STIEBEL ELTRON GmbH & Co. KG (Holzminden)
Garantieansprüche an Wärmepumpe
Bestell-/Kundennummer: ORD-0052126771, ORD005079671
Bezugnehmend auf die o. a. Aufträge schildere ich Ihnen folgendes Problem:
Wir haben im Januar 2022 eine Wärmepumpe Ihrer Firma einbauen lassen. Im September 2023 fiel diese aus und wir machten von unserem Recht zu Garantieansprüchen geltend.
Der 1. Termin erfolgte am 18.10.23 und konnte nicht abgeschlossen werden, da der Inverter ausgetauscht werden muss. Auf unsere Nachfrage am 24.11.23 erhielten wir die Auskunft, dass der Auftrag untergegangen ist. Ein zweiter Termin wurde für den 27.11.23 vereinbart.
Am 27.11.23 erschien der Techniker und stellte vor Ort fest, dass er das falsche Bauteil bekommen hatte. Ein dritter Termin solle vereinbart werden.
Nunmehr wurde uns erst der 18.12.23 angeboten, welches wir ablehnten aus später genannten Gründen. Nun wurde uns ein Termin für den 27.12.23 angeboten. Diese Verfahrensweise ist für uns nicht akzeptabel, da es sich hier um Garantieansprüche handelt und wir um einen Termin zur Fertigstellung bis zum 06.12.23 bitten.
Die Wärmepumpe läuft seit dieser Zeit im Dauernotbetrieb und verursacht sehr hohe Stromkosten.
Wir fordern Sie letztmalig auf, die Wärmepumpe bis zum 06.12.23 zu reparieren und uns zuzusichern, dass die erhöhten Stromkosten durch ihre Firma übernommen werden.
Sollten Sie nicht auf dieses Schreiben reagieren, sehen wir uns leider gezwungen, die Angelegenheit unserem Anwalt zu übergeben.