Durch DHL gelöste Beschwerde. | 224 Views | 19.03.2024 | 13:08 Uhr
geschrieben von Sandra Ditt

DHL (Bonn)

Paket nicht zu finden, laut Tracking in der Filiale, stimmt nicht

Bestell-/Kundennummer: Sendungsnummer 00340434636507985573

Paket nicht auffindbar.

Das Paket mit oben genannter Sendungsnummer wurde am 5. März wegen eines Missglückten zugestellt.

BILDER
1 reclabox beschwerde de 247970 thumb
2 Bilder

Versuchs in die nächstgelegene Filiale zur Abholung gebracht. Da ich es aus beruflichen Gründen nicht abholen konnte, die Abholfrist nach sieben Lagerungstagen.

Eigentlich müsste das Paket nun auf dem Rückweg zum Absender sein. Laut der Sendungsverfolgung, die ich jeden Tag verfolge, ist das Paket jedoch immer noch in der Filiale. In der Filiale habe ich angerufen. Dort liegt es nicht mehr.

Das Paket müsste jetzt dringend zum Absender zurück, damit ich keine Rücksendefrist verpasse und die Ware letztlich noch zahlen muss. Mehrfach habe ich beim DHL Kundenservice angerufen, jedoch wurde ich nur vertröstet.

Es wurde gesagt, dass die Sendungsnummer beziehungsweise der Barcode gescannt wird und die Sendungsverfolgung am nächsten Werktag aktualisiert wird. Leider ist dies in den letzten vier Tagen nicht passiert.

Auch eine schriftliche Reklamation bei DHL führte letztlich nur dazu, dass man mich vertröstet hat.

Ich muss wissen, wo dieses Paket ist und ich brauche einen Nachweis, dass es zurück zum Absender geschickt wurde. Ich möchte die Kosten für die Ware nicht tragen müssen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an DHL: Rücksendung des Pakets zum Absender und Aktualisierung der Sendungsverfolgung.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (8)


19.03.2024 | 16:49
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Eine Rücksendung, weil der Empfänger sein Paket einfach nicht abholt, ist kein Widerruf. Selbst wenn das Paket wieder beim Absender angekommen ist, ist das kein Widerruf.
Theoretisch kann der Verkäufer auf Abnahme und erneuten Versand auf Ihre Kosten bestehen. Sie sollten sofort an den Verkäufer einen Widerruf schicken.

Die nächste Bestellung vielleicht besser so planen, dass man sie auch in Empfang nehmen kann. Oder an einen vorher darum gebetenen Nachbarn zustellen lassen.

19.03.2024 | 19:24
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wenn sie als Empfänger der Sendung ein Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind, die Bestellung also nicht gewerblich getätigt haben, und der Versender ein gewerbliches Unternehmen ist, dann haftet der Versender für die korrekte Zustellung.

Die persönliche Zustellung ist die Norm. Natürlich geben Versanddienstleister oft Pakete beim Nachbarn ab oder bringen sie in irgendeine Filiale. Das gilt aber nicht als Zustellung. Wurde beim Kauf nichts anderes vereinbart, wovon ich ausgehe, hat die Zustellung persönlich zu erfolgen. Das ist nicht passiert. Da die Sendung hier also nie ordnungsgemäß ihnen zugestellt wurde, kann auch keine Widerrufsfrist beginnen zu laufen.

Wenn wir jetzt aber einmal für einen Moment annehmen, dass rechtlich betrachtet die Sendung wirksam zugestellt wurde, dann sollten sie den Widerruf noch nachholen. Dazu reicht eine E-Mail. In der Praxis ist es natürlich so, dass der Versender einen Rücksendung der Ware in den meisten Fällen als Widerruf werten dürfte. Da sich die Rücksendung der Ware aber aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen verzögert, sollte hier zwingend der korrekte Weg gewählt werden. Sie erklären also kurz und formlos ihren Widerruf. Und das war’s.

19.03.2024 | 21:01
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
DHL hat versucht, ordnungsgemäß zuzustellen. Der Empfänger war nicht anwesend.
Daraufhin wurde die Sendung zur Abholung in die Filiale gebracht. Die Sendung wurde nicht fristgemäß abgeholt.

Der Versender hat also ordnungsgemäß zugestellt.

Dem Versender entstehen in dem Moment Kosten, die überhaupt nicht von ihm zu verantworten sind.

Die Ware wurde nicht zurückgesendet, sondern schlicht nicht in Empfang genommen, weil a) nicht anwesend und danach b) nicht abgeholt.

Mit einem Widerruf ist man auf der sicheren Seite, eben weil eine Nichtabnahme der Sendung gesetzlich kein Widerruf ist.

Da die Rücksendung meistens in Corletten erfolgt, kann sie auch nicht nachverfolgt werden.

