AXA Versicherung AG (Köln)
Von der AXA Versicherung im Stich gelassen
Bestell-/Kundennummer: Schadensnummer 90000210124
Zögerliche Bearbeitung eines angemeldeten Schadens
Wir haben am 27.12.2023 einen Hausratsschaden aufgrund Überschwemmung an die AXA Versicherung gemeldet.
Durch diesen Schaden mussten wir schnellstmöglich aus unserem Haus ausziehen und die Möbel durch ein Unternehmen in einer Halle einlagern lassen. Wir selbst kamen kurzfristig in einer Ferienwohnung unter.
Sowohl bei der Schadensmeldung als auch bei der telefonischen Rücksprache mit dem AXA Schadensservice am 12.01.2024 wurden wir nicht darauf hingewiesen, dass in unserer Hausratsversicherung genau dieser Anteil nicht mitversichert ist. Vielmehr wurde uns Leistungsobergrenzen genannt, die uns in diesem Fall zustehen würden. Diese Leistungsgrenzen haben wir bei Weitem nicht in Anspruch genommen.
Am 07.03.2024 - immerhin 2,5 Monate nach der initialen Schadensmeldung - bekamen wir heute die Ablehnung der Schadenskompensation durch die AXA. Durch die lange Bearbeitung wurde uns jegliche Möglichkeit genommen, die zwischenzeitlich entstandenen Kosten durch alternative Maßnahmen vorab zu reduzieren. Ein Umzug des Hausrats hatten wir insofern schon reduziert, indem wir kleinere bewegliche Gegenstände auf dem Dachboden eingelagert hatten. Die großen sperrigen Anteile hätten wir ggf. dann mit Freunden und Verwandten in einer anzumietenden Garage unterbringen können. Aufgrund des hohen Zeitdrucks, zusammen mit der ausgebliebenen Schadensbearbeitung der AXA Versicherung, sind uns jetzt erhebliche Zusatzkosten entstanden.
Jeder, der sich schon einmal in einer solchen Situation befunden hat, kann sicherlich nachvollziehen, wie man sich in einer solchen Lage fühlt.
Eine Versicherung, die dann auch noch eine Ablehnung des Versicherungsanspruches nach 2,5 Monaten feststellt, kann man sicherlich nicht zusätzlich brauchen.
08.03.2024 | 10:16
Abteilung: Social Media Team
Guten Tag,
vielen Dank für die offenen Worte.
Wir möchten Sie gerne unterstützen. Bitte schicken Sie uns dazu eine Mail mit Ihren Kontaktdaten und der entsprechenden Schadennummer an dialogaxa.de.
Vielen Dank und beste Grüße,
Ihr AXA- Feedback Team
die Schadennummer steht oben bei der Reklamation im Header und sollte ausreichen, damit Sie von sich aus die vom Reklamanten gewünschte Stellungnahme in die Wege leiten können. Über die Schadennummer finden Sie ja auch die Kontaktdaten des Versicherungsnehmers in Ihrem System, oder nicht?
Das geht dann schneller, als wenn die Axa sich hier alles zusammensuchen müsste. Die Axa müsste hier überhaupt nicht reagieren und tut es dennoch.
Ein vernünftiger Mensch schickt dann die erbetene Mail. Dann hat die Axa statt mühseligem Zusammensuchen den Sachverhalt komplett vor sich.
Wem an Problemen schaffen und Sturheit liegt, der verlangt das Zusammensuchen des Sachverhalts auf dieser Seite.
Über die Box hier wurde der komplette Reklatext samt o. g. Schadennummer mitgeteilt. Bei der Eingabe der Schadennummer im ERP-System der Versicherung wird auch gleich der Versicherungsnehmer mit angezeigt.
Was genau muss sich die Versicherung da noch mühsam zusammensuchen?
