Durch eprimo gelöste Beschwerde. | 82 Views | 04.07.2023 | 10:45 Uhr
geschrieben von M:E: K.

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Eprimo Jahresrechnung

Jahresrechnung wird nicht erstellt, Guthaben wird nicht ausbezahlt.

Eprimo ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen und hat meine Abrechnung sechs Wochen nach dem Abrechnungszeitraum noch nicht erstellt.

Daraufhin habe ich per E-Mail das Unternehmen zweimal mit einer Fristsetzung von jeweils zwei Wochen gemahnt.

Ich habe keine Antwort erhalten, die Jahresrechnung wurde immer noch nicht erstellt und mein Guthaben ist nicht überwiesen worden.

Die zweiwöchige Frist der 2. Mahnung läuft am 05.07.2023 aus. Sollte sich bis dahin nichts getan haben, werde ich umgehend die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Umgehende Erstellung der Jahresrechnung und Auszahlung meines Guthabens.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


05.07.2023 | 10:17
von M:E: K. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gestern Abend kam die Jahresrechnung, die ein Guthaben ausweist. Eprimo hat 2 Wochen Zeit für die Überweisung des Guthabens.
Sobald das Guthaben auf meinem Konto eingegangen ist, werde ich dies hier mitteilen.


10.07.2023 | 10:21
von M:E: K. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guthaben wurde überwiesen.
Somit ist die Beschwerde erledigt.


10.07.2023 | 10:21
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