HDI Versicherung AG (Hannover)
Haftpflichtschaden Auto nicht beglichen
Leider ist mir ein Wohnmobil, das bei der HDI versichert ist, in mein Auto gefahren.
Ich habe dann mein Auto reparieren lassen und habe zwölf Tage auf mein Fahrzeug verzichtet. Ich bin voll berufstätig und habe zwei Kinder, die per Bus in den Kiga gefahren sind.
Jetzt gibt es keine Reaktion, weder per E-Mail noch per Telefon. Mein Mann wird mit seltsamen Aussagen abgewimmelt, dass er ja jemand anderes sei, als der, der den Schaden gemeldet hat.
Dazu hätte er noch ein anderes Konto und wenn der Fahrzeughalter nicht geboren wäre, wäre er uns ja nicht dran gefahren. Blöd nur, dass es jemand anderes war.
Dann diskutiert die Call-Center Mitarbeiterin noch mit meinem Mann, dass der Kennzeichenträger, der kaputt ist aufgrund des Ausbaus der Stoßstange, nicht übernommen wird.
Ich habe eine Frist gesetzt, die auch ausgesessen wurde und nun denke, ich werde ich den Sachverhalt an meinen befreundeten Anwalt übergeben.
Sofern es sich nicht nur um einen Bagatellschaden handelt, bei jeglichen Schwierigkeiten / Verzögerungen / Unstimmigkeiten IMMER einen Anwalt mit der Schadensregulierung beauftragen!
Gesetzlich ist die gegnerische Versicherung bei einem Haftpflichtschaden immer verpflichtet, die Anwaltskosten zusammen mit dem Schaden zu übernehmen. Sie müssen für die Anwaltskosten weder in Vorleistung gehen, noch entstehen Ihnen irgendwelche Kosten dafür. Das weiß auch der Anwalt, der freut sich über den Auftrag und stellt alles der gegnerischen Versicherung direkt in Rechnung.
Allerdings möchte ich ausdrücklich den Hinweis geben, dass wenn sich im weiteren Verlauf der Schadensregulierung herausstellen sollte, dass der Unfallgegner, den man vermeintlich allein für den zugefügten Schaden verantwortlich gemacht hat, nicht ganz allein verantwortlich war, sondern man selbst eine gewisse Mitschuld trägt, dass dann die eigenen Anwaltskosten allenfalls anteilig erstattet werden.
Sehr schnell oder gar sogar von Anfang an sollte man deshalb einen Anwalt nur dann mit involvieren, wenn man sich absolut sicher ist, dass einen selbst keinerlei Mitverschulden trifft. Oder aber natürlich man hat eine Rechtschutzversicherung und dieser hat eine Deckungszusage erteilt.
Ich spreche hier durchaus aus eigener Erfahrung. So fuhr mir ein Unfallgegner in das Auto, weil dieser bei Rot über die Kreuzung gefahren ist. Hier sollte die Schuldfrage eindeutig sein. Ich bin bei Grünen gefahren. Die Schuldfrage war auch eindeutig. Jedoch stritt der Unfallgegner im weiteren Verlauf des Verfahrens plötzlich ab, dass er bei Rot gefahren sei. Zeugen gab es nicht. Am Ende blieb ich auf der Hälfte meines Schadens sitzen. Hätte ich hier im Vorfeld einen Anwalt involviert, wäre ich auch anteilsmäßig auf seinen Kosten sitzengeblieben. Das nur als Hinweis, dass die Schuldfrage bei einem Unfall sich häufig auch noch im Nachhinein ganz anders darstellen kann.
Beschwerde ist gelöst