Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 88 Views | 12.04.2024 | 15:10 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5411951

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Widerspruch zur erstellten Rechnung wird nicht bearbeitet

Bestell-/Kundennummer: 401200189

Nachdem die Schlussrechnung zum 31.12.2023 erst nach mehrmaliger Anmahnung am 05.03.2024 ausgestellt wurde, enthielt diese einen Fehler bei der Berechnung des Entlastungsbetrages.

Die Höhe des Entlastungsbetrages wurde zwar exakt ermittelt, aber nicht korrekt mit den kWh multipliziert, obwohl diese ebenfalls korrekt angegeben wurden.

Auf den Widerspruch, der per E-Mail sofort am 05.03.2024 um 17:22 Uhr eingelegt wurde, wurde mit einer Eingangsbestätigungsmail durch E.ON zwar umgehend reagiert, jedoch bis heute erfolgte keine Bearbeitung.

Sollte bis 19.04.24 keine Bearbeitung erfolgen, werde ich eine Verbraucherbeschwerde (nach § 111a EnWG) einlegen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Bearbeitung des Widerspruchs bis 19.04.2024


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.04.2024 | 15:10
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo ReclaBoxler-5411951,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es tut uns leid, dass es hier Unstimmigkeiten gibt und Sie sich daher erneut über uns ärgern. Bitte entschuldigen Sie.

Wir haben den Sachverhalt gern für Sie an genau die richtige Stelle bei uns im Haus weitergeleitet. Unsere zuständigen Kollgen prüfen das Ganze gern für Sie und kümmern sich um alles Weitere.

Viele Grüße und Ihnen einen schönen Tag

Ihre E.ON Energie Deutschland

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Kommentare und Trackbacks (2)


15.04.2024 | 16:24
von ReclaBoxler-5411951 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.04.2024 | 18:28
von ReclaBoxler-5411951 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da bis heute (22.04.24) keine weitere Reaktion erfolgte, wurde nun eine Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG ausgelöst.
Die Dreistigkeit der E.On-Kundenbetreuung ist nicht zu überbieten.




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