Die Rückzahlungsfrist ist nicht vom Eintreffen der Rücksendung beim Händler, sondern vom Zeitpunkt des Widerrufs abhängig.

19.03.2024 | 22:50
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Hier bringt wieder einmal Jemand gehörig etwas durcheinander. Wahrscheinlich aufgrund der wiederholten Unkenntnis der Sach- und Rechtslage.
Die Vorgänge Annahme verweigert und nicht erfolgreich zugestellt (unabhängig davon weshalb) gehören nunmal zum üblichen Geschäftsrisiko des gewerblichen Händlers, sofern "gewerblich beliefert privat", wie auch schon ReclaBox-Benutzer erläutert hat, zutrifft. Sonderanfertigungen und personalisierte Ware haben natürlich davon abweichende Regelungen.
Demzufolge beginnt weder eine Widerrufsfrist zu laufen (welche IMMER erst bei erfolgreicher Zustellung / Inbesitznahme und damit Begutachtung der Ware beginnt), noch muss der Besteller aufgrund des geschilderten Ablaufes etwas ersetzen.
Hier kann und muss sich alleinig der Händler um seine Ware kümmern. Für den es sich wahrscheinlich auch erledigt hat, wenn die (nicht nachverfolgbare) Rücksendung wieder bei ihm eingetroffen ist. Oder er muss bei Bedarf eine Nachforschungsantrag stellen, wenn eben (noch) nicht in einer zumutbaren Frist eingetroffen.

19.03.2024 | 23:01
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Nimmt der Verbraucher die Ware weder persönlich noch durch Abholung entgegen, so nennt sich das Annahmeverzug.

Wie man hier auf Annahme verweigert kommt, erschließt sich wohl nur einem Schreiber in Unkenntnis. Auch das wohl ebenso durch Unkenntnis Erwähnte von Sonderanfertigungen und personalisierter Ware hat überhaupt nichts mit hiesigem Sachverhalt zu tun.

Leider kommentieren hier auch Leute mit wenig Ahnung und Verständnis und geben spezielle, wenig hilfreiche und eher kontraproduktive Tipps.

20.03.2024 | 06:06
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Micha hat hier in seinem Kommentar rechtlich vollkommen recht!

Eine Annahmeverweigerung liegt rechtlich gesehen nicht vor.

Wenn die AGB von DHL vorsehen, dass bei einem gescheiterten Zustellversuch die Sendung in eine Filiale gebracht wird, ist das für den Kunden vollkommen unerheblich. Er hat keinerlei Vertrag mit DHL. Er hat einen Vertrag mit dem Versender. Dieser muss persönlich zustellen.

Rechtlich gesehen sind Zustellversuchen natürlich Grenzen gesetzt. Kein Händler muss monatelang versuchen, die Ware zu zustellen. Es kann dann irgendwann zum Annahmeverzug durch den Kunden kommen. Das ist bei einem einmaligen Zustellversuch mit anschließender Verbringung der Ware an irgendeinen anderen Ort allerdings noch lange nicht der Fall.

Was dann mit der Ware an dem verbrachten Ort passiert, muss den Kunden nicht interessieren. Das ist Sache des Versenders.

Aufgrund der etwas komplexen Lage in diesem Fall sollte der Kunde aber dringend seinen Kaufvertrag widerrufen. Das wäre in diesem Fall zwar rechtlich nicht zwingend nötig, da die Sendung noch nicht zugestellt wurde, garantiert aber auf jeden Fall, dass der Kaufvertrag rückwirkend nicht mehr zu Stande kommt.

Und ganz generell: es ist ein absoluter Trugschluss, dass man als Kunde eines gewerblichen Versenders akzeptieren muss, wenn DHL oder Hermes oder GLS oder wie sie auch immer heißen, Sendungen beim Nachbarn abgeben oder vor die Tür stellen oder an eine Filiale oder Packstation ausliefern. Dies alles erfüllt nicht den Tatbestand einer ordnungsgemäßen Zustellung. Immer vorbehaltlich, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart, was in der Praxis aber praktisch niemals vorkommt.

Und natürlich ist mir klar, dass in der Praxis in 99,9 % der Fälle es keinerlei Probleme gibt, wenn so verfahren wird. Aber es bräuchte keine Anwälte, Gerichte oder sogar Gesetze geben, wenn es dann nicht diese verbleibenden 0,1 % gäbe.

20.03.2024 | 06:08
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Noch ein Hinweis: DHL beziehungsweise die Post reagiert nicht auf Beschwerden über dieses Portal. Es wird also seitens DHL an dieser Stelle keinerlei Reaktion geben.

26.03.2024 | 15:00
von Sandra Ditt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich DHL mehrfach angeschrieben und mit der Bundesnetz Zentrale gedroht habe, wurde mein Paket endlich weitergeleitet und an die Absender zurückgeschickt.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!