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Bei mir fing es mit einer ersten Mahnung von 1406,68 Euro an, Flexstrom fordert die Summe bis zum 14.12.2010 an. Da ich bei TelDaFax schon einen neuen Vertrag für nächstes Jahr abgeschlossen hatte (auch bezahlt), war meine Befürchtung, dass TelDaFax nicht fristgerecht gekündigt hat. Mein Anruf bei TelDaFax ergab, dass fristgerecht gekündigt wurde, Flexstrom die Kündigung aber nicht annimmt. Mein Vertrag begann am 01.01.2010 und endet am 31.12.2010.

Mein Schreiben an Flexstrom

Kann die Mahnung sowie Zahlungsaufforderung nicht verstehen, habe vorher keine Rechnung erhalten, kann das vor jedem Gericht beeiden. Bevor eine Mahnung/Zahlungsaufforderung verschickt wird, muss man vorher über eine Preiserhöhung sowie vom Sonderkündigungsrecht informiert werden, das hat auch die Verbraucherzentrale Hamburg bei der FlexStrom AG bemängelt, selbstverständlich lehne ich die Preiserhöhung ab und mache von meinen Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige hiermit den Vertrag zum 31.12.2010, möchte ungern einen Rechtsanwalt und die Verbraucherzentrale Hamburg einschalten.

Wollte sowieso zu TelDaFax wechseln, weil ich da Gas Kunde bin, TelDaFax hat auch meinen Vertrag bei Ihnen gekündigt, Sie aber hätten die Kündigung abgelehnt, wurde mir so von TelDaFax mitgeteilt.

Das hat Flexstrom geantwortet Ausschnitte

Durch die Mitbewerberkündigung vom 08.12.2010 haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie das Vertragsverhältnis mit FlexStrom beenden wollen. Wir bedauern dies, müssen aber darauf hinweisen, dass die Mitbewerberkündigung nicht fristgerecht bis zum 05.12.2010 bei uns eingegangen ist.

Bitte beachten Sie, dass uns bereits am 29.10.2010 eine Kündigung durch Ihren gewünschten Neuversorger zugegangen ist. Da diese aber zu einem fehlerhaften Termin zuging, waren wir gezwungen, die Kündigung unter Angabe des korrekten Kündigungszeitpunkts abzulehnen.

Mein Schreiben an Fexstrom

Ich bin sehr enttäuscht von Ihrer Antwort, hatte Ihnen schon geschrieben, dass ich kein Schreiben von einer Erhöhung oder eines Neuvertrags von Ihnen erhalten habe und deshalb über die erhaltene Mahnung erstaunt war. Verstehen kann ich auch nicht die abgelehnte Kündigung von TelDaFax, was verstehen Sie von einem fehlerhaften Termineingang? Sehr merkwürdig, einerseits schreiben Sie, ich hätte bis zum 05.12.2010 kündigen müssen, anderseits schreiben Sie, dass die Kündigung vom 29.10.2010 ein fehlerhafter Termin ist, welcher Tag wäre Ihnen denn angenehm gewesen?

Nehme die Ablehnung der Kündigung nicht hin, werde meine DAS Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und meine Anwälte mit einer Klage gegen FlexStrom beauftragen, zusätzlich die Verbraucherzentrale Hamburg informieren, eventuell auch bei der Staatsanwaltschaft Berlin Klage einreichen wegen versuchten Betrug.

Ich bin sehr froh, dass so viele ihre negativen Erfahrungen mit Flexstrom veröffentlichen, das ist wie ein Kettenbrief, gehe jede Wette ein, dass die in 2-3 Jahren Vergangenheit sind, falls sie mit solchen Praktiken nicht aufhören.





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