363 Views | 08.02.2024 | 14:45 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6868851

Deichmann (Essen)

Keine Gewährleistung bei fristgerechter Reklamation

Am 07.02.2024 gegen 14:15 Uhr habe ich in Ihrer Filiale Dortmund, Westenhellweg 60, ein Paar Schuhe, Nike DefyAllDay, reklamiert.

Am linken Schuh hatte sich vorne die Verklebung der Sohle gelöst.

Ich hätte gerne einwandfreie Schuhe bekommen.

Obwohl die gleichen Schuhe in der Filiale vorrätig waren und sich die mangelhaften Schuhe noch innerhalb der Gewährleistungsfrist befanden, weigerte sich ihre Mitarbeiterin in der Herrenabteilung, die Schuhe umzutauschen.

Sie war der Auffassung, dass sie getragene Schuhe nicht gegen mangelfreie ersetzen müsse, weil ich nicht nachweisen könne, dass der Fehler bereits beim Kauf vorgelegen hätte.

Dabei liegt in diesem Fall die Beweislast ganz klar beim Verkäufer.

Bitte bestätigen Sie mir kurz den Eingang meiner Reklamation und teilen Sie mir mit, wo und wie ich zeitnah Ersatz für die defekten Schuhe erhalte.

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Meine Forderung an Deichmann: Tausch der mängelbehafteten Schuhe gegen einwandfreie.


 
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Kommentare und Trackbacks (8)


08.02.2024 | 15:36
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Wenn Sie innerhalb des ersten Jahres sind, dann müssen Sie gar nichts beweisen.Ist das erste Jahr der Gewährleistung vorbei, so sind Sie beweispflichtig.

Aaber: Deichmann muss Ihnen keineswegs neue Schuhe geben, sondern kann den Schuh reparieren.

12.02.2024 | 08:53
von ReclaBoxler-6868851 | Regelverstoß melden
Das ist so nicht ganz richtig.
Ich habe innerhalb des ersten Jahres reklamiert und war am 7.2., 8.2. und 9.2.2024 in der Filiale, weil der Filialeiter nicht anwesend war.
Gesetzlich ist vorgesehen, dass der Kunde im ersten Schritt frei zwischen Ersatzlieferung oder Reparatur wählen kann (§ 439 Absatz 1 BGB). Vertiefend hierzu https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/alles-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057

Der Filialleiter hat den Mangel sofort erkannt, aber einen Ersatz abgelehnt, obwohl die gleichen Schuhe zweimal im Regal standen. Er hätte das Recht selbst zu bestimmen, ob er den Schuh reparieren lässt oder zurücknimmt.
Die gesetzlichen Bestimmungen würden ihn nicht interessieren und die Verbraucherzentralen würden falsche Angaben machen.

Er war nicht einmal bereit, mir zu bestätigen, dass ich die Schuhe zur Reklamation vorgelegt habe.

Auf meine Reklamation hier bei Reclabox hat sich per E-Mail ein Deichmann Kundenservice gemeldet und gemeint, er wäre überhaupt nicht zuständig. Warum Deichmann sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten will und wer für Beschwerden über Filialen und Filialleiter zustândig ist, wollte der Kundenservice auch nicht verraten.

Für so einen großen Schuhhändler ein mehr als beschämendes Agieren.

Nach wie vor erwarte ich, dass Deichmann die mangelhaften Schuhe durch einwandfreie Schuhe ersetzt und zwar ohne mir mutwillig unnötigen Aufwand zu verursachen.
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12.02.2024 | 20:27
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Bitte auch Abs. 4 von § 439 BGB lesen.
Für Deichmann ist es wohl unverhältnismäßig, für einen kleinen Schaden am Schuh gleich ein neues Paar herauszugeben. Anspruch auf Nacherfüllung haben Sie auf jeden Fall.

13.03.2024 | 07:21
von ReclaBoxler-6868851 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich war mehrmals in verschiedenen Deichmann-Filialen, keiner der Filialleiter schien mit den gesetzlichen Regelungen vertraut bzw. wollte sich daran halten. Niemand war bereit, mir die Reklamation und Vorlage des mangelhaften Schuhe zu bestätigen, deshalb musste ich einen Zeugen mitnehmen, der Fotos von der Reklamation gemacht hat.

Auf meine Beschwerde hier bei ReclaBox hat sich ein angeblicher Deichmann-Kundenservice per E-Mail bei mir gemeldet und fröhlich mitgeteilt, dass er nicht zuständig sei und nicht helfen wolle. Diesen E-Mail-Kontakt konnte man bewerten und ein "Ticket" eröffnen. Daraufhin bekam ich dann die Antwort, dass man nicht wisse, worum es geht.

Glücklicherweise haben wir die Besuche in den Deichmann-Filialen gut genug dokumentiert, dass wir den Fall vor Gericht klären können.


13.03.2024 | 07:49
von ReclaBoxler-6868851 | Regelverstoß melden
Warum sollte es für Deichmann ein unverhältnismäßiger Aufwand sein, einen mangelfreien Schuh aus dem Regal oder Lager herbeizuschaffen? Und wieso sollte es auf die Größe des Mangels ankommen? Nach übereinstimmenden Angaben der Verkäufer und Filialleiter tritt durch das Loch Wasser in die Schuhe ein, breitet sich in der Sohle aus und fängt an zu schimmeln (bzw. hat das bereits getan).

Dass Deichmann bzw. die Filialleiter nicht einmal bereit sind, den Eingang der Reklamation zu bestätigen, zwingt den Kunden überdies, ein zweites Mal mit einem Zeugen in die Filiale zu gehen, um zu reklamieren.

14.03.2024 | 09:44
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Bitte auch Abs. 4 von § 439 BGB lesen.

Wenn Sie den Schaden durch Weiterbenutzung mit gelöster Verklebung noch vergrößern, wird es ohnehin problematisch mit der Gewährleistung.

25.03.2024 | 11:54
von ReclaBoxler-6868851 | Regelverstoß melden
Was hat § 439, Abs. 4 BGB damit zu tun und wo steht, dass ich die Schuhe weiterbenutzt habe und dadurch den Schaden vergrößere?

Da sie sich so gut mit den gesetzlichen Bestimmungen auskennen, könnten sie vielleicht beschreiben, wie Filialkunden bei Deichmann zu mangelfreien Schuhen kommen bzw. erfolgreich reklamieren.
Das wäre bestimmt für viele Leser hilfreich, denn vielleicht ist nicht jeder so hartnäckig wie wir, geht mehrmals zu Deichmann und klagt anschließend auch noch seine Rechte ein.

22.04.2024 | 07:51
von ReclaBoxler-6868851 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher hat sich der Kundenservice von Deichmann einmal am Anfang per E-Mail gemeldet und ein ReclaBoxler hier sehr Deichmann-freundliche Diskussionsbeiträge geschrieben. Beides hat leider nicht weitergeholfen.
Auch mehrere Filialbesuche haben gezeigt, dass sich Deichmann nicht um die Reklamation kümmert.

Meiner Ansicht nach sollte man einmal mit einem Zeugen in der Filiale reklamieren und sich dann sofort gerichtlich gegen Deichmann (bzw. den Filialleiter vorgehen, wenn Deichmann weiterhin behauptet, dass es für die einzelnen Filialen nicht zuständig ist). Alles andere erscheint mir rückblickend als Zeitverschwendung.




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