311 Views | 01.06.2022 | 10:56 Uhr
geschrieben von Kritischer Kunde aus NRW

Trink & Spare Getränkefachmärkte GmbH (Mülheim an der Ruhr)

Kunden werden durch Park & Control abgezockt

Bestell-/Kundennummer: keine

Für kurzen Getränkeeinkauf in einem Gewerbegebiet, in das sich kein einziger Fremdparker verirren dürfte, erhebt Trink & Spare per "Dienstleister" EUR 30,00 wegen vergessener Parkscheibe.
Keine Kulanz seitens PAC. Bisher keine Antwort von Trink & Spare.

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Meine Forderung an Trink & Spare Getränkefachmärkte GmbH: Erstattung der EUR 30 durch Trink & Spare.


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Kommentare und Trackbacks (2)


05.06.2022 | 02:13
von ReclaBoxler-9585046 | Regelverstoß melden
Sogenannte "Parkraumbewirtschafter" und andere Dienstleister arbeiten meistens im Auftrag des Einzelhändlers, um zu vermeiden, dass die Parkplätze von "falschen Kunden" blockiert werden.

Diese können bei Verstöße sogenannte "Vertragsstrafen" erheben. Wichtig: "Vertragsstrafe" deshalb, da Parkende automatisch einen Vertrag mit dem "Wirtschafter" abschließen, sobald sie ihr Auto auf deren Parkplatz abstellen“ (Quelle: rv24).

Es ist also wichtig darauf zu achten, ob es Hinweise auf die Auslegung einer Parkscheibe an der Einfahrt, über den Parkplätzen oder am Eingang des Geschäftes gibt. Ist dies der Fall, so ist es ratsam, unverzüglich eine Parkscheibe auszulegen, um o. g. Vertragsstrafen zu vermeiden.

Eine Rückerstattung wird nur durch den Dienstleister erfolgen. Diese sind in den meisten Fällen knallhart und bleiben bei ihrer Entscheidung. In der Zukunft einfach immer eine Parkscheibe auslegen. So kommt man nicht in die Situation

19.06.2022 | 21:04
von Ben Liebich | Regelverstoß melden
Es gibt keine Halterhaftung auf Privatparkplätzen (Supermarkt etc.).Statdessen gilt die sekundäre Darlegungslast - Zur Not kann man drei mögliche Fahrer benennen und PAC wird das Verfahren einstellen müssen (keine Rechtsberatung).



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