253 Views | 07.05.2024 | 23:05 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9548748

DHL (Bonn)

Verpackungschaos - DHL zockt Kunden mit Sperrgutgebühr ab!

Schildbürgerstreich! Abzocke bei Paketformen! Firma darf Tüten schicken, ich muss symmetrische Kartons senden, sonst wird es 30,- EUR teurer als Sperrgut! Zwei Pakete am selben Tag führen zu krassem Preisterror!

Habe gestern bei unserem DHL-Paketservice zwei Pakete abgegeben.

SCHLAGWORTE

Einmal mein eigenes, was quadratisch, aber nicht ganz symmetrisch verpackt war, und eine Retoure an einen Versanddienstleister, die in einer schnöden wabbeligen Plastiktüte war.

Das führte zu unfassbaren Diskussionen mit dem Herrn bei diesem Postservice. Er wollte das Paket nicht annehmen und sagte, ich müsse dafür Sperrgutgebühr bezahlen! Dann händigte er mir einen Flyer über Verpackungsvorschriften aus.

Das wäre so Vorschrift von DHL, sagte er. Er kann da auch nichts machen. Wenn er mehr als 5 solche Pakete im Monat annimmt, werden ihm am Ende des Monats 100,-- EUR Strafe abgezogen! Er wirkte sichtlich total entnervt, obwohl sonst ein super freundlicher Mann! Er führt diese Diskussion unzählige Male am Tag. Die Kunden verstehen nicht, wie es sein kann, dass der ganze Laden sichtbar voll steht mit Firmenretouren, die kein einziges Packmaß korrekt einhalten, man selber soll aber 30,-- EUR Sperrgutgebühr zahlen, oder das Paket kommt nicht mit? Hallo?

Der Umweltgedanke gebietet es, dass wir Kartons recyceln und neu zusammenbauen. Dabei kann man oft keine 100 %-Maße erreichen, aber immerhin so, dass es ordentlich verzurrt ist und keinen Stress macht!

Ich komme mir vor wie ein Idiot, mit meinen zwei Paketen, einmal die Tüte und einmal mein Karton, und der Ladenbesitzer kritisiert die Verpackungen mit DHL-Regeln? Welcher Logik folgt dieser Irrsinn, außer Abzocke?

Ich erwarte eine Abänderung dieses absoluten Schwachsinns, der auf mich wie ein Schildbürgerstreich wirkt! Alle logischen Argumente werden ausgehebelt, wenn das logistische Gründe haben soll, dann dürfte meine Retoure auch nicht in einer Tüte ankommen oder versendet werden, die in alle Richtungen absteht?

Was soll das?

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Meine Forderung an DHL: Ich erwarte, dass DHL diese absolute Gängelung und Ungleichbehandlung sofort abstellt!


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


08.05.2024 | 07:17
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Zwei Punkte für diese Beschwerde:

DHL beziehungsweise die Deutsche Post wird hier niemals antworten. Das Unternehmen reagiert grundsätzlich nicht auf Anfragen oder Beschwerden über dieses Portal hier.

Es gibt viele andere Logistikunternehmen, mit denen man Pakete versenden kann. All diese Unternehmen haben leicht voneinander abweichende Bestimmungen, was die Packmaße betrifft. Die Gebühren sind natürlich sowieso komplett unterschiedlich. Es kann sich also durchaus lohnen, einmal bei Hermes oder DPD oder GLS und so weiter und so fort nachzuforschen, ob man dort sein eigenes Paket vielleicht günstige und unkomplizierter versenden kann.

08.05.2024 | 07:27
von Herrmann Schultz | Regelverstoß melden
Hier lag der Postshop Betreiber 1x richtig und 1x falsch.
Falsch:
Wenn die Retoure an den ursprünglichen Absender geht, ist die Nutzung der ursprünglichen Verpackung, hier der Plastiktüte, zulässig.
Nur wenn z. B. die Retoure an Firma XY geht und dafür die Plastiktüte von Firma AB genommen wird, ist dies nicht zulässig. Das kann meines Wissens auch nicht als Sperrgut angenommen werden.
Hier müsste die Annahme komplett verweigert werden.

Richtig:
Löblich der Gedanke sich einen Karton selbst zum Versand zurecht zu basteln, nur sollte er dann quaderförmig sein und keine Ausbuchtungen aufweisen.
Sofern aber, und das scheint hier offensichtlich der Fall gewesen zu sein, der Karton von diesen Vorgaben abweicht ist das Sperrgutentgelt fällig und zwar aus dem Grund, dass dann die Sendung in den Paketzentren nicht maschinell sortiert werden kann, sondern alles händisch gemacht wird.
Dieser erhöhte Behandlungsaufwand muss natürlich bezahlt werden.

Zu Ihrer Anmerkung mit den Tüten. Hier haben die entsprechenden Kunden gesonderte Abmachungen mit dem Unternehmen getroffen, die entsprechend auch bezahlt werden. Vermutlich nicht in der Höhe des Sperrgutzuschlags, aber schon über dem normalen Paketpreis liegend.
Was auch immer sehr hilfreich ist, ein Blick in die Retourenbedingungen des jeweiligen Unternehmens zu werfen. Da steht in den meisten Fällen genau beschrieben wie zu verfahren ist und ob die ursprüngliche Verpackung auch genutzt werden kann.

08.05.2024 | 07:41
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Zitat: "Nur wenn z. B. die Retoure an Firma XY geht und dafür die Plastiktüte von Firma AB genommen wird, ist dies nicht zulässig. "

Bitte was? Wie kommt man denn auf so etwas? Das ist natürlich vollkommener Quatsch.

Wenn es einen Retourenaufkleber des Versandhauses gibt, kann dieser benutzt werden. Hier trägt das Versandunternehmen dann zunächst die Retourenkosten. Etwaig fällige Zuschläge oder sonstiges werden dem Versandunternehmen in Rechnung gestellt, nicht dem Kunden, der das Paket abgibt.

Natürlich ist es vollkommen irrelevant, was für eine Verpackung genommen wird. Zumal viele Verpackungen ja nicht einmal unbedingt Rückschlüsse auf das ursprüngliche Unternehmen zulassen. Irgendwelche Aufdrucke oder Ähnliches auf der Verpackung sind vollkommen egal.

Oder noch einfacher ausgedrückt: wenn ich eine Sendung von Otto retourniere, kann ich natürlich auch eine Verpackung von Wenz nehmen. Oder von Otto Müller oder Helge Schneider oder Ulla Kock am Brink. Vollkommen egal.

08.05.2024 | 09:52
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
"Der Umweltgedanke gebietet es, dass wir Kartons recyceln und neu zusammenbauen. "
Der Umweltgedanke gebietet es auch, Bestelltes zu behalten und nicht zu retournieren.

Dass auf dem Hinweg Tüten verwendet werden und auf dem Rückweg nicht, hat evtl. etwas mit dem Massenversand auf dem Hinweg zu tun.

Was den"Blick in die Retourenbedingungen" angeht. Retoure ist Retoure. Der Händler kann keine eigenen Retourenbedingungen aufstellen.

Aber abgesehen davon wird DHL nicht aufgrund der Befindlichkeiten und Ansichten (Schwachsinn) eines Einzelnen seine sicher wohl durchdachten Bedingungen ändern.

15.05.2024 | 00:47
von ReclaBoxler-9548748 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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