Höffner (Schönefeld)
Kulanz sieht anders aus
Bestell-/Kundennummer: 6561780
Wir haben am 02.01.2024 eine Couchgarnitur gekauft. Am selben Abend versucht die Garnitur zu stornieren, leider Fehlanzeige.
Ich bin Rentner, wir kennen uns mit den Kaufverträgen nicht mehr so aus, was keine Entschuldigung sein soll.
Die Tatsache ist, der Verkäufer hat uns nicht hingewiesen, dass wir kein Rücktrittsrecht haben. Nach meiner Frage, ob das ein deutscher Hersteller wäre, wurde mit Ja geantwortet.
Nach langer Suche habe ich die Garnitur gefunden, Hersteller aus Dänemark und das beste 500,-- EUR noch unter Höffners Angebot, obwohl der Rabatt lachhaft eingerechnet wurde.
Jetzt sollen wir 10 % vom Kaufvertrag zahlen, was für mich als Rentner und jeden anderen nicht so einfach ist. Ich habe dem Möbelhaus die 10 % schon überwiesen, so wird man auch reich für eine Dienstleistung, die man nicht erbracht hat.
Die Kulanz von "Höffner". Ich sollte mir eine andere Garnitur aussuchen, ich lasse mir keine Garnitur aufschwatzen, die mir nicht gefällt.
Kaufverträge die in den Geschäftsräumen eines Unternehmens geschlossen werden, sind bindend. Das ist der Grundsatz. Irgendein Widerrufsrecht oder Rücktrittsrecht gibt es im stationären Handel nicht. Dies ist ausschließlich im Online-Handel vorgeschrieben. Der Verkäufer hatte also gar keinen Anlass dazu, sie darauf hinzuweisen, dass der Vertrag bindend ist. Das ist schlicht und ergreifend Standard.
Wenn ich die Beschwerde richtig verstehe, hat das Möbelhaus ihnen angeboten, sich statt des bestellten Stücks etwas anderes aus dem Angebot des Möbelhauses auszusuchen. Ist das so korrekt?
Das ist tatsächlich dann, wenn ich es richtig verstanden habe, ein deutliches Entgegenkommen des Möbelhauses. Oder mit anderen Worten, das ist Kulanz.
Ebenso verstehe ich die Beschwerde so, dass sie durchaus vom Kaufvertrag zurücktreten können und 90 % der vereinbarten Kaufsumme zurückbekommen beziehungsweise nicht zahlen müssen. Ist das auch so korrekt? Falls ja, so ist dies ebenfalls eine deutliche Kulanz des Möbelhauses.
Natürlich ist die Geschichte ärgerlich und als Kunde wünscht man sich ein anderes Verhalten des Möbelhauses. Und natürlich hätte das Möbelhaus auch anders reagieren können. Keine Frage. Man hätte sich noch kundenfreundlicher zeigen können und sie komplett aus dem Vertrag entlassen können ohne dass etwas bezahlt werden muss.
Aber das ist absolut unüblich und auch in keiner Weise vorgeschrieben. Meine persönliche Meinung ist, dass die angebotenen Lösung des Möbelhauses, also Rückzahlung von 90 % des Kaufpreises beziehungsweise der Erlass von 90 % des Kaufpreises beziehungsweise sich ein anderes Produkt auszusuchen, kundenfreundlich und kulant ist. Mehr geht natürlich immer. Aber in einer vergleichbaren Situation hätte ich hier keinerlei Kritik am Möbelhaus.
Mein ganz persönlicher Tipp: Eben weil man sich bei einem Möbelkauf es auch noch einmal anders überlegen könnte und weil manchmal erst nach Lieferung und Aufbau der Möbel klar wird, dass sie vielleicht gar nicht in das Zimmer passen, so wie man es angenommen hatte, sollte man sich immer die Möglichkeit eines Rücktritts vom Kaufvertrag einräumen lassen.
Das kann man direkt bei Vertragsschluss im Möbelhaus tun. Voraussetzung ist natürlich, dass das Möbelhaus sich darauf einlässt.
Oder man kauft Möbel online. Hier hat man immer das gesetzliche Widerrufsrecht. Man kann also problemlos vom Kaufvertrag zurücktreten.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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