Durch Shop-Apotheke gelöste Beschwerde. | 333 Views | 27.02.2024 | 18:54 Uhr
geschrieben von Piprek Berti

Shop-Apotheke B.V. (LV Venlo)

Keine Rechnungszustellung bisher, aber Inakasso veranlasst

Bestell-/Kundennummer: COM-72572767

Am 26.12.2023 lösten wir bei Shop-Apotheke eine Bestellung über Nahrungsergänzungsmittel in Höhe von 34,99 EUR aus.

SCHLAGWORTE

Den Einkauf bei der Shop-Apotheke hatten wir sicherheitshalber bei "Trusted Shops" Käuferschutz absichern lassen.

Wir erhielten eine Bestellbestätigung von Shop-Apotheke mit dem Hinweis, in Kürze würde eine Rechnungs-E-Mail mit allen Bezahldaten bei uns eingehen. Die schriftlich avisierte Rechnungs-E-Mail erhielten wir nicht.

Am 23.01.24 baten wir per E-Mail erneut um Zusendung der zugehörigen Rechnung, um die Zahlung begleichen zu können. Unsere E-Mail vom 23.01.24 ist nachweislich bei Shop-Apotheke eingegangen, die Eingangsbestätigung vom Server der Shop-Apotheke vom 23.01.24 liegt uns hier vor.

Auch erhielten wir am 23.01.24 eine Bestätigungs-E-Mail von der Shop-Apotheke, dass sich unsere Anfrage in Bearbeitung befindet. Geschehen ist seitdem weiterhin nichts. Eine Nachricht oder gar Rechnung zum Vorgang steht bis dato seitens der Shop-Apotheke aus.

Allerdings erhielten wir zum gesamten Vorgang am heutigen 27.02.24 eine Zahlungsaufforderung eines Inkasso-Unternehmens zu einem angeblichen Rechnungskauf über die "Ratepay GmbH" zur Rechnung vom 27.12.2023 bei Shop-Apotheke.

Die gegenständliche Forderung hat sich auf nunmehr 72,57 EUR erhöht, also für uns als konsternierte Kunden mehr als verdoppelt. Ratepay ist nicht unser Vertragspartner, sondern Shop-Apotheke.

Am heutigen 27.02.2024 haben wir nunmehr mit dem Inkassobüro zum Sachverhalt telefoniert, diesen erläutert und besprochen, dass 58,17 EUR -wohlgemerkt ohne unser Verschulden - zunächst unsererseits gezahlt werden. Dies dient vor allem der Vermeidung zusätzlicher Inkassogebühren.

Shop-Apotheke ist in dem Zusammenhang als unser Vertragspartner aufgefordert, uns bis zum 12.03.2024 die unverschuldete Überzahlung in Höhe von 23,18 EUR (58,17 EUR minus 34,99 EUR) auf das angegebene Bankkonto zu erstatten.

Anderenfalls müssten wir uns entsprechende Strafanzeige bei der zuständigen Hamburger Polizeidienststelle vorbehalten.

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Meine Forderung an Shop-Apotheke B.V.: Erstattung der unverschuldeten Überzahlung in Höhe von 23,18 EUR


 
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Kommentare und Trackbacks (10)


27.02.2024 | 19:50
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Auf der Webseite des Anbieters können sie im Bereich „Meine Apotheke" alle getätigten Bestellungen sehen. Wenn sie auf die relevante Bestellung klicken, gibt es dort auch die Möglichkeit, sich die Rechnung anzuschauen und herunterzuladen als PDF.

Funktioniert das bei ihnen nicht?

27.02.2024 | 23:15
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Sie hätten sich die Rechnung auch in Ihrem Shop-Apotheke runterladen können. Ist sie evtl. in Ihrem Spamordner hängengeblieben?

Ich sehe da für die Nichtzahlung keinerlei Verschulden von Shop-Apotheke.

06.03.2024 | 12:27
von Piprek Berti noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat Shop-Apotheke am 27.02.24 mit den üblichen, auf Reclabos oder Reklamation24 durch betroffene Kunden zahlreich geschilderten Einwänden reagiert, wie, dass die E-Mail womöglich im Spam-Ordner gelandet ist.
Wir hatten am 23.01.24 extra noch einmal die Zusendung der Rechnung zwecks Zahlungsausgleichs bei Shop-Apotheke angemahnt. Es bleibt bei unserer Forderung. Anderenfalls geht der Sachverhalt per Strafanzeige an die zuständige Polizeidienststelle.


