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Ich muss mich über 1&1 beschweren, da sie meine Umzug-DSL-Freischaltung nicht hin bekommen. Am 15.10.2009 habe ich meinen Umzug (ich bin im selben Ort zwei Straßen weiter gezogen) bei 1&1 gemeldet, habe gleich den nächsten Tag die Bestätigung erhalten.

Mein Wunschtermin war der 02.11.09, auch wenn es zwei, drei Wochen länger gedauert hätte, wäre das in Ordnung für mich gewesen. Bis heute habe ich noch kein Telefon bzw. Internet, obwohl ich es geschäftlich brauche.

Am 13.11.09 bekam ich einen Brief von 1&1, in dem sie mir anboten, meinen Vertrag vorzeitig gegen eine Gebühr von 69,95 € zu beenden. Ich wollte den Vertrag aber nicht beenden, sondern 1&1 kann den Vertrag nicht erfüllen. Irgendwie bekommen sie keine Freischaltung zu meiner Wohnung, was ich nicht verstehe, da die anderen Mieter auch DSL haben und ich von der Telekom zu hören bekam, dass ich bei ihnen sofort eine Leitung bekommen würde.

Ich finde es eine Frechheit mich mit 69,95 € zu bestrafen, weil 1&1 meine Freischaltung nicht hin bekommt (und dafür zahle ich monatlich 39,95 € seit 01.11.2009). Auch habe ich für ca. 30 € mit 1&1 telefoniert, um meinen Vertrag aufrecht zu erhalten, was auch ich zahlen muss.

1&1 hat auch nicht einmal versucht, mir alternative Vorschläge zu machen. Zum Beispiel mir einen Stick anzubieten und eine Telefonflat, es gibt so viel Möglichkeiten, aber sie haben keine angeboten. Ich bin jetzt wirklich sauer und werde die 70 € auch nicht bezahlen.

Zwei Monate ohne Leistung haben mir schon 79,90 € gekostet, plus die ca. 30 € Telefongebühren zu 1&1. Außerdem habe ich schriftlich am 04.01.2010 gekündigt und meine Einzugsermächtigung widerrufen, bis jetzt kam keine Reaktion und am 08.01.2010 haben sie wieder von meinem Konto abgebucht, was meines Wissens nicht rechtens ist. Drei Jahre war ich Kunde bei 1&1, aber jetzt bin ich total enttäuscht und würde 1&1 auch nicht mehr weiter empfehlen, was ich bis jetzt getan habe.

Normalerweise kann man so etwas ganz einfach regeln, wenn 1&1 meinen Vertrag und ihre Leistungen für meine neue Wohnung nicht erfüllen kann, sollte man im gegenseitigen Einverständnis ohne Gebühren und langes hinauszögern den Vertrag beenden.





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