526 Views | 20.12.2023 | 11:50 Uhr
geschrieben von Boris Frentzel

Büromarkt Böttcher AG (Jena)

Steine statt Ware in Lieferung der Böttcher AG

Bestell-/Kundennummer: A23005013558

Am 13.12.2023 habe ich bei der Böttcher AG eine Oberfräse in einer L-Boxx, einen Bithalter und einen Führungsschienenadapter für die o. g. Oberfräse bestellt.

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Am Freitag, 14.12.23, wurde das Paket zugestellt, äußerlich waren keinerlei Beschädigungen oder Veränderungen zu erkennen. Das Paket war wie immer ein von der Böttcher AG verklebter Karton, der nur durch Aufschneiden oder Aufreißen geöffnet werden kann. Das Paket habe ich selbst geöffnet.

Darin befanden sich mehrere Objekte: der unversehrte und vollständige Adapter und Bithalter sowie die L-Boxx, deren Siegel jedoch zerschnitten war. Darin befand sich auch nicht die bestellte Oberfräse oder Zubehör, sondern lediglich zwei Betonsteine.

Daraufhin rief ich beim Kundenservice der Fa. Böttcher AG an und teilte ihnen die Sachlage mit. Die erbetenen Fotos von L-Boxx und Paket schickte ich sofort und erhielt Antwort per E-Mail, dass sie die reklamierte Fehlmenge nicht nachvollziehen könnten. Ich sollte meine Mitarbeiter im Haus befragen, ob die Ware bereits verräumt/entnommen wurde und meinen Wareneingang prüfen. Sie gaben an, dass ihr Lagerbestand mit dem Warenwirtschaftssystem übereinstimmen würde und es keine Gewichtsdifferenzen gäbe, die Ware habe definitiv ihren Warenausgang verlassen. Wir hätten unser Anliegen genauestens geprüft und können uns mitteilen, dass die Ware korrekt in den Versand gegangen sei. Auch über den Paketdienst gäbe es keine Ungereimtheiten zu verzeichnen. Eine weitere Bearbeitung sei in diesem Fall nicht möglich.

SCHLAGWORTE

Daraufhin telefonierte ich erneut mit dem Kundenservice und teilte mit, dass ich persönlich das Paket geöffnet habe und eine Verräumung/Entnahme bei mir im Haus ausgeschlossen ist.

Daraufhin wurde von Seiten des Kundendienstes neu argumentiert, dass eine Fehlbefüllung in Ihrem Haus deswegen ausgeschlossen sei, weil das ermittelte Gewicht aller Artikel von 9,7 kg mit dem Paketgewicht übereinstimmen würden. Und sowieso könne die MitarbeiterIn des Kundendienstes eine Erstattung der Ware nicht bewilligen, dies könne nur die Leitung der Reklamationsabteilung.

Daraufhin wog ich alle Artikel sowie das komplette Paket und schickte Fotos von den Objekten auf der Waage. Alle Artikel plus Versandkarton erreichten nur ein Gewicht von insgesamt 9 kg, es hätten aber 9,7 kg sein müssen. Deswegen regte ich an, ein Einlieferungsfoto bzw. Protokoll der Gewichtsermittlung vom Paketdienst anzufordern und mir zu senden.

Hierzu erhielt ich gar keine Antwort, auch von der Leitung der Reklamationsabteilung nicht.

Am Montag,18.12.2023, forderte ich die Böttcher AG per Mail erneut auf, ihrer Pflicht der Vertragserfüllung nachzukommen und die bestellte Oberfräse zu liefern.

Daraufhin erhielt ich eine E-Mail, dass nach Rücksprache mit deren Rechtsabteilung ein Austausch des Kofferinhaltes vollständig ausgeschlossen werden könne. Von weiteren Anfragen hierzu sei Abstand zu nehmen.

Ich muss sagen, das ist schon ein starkes Stück. Auf meine Nachfragen und Argumente wird überhaupt nicht eingegangen.

Der Transportdienstleister wurde von Ihnen gewählt und beauftragt, insofern ist es mir auch egal wer/wo es ausgetauscht hat/wurde. Die Böttcher-Kartons sind nicht im freien Handel erhältlich und können nur in Ihrem Haus befüllt und verklebt werden!

Nicht egal ist mir aber, dass ich zwar Geld für die Oberfräse bezahlt, jedoch nicht das entsprechende Gerät bekommen habe.

Es macht ganz den Eindruck, als hätte die Böttcher AG kein Interesse an der Lösung des Problems und will das Ganze aussitzen. Das ist tatsächlich erstaunlich, da offenbar meiner Meinung nach in Ihrem Unternehmen Ware vorsätzlich mit Absicht ausgetauscht wird!

Statt die Angelegenheit auch angemessen zu verfolgen bzw. zu klären, werde ich als Kunde mit Textbausteinen abgespeist!

So funktioniert Kundenservice auf jeden Fall nicht, und ich werde mich damit nicht zufriedengeben.

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Meine Forderung an Büromarkt Böttcher AG: Erstattung des Kaufpreises oder Ersatzlieferung der Oberfräse


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Kommentare und Trackbacks (3)


27.12.2023 | 17:45
von Boris Frentzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist die Beschwerde noch nicht bearbeitet worden.
Auch auf eine weitere Forderung zur pflichtgemäßen Erfüllung des Vertrages, vom 20.12.2023 per Email,
gab es weder Rückmeldung noch eine Antwort.
Die Böttcher AG reagiert einfach gar nicht.
Kundenservice sieht anders aus.


12.01.2024 | 12:53
von Boris Frentzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Bötcher AG weigert sich weiterhin den Schaden zu regulieren und fordert mich auf, von weiteren Anfragen abzusehen.
Geht´s noch.


07.02.2024 | 09:51
von Boris Frentzel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Böttcher AG, will den Schaden nicht regulieren.
Habe es jetzt meinem Anwalt übergeben.




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