E.ON Energie Deutschland GmbH (München)
Sonderkündigungsrecht und SEPA-Mandats-Kündigung ignoriert
Bestell-/Kundennummer: 232 037 986 121
Der Hinweis "Ihr gutes Recht" scheint bei E.ON keine Gültigkeit zu haben. Mehrere Einschreiben, E-Mails und Telefonate haben auch nach vier Monaten noch kein Ergebnis gebracht. Das Verhalten ist inakzeptabel.
Aufgrund einer erheblichen Preissteiggrünessankündigung ab 01.06.2023 habe ich am 26.05.2023 per Einschreiben von meinem Sonderkündigungsrecht, welches mir per Post von E.ON mitgeteilt wurde, Gebrauch gemacht.
Leider habe ich bis heute, 04.10.2023 immer noch keine Kündigungsbestätigung zum 31.05.2023 erhalten, obwohl ich mehrfach schriftlich um die Bestätigung gebeten hatte. Bestätigt wird mir immer wieder 31.03.2024. Angeblich läge mein Fall noch in der Prüfung, inzwischen seit mehr als vier Monate.
Am 16.08.2023 hatte ich erneut per Einschreiben um eine Kündigungsbestätigung gebeten und im gleichen Schreiben die Einzugsermächtigung von meinem Konto entzogen, mit dem Hinweis, dass weitere Abbuchungen widersprochen werden.
Daraufhin habe ich eine Bestätigung erhalten, dass in Zukunft Guthaben auf das neue Konto überwiesen werden.
Das bedeutet für mich, dass jemand den Hinweis zum Einzugsermächtigungsentzug gelesen, aber meine Kündigung ignoriert hat.
Am 25.08.2023 und am 25.09.2023 wurden weiterhin, trotz SEPA-Mandatskündigung, die Abschläge abgebucht. Letztere Abbuchung habe ich am 26.09.2023 widersprochen.
Heute, am 04.10.2023, habe ich per Post den Hinweis erhalten, dass der letzte Abschlag zurückgebucht wurde. Aufgrund dessen soll ich jetzt zu meinem Abschlag 4,49 EUR Gebühren für die widersprochene Abbuchung bezahlen.
Inzwischen habe ich ein Schreiben an den Vorstand von E.ON gesendet, da das Verhalten von den zuständigen E.ON Abteilungen nicht mehr entschuldbar oder nachvollziehbar ist.
Ich hoffe, dass jetzt mal Bewegung in meinem Fall kommt, ansonsten sehe ich mich leider gezwungen, rechtliche Schritte einleiten zu müssen.
05.10.2023 | 09:38
Abteilung: Kundenbetreuung
Hallo Marion,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Es tut uns sehr leid, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben und wir uns bisher nicht besser darum gekümmert haben. Bitte entschuldigen Sie. Wir möchten Sie gern unterstützen und haben Ihre Beschwerde direkt an unseren zuständigen Fachbereich gern für Sie weitergeleitet.
Die Kolleginnen und Kollegen dort werden sich um Ihr Anliegen kümmern und sich dazu so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Auf dem Weg können wir Ihr Anliegen ganz bestimmt für Sie klären.
Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland
Leider sind die Mitarbeiter im Kundendienst schlecht geschult.
Im letzten Telefonat musste ich mir anhören, welche Fristen ich bei einer Sonderkündigung einhalten muss. Ich teilte dem Mitarbeiter daraufhin mit, dass im Schreiben von E.ON klar und deutlich geschrieben steht, dass ich, auf Grund einer Preisanpassung, bis zum 31.05.2023 kündigen durfte, was ich mit meiner Kündigung am 26.05. tat.
Angeblich wäre ich zu spät gewesen. Ich hätte 14 Tage vorher kündigen müssen. Das ist aber falsch.
Leider komme ich nicht weiter und werde mir jetzt rechtlichen Beistand holen müssen. Schade, das E.ON ihre "Altkunden" so behandelt.