06.03.2024 | 12:56
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Wie schon zweimal drauf hingewiesen: Haben sie sich mal in ihren Kundenbiereich eingeloggt und dort die Rechnung heruntergeladen.

06.03.2024 | 15:56
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Die Darstellung ist - sagen wir mal - etwas irritierend. Bevor etwas an ein Inkasso weitergeht, kommt von Shop-Apotheke eine Mahnung. Ist auch die wieder im Spam-Ordner hängengeblieben?

Welcher Straftatbestand soll sich hier ergeben?

Offenbar wurde die Rechnung sowohl im Spam-Ordner als auch im Kundenbereich ignoriert und nicht bezahlt. So wie hier die Hinweise zum Kundenbereich und der sich dort befindenden Rechnung.

Warum sollte Shop-Apotheke erneut eine Rechnung zusenden, wenn diese im Kundenbereich abrufbar ist?
Zudem besteht durchaus auch mit Ratepay ein Vertragsverhältnis. Nämlich über die Absicherung bei Trusted Shops.

Ich sehe nach wie vor ein Verschulden des Beschwerdeführers. Die Forderung ist nicht "unverschuldet" entstanden.

22.03.2024 | 16:01
von Piprek Berti noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.03.2024 | 16:25
von Piprek Berti | Regelverstoß melden
Kurzer Hinweis an die ReclaBox-Kommentare vom 27.02. und 06.03.24 (vermutlich handelt es sich hier um ein und dieselbe Person): (Zitat) "Die Beweispflicht, dass der Verbraucher eine Rechnung erhalten hat, liegt bei dem Rechnungsgeber. Wenn ein Kunde eines Online-Shops zum Beispiel angemahnt wird, dass er die Rechnung der bestellten Ware nicht beglichen hat, muss der Online-Shop nachweisen können, dass der Kunde auch wirklich die Rechnung erhalten hat. Wurde die Rechnung nicht eingeschrieben verschickt, wird es für den Rechnungsgeber schwierig sein, zu beweisen, dass der Kunde eine Rechnung bekommen hat. Auch beim Rechnungsversand per E-Mail ist es schwierig, den Erhalt zu beweisen. Der Rechnungsgeber kann sich nie sicher sein, dass die Mail mit der Rechnung den Empfänger erreicht hat. Es kann sein, dass die Mail im Spam-Ordner gelandet ist oder nie gelesen wurde. Hat der Rechnungssteller keinen Beweis dafür, dass die Rechnung beim Empfänger angekommen ist, gilt die Rechnung als nicht zugestellt. Das Ausstellen einer Mahnung ist in diesem Fall unzulässig. "Noch einmal - unsererseits wurde die erneute Rechnungszusendung bei Shop-Apotheke angemahnt - ohne Erfolg. Ansonsten gern einmal zusätzlich im HGB bzw. UStG nachlesen, ehe hier Halbwahrheiten verbreitet werden.

22.03.2024 | 18:18
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Es ist korrekt, dass der Verkäufer und damit Aussteller der Rechnung nachweisen muss, dass er den Käufer im Zweifelsfalle in Verzug gesetzt hat. Und zu seinen Pflichten gehört selbstverständlich auch die Ausstellung eine Rechnung.

Ich persönlich habe schon oft in meinem Leben bei dieser Apotheke bestellt. Die Rechnung finde ich ausnahmslos immer in meinem Kundenbereich bei der dazugehörigen Bestellung.

Finden sie dort keine Rechnung? Oder ist diese Rechnung ihrer Ansicht nach fehlerhaft?

27.03.2024 | 19:57
von Piprek Berti | Regelverstoß melden
Die Überzahlung wurde mir zwischenzeitlich erstattet - die Beschwerde ist mithin gelöst.

14.04.2024 | 16:06
von Piprek Berti gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erwartungsgemäß wurden die unrechtmäßig berechneten Inkassokosten erstattet.




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