Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)
Rückflug ohne Benachrichtigung gestrichen!
Bestell-/Kundennummer: V886156//55BLUA
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 06.04.2012 sind wir zu zweit mit Air Berlin nach Heraklion geflogen.
Zum Rückflug (AB2741) am 20.04.2012 um 19.00 waren wir pünktlich an Flughafen, wer jedoch nicht kam, war Air Berlin.
Auf sofortige telefonische Rückfrage bei Air Berlin teilte der freundliche Mitarbeiter mit, dass der Flug abgesagt sei und dass es ihm sehr leid täte, dass wir nicht informiert wurden. Auch könne man keine anderweitige Flugmöglichkeit anbieten.
Am 01.05.2012 haben wir Air Berlin per Mail um die Erstattung der Kosten und die zustehende Entschädigung gemäß den Fluggastrechten gebeten.
Am 31.05.2012 wurde von Air Berlin eine Vorgangsnummer (V886156) zugeteilt, der Hinweis dabei gegeben, dass saisonal höhere Bearbeitungszeiten anfallen, dass aber mit Hochdruck daran gearbeitet werde, bald wieder die gewohnte, zeitnahe Bearbeitung der Kundenanfragen zu erreichen.
Bis zum heutigen Tage (11.10.2012) ist leider keine weitere Nachricht eingegangen.
www.stern.de/reise/service/verbraucherschutz-neue-checkkarte-fuer-mehr-reiserechte-1581746.html
Bekannt ist, dass Fluglinien versuchen, bei Air Berlin kann ich mir das besonders vorstellen, sich vor einer Entschädigung zu drücken. Es gibt zu diesem Thema auch Spezialanwälte, die man im Internet findet.
Falls Air Berlin hier nicht unverzüglich und richtlinienkonform reagiert, sollten Sie sich beschwerdetechnisch an das Luftfahrtbundesamt wenden. Die können zwar keine Entschädigung durchsetzen, jedoch ein Ordnungsgeld verhängen.
Siehe hier:
www.lba.de/DE/_D115/D115_Fluggastrechte/D115VO261/261_2004_Verspaetung.html?nn=23012
Sollte Air Berlin Ihnen nicht schriftlich Ihre Fluggastrechte gegeben haben, wird es bei einer Beschwerde dort sehr eng für sie.
Absolute Zustimmung!
Deswegen würde ich an Stelle des BF schnellstens das Luftfahrtbundesamt informieren. Das wirkt bei der Problemlösung erheblich beschleunigend.
Es gibt (googlen)
EUclaim, Flightright, Fairplane und Verbraucherinkasso,
die bei Erfolgsaussicht auf eigenes Risiko gegen Air Berlin klagen, aber im Erfolgsfall ca. 30% der Entschädigung einbehalten.
Ich würde das immer machen, bevor ich mich nach einmaliger Anforderung mit denen rumschlage.