen zu erreichen.

Bis zum heutigen Tage (11.10.2012) ist leider keine weitere Nachricht eingegangen.

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: Erstattung der Ticketkosten und Entschädigung


 
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Kommentare und Trackbacks (7)


11.10.2012 | 18:43
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Lesen Sie das hier einmal:

www.stern.de/reise/service/verbraucherschutz-neue-checkkarte-fuer-mehr-reiserechte-1581746.html

Bekannt ist, dass Fluglinien versuchen, bei Air Berlin kann ich mir das besonders vorstellen, sich vor einer Entschädigung zu drücken. Es gibt zu diesem Thema auch Spezialanwälte, die man im Internet findet.

Falls Air Berlin hier nicht unverzüglich und richtlinienkonform reagiert, sollten Sie sich beschwerdetechnisch an das Luftfahrtbundesamt wenden. Die können zwar keine Entschädigung durchsetzen, jedoch ein Ordnungsgeld verhängen.

Siehe hier:

www.lba.de/DE/_D115/D115_Fluggastrechte/D115VO261/261_2004_Verspaetung.html?nn=23012

Sollte Air Berlin Ihnen nicht schriftlich Ihre Fluggastrechte gegeben haben, wird es bei einer Beschwerde dort sehr eng für sie.

12.10.2012 | 14:00
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
Die Mitarbeiter von Air Berlin sind derzeit damit beschäftigt, die Ideen Ihres Chefs (Mehdorn oder so ähnlich, hat bei der Bahn schon einiges durcheinander gebracht) umzusetzen. Da bleibt keine Zeit mehr für so unwichtige Dinge wie Kundenreklamationen.

12.10.2012 | 15:16
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-471100

Absolute Zustimmung!

Deswegen würde ich an Stelle des BF schnellstens das Luftfahrtbundesamt informieren. Das wirkt bei der Problemlösung erheblich beschleunigend.

19.10.2012 | 22:48
von Werner Thelen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider scheint sich Air Berlin im Fall von Reklamationen grundsätzlich nicht um ihre Kunden zu kümmern. Motto: "Augen zu und durch". Dass die Reputation dabei auf der Strecke bleibt, scheint die Verantwortlichen bei Air Berlin nicht zu stören.


19.10.2012 | 22:49
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Natürlich stört die das nicht. Die legen auf Reputation null Wert.

30.10.2012 | 20:46
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Habe ich leider heute erst gefunden.

Es gibt (googlen)

EUclaim, Flightright, Fairplane und Verbraucherinkasso,

die bei Erfolgsaussicht auf eigenes Risiko gegen Air Berlin klagen, aber im Erfolgsfall ca. 30% der Entschädigung einbehalten.

Ich würde das immer machen, bevor ich mich nach einmaliger Anforderung mit denen rumschlage.

11.12.2012 | 09:37
von Werner Thelen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Air Berlin hat sieben Monate nach dem nichtdurchgeführten Flug sich entschuldigt, die Flugkosten erstattet und zwei Fluggutscheine als Entschädigung zugeschickt. Hatte ich eigentlich nicht mehr erwartet. Alle Achtung.




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