Soll Herr B. nochmal den kompletten Text der Rekla in eine separate E-Mail packen, die sich nur durch seine "Signatur/Adressangabe" unterscheidet? Eine Angabe, welche die Versicherung sowieso schon hat?
Im übrigen sollten Sie das Vorgehen Klaus B. überlassen und sich hier nicht in der Form einmischen, in der Sie es tun.
Ich wollte mitnichten dem Beschwerdeführer neunmalkluge Ratschläge geben.
Aber die Versicherung versucht hier doch ganz eindeutig eine weitere Hinhaltetaktik, indem sie längst vorhandene Sachen nochmal abfragt. Passt doch alles zur Beschwerde - einfach den Kunden nochmal alles fragen und die Sache noch länger rauszögern.
Daran schonmal gedacht?
Schönes Wochenende.
Ich sehe es so, dass die Versicherung einfach nichts "Zusammengesuchtes", sondern eine E-Mail mit allen Fakten vor der Nase haben möchte und dann handelt. Und das hoffentlich zugunsten des Versicherungsnehmers.
Schon mal daran gedacht?
Auch schönes Wochenende. ;-)
Man versucht trotz eindeutigen Informationen dem VN irgendwelche nicht notwendigen Abläufe aufzuzwingen, um "notfalls" immer noch Argumente gegen eine zügige Bearbeitung im Sinne des VN zu finden, wenn nicht bestimmte, dem Grunde nach unnötige Schritte, vom VN eingehalten werden.
Aus der hier schon mitgeteilten Schadennummer und der ausführlichen Schilderung wäre hier auf ReclaBox lediglich eine Mitteilung der AXA angebracht, dass diese sich mit dem VN zur Klärung in Verbindung gesetzt haben. Und nicht irgendwelche "Wünsche", um eine Bearbeitung angeblich erst durchzuführen.
Ebenfalls ein schönes Wochenende!
Wenn die AXA Versicherung dies tatsächlich im vorliegenden Fall nicht getan hat, ist das in höchstem Maße kundenunfreundlich. Bösen Willen würde ich hier natürlich nicht unterstellen. Schließlich ändert sich für die Versicherung durch einen entsprechenden Hinweis ja nichts. Unaufmerksamkeit, Unachtsamkeit oder schlicht Desinteresse trifft es vielleicht eher für die Versicherung.
Für Menschen in ähnlichen Situationen kann ich persönlich nur den Tipp geben, mit dem zuständigen Versicherungsberater durchzugehen, welche Maßnahmen man getroffen hat oder treffen möchte, verbunden mit der deutlichen Frage, ob diese Maßnahmen versichert sind. Für eine etwaige Falschaussage würde dann der Versicherungsberater haften. Das hilft natürlich im Nachhinein in diesem konkreten Fall nichts mehr, das ist mir klar.
Wir vom Social Media Team haben leider keine direkte Akteneinsicht und sind daher auf die relevanten Informationen per Mail angewiesen. Nur so können wir uns adäquat um den Sachverhalt kümmern. Sobald uns alles vorliegt, werden wir uns selbstverständlich schnellstmöglich um alles kümmern.
Guten Morgen Klaus B., vielen Dank für die E-Mail. Wir haben diese bereits gestern an unser zentrales Beschwerdemanagement weitergeleitet. Beste Grüße aus Köln
Guten Tag Klaus B.,
vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Der Sachverhalt wurde nach Erhalt Ihrer Mail sofort an unser zentrales Beschwerdemanagement weitergeleitet. Wir haken dort gerne noch einmal für Sie nach.
Viele Grüße vom AXA Social Media Team
Guten Morgen Klaus B.
wir bedauern, dass Sie nicht zufrieden sind und werden uns diesbezüglich nochmal im entsprechenden Fachbereich für Sie erkundigen.
Guten Morgen Klaus B.
wir bedauern, dass Sie nicht zufrieden sind und werden uns diesbezüglich nochmal im entsprechenden Fachbereich für Sie erkundigen.