Ich habe mir am 31. Juli das linke Handgelenk sowie die 9. Rippe gebrochen und bin bis zum 3. September krankgeschrieben.
Laut meiner Hausärztin wird die Krankschreibung verlängert, da ein Bruch in der Regel sechs Wochen braucht, bis er ausgeheilt ist. Sie ist aber bis 3. September im Urlaub.
Mein Arbeitsvertrag läuft am 31. August aus, so dass ich ab 1. September arbeitslos bin.
Gestern war ich auf der AOK.
Der Sachbearbeiter erklärte mir, dass ich nur für drei Tage Krankengeld beziehen darf, da ich mit Beginn meiner Arbeitslosigkeit ja wieder vermittelbar sei.
Für leichte Tätigkeiten, meinte er, würde es schon reichen. Ich könne ja in einer Pforte arbeiten und Telefondienst machen.
Ich bin Erzieherin, 61 Jahre alt und habe 45 Jahre gearbeitet. Für die letzten Jahre vor der Rente würde ich schon gerne noch in meinem Beruf arbeiten, sofern ich gesund bin.
Meine Krankschreibung, sagte er, endet somit am 4. September und danach dürfe ich mich auch nicht weiter krankschreiben lassen.
Ich war so perplex, dass mir erst mal gar nichts mehr einfiel.
Muss ich mir das gefallen lassen?