Durch AXA Versicherung endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 481 Views | 08.03.2024 | 10:16 Uhr
geschrieben von Klaus B.

AXA Versicherung AG (Köln)

Von der AXA Versicherung im Stich gelassen

Bestell-/Kundennummer: Schadensnummer 90000210124

Zögerliche Bearbeitung eines angemeldeten Schadens

Wir haben am 27.12.2023 einen Hausratsschaden aufgrund Überschwemmung an die AXA Versicherung gemeldet.

SCHLAGWORTE

Durch diesen Schaden mussten wir schnellstmöglich aus unserem Haus ausziehen und die Möbel durch ein Unternehmen in einer Halle einlagern lassen. Wir selbst kamen kurzfristig in einer Ferienwohnung unter.

Sowohl bei der Schadensmeldung als auch bei der telefonischen Rücksprache mit dem AXA Schadensservice am 12.01.2024 wurden wir nicht darauf hingewiesen, dass in unserer Hausratsversicherung genau dieser Anteil nicht mitversichert ist. Vielmehr wurde uns Leistungsobergrenzen genannt, die uns in diesem Fall zustehen würden. Diese Leistungsgrenzen haben wir bei Weitem nicht in Anspruch genommen.

Am 07.03.2024 - immerhin 2,5 Monate nach der initialen Schadensmeldung - bekamen wir heute die Ablehnung der Schadenskompensation durch die AXA. Durch die lange Bearbeitung wurde uns jegliche Möglichkeit genommen, die zwischenzeitlich entstandenen Kosten durch alternative Maßnahmen vorab zu reduzieren. Ein Umzug des Hausrats hatten wir insofern schon reduziert, indem wir kleinere bewegliche Gegenstände auf dem Dachboden eingelagert hatten. Die großen sperrigen Anteile hätten wir ggf. dann mit Freunden und Verwandten in einer anzumietenden Garage unterbringen können. Aufgrund des hohen Zeitdrucks, zusammen mit der ausgebliebenen Schadensbearbeitung der AXA Versicherung, sind uns jetzt erhebliche Zusatzkosten entstanden.

Jeder, der sich schon einmal in einer solchen Situation befunden hat, kann sicherlich nachvollziehen, wie man sich in einer solchen Lage fühlt.

Eine Versicherung, die dann auch noch eine Ablehnung des Versicherungsanspruches nach 2,5 Monaten feststellt, kann man sicherlich nicht zusätzlich brauchen.

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Meine Forderung an AXA Versicherung AG: Stellungnahme


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.03.2024 | 10:16
Firmen-Antwort von: AXA Versicherung AG
Abteilung: Social Media Team

Guten Tag,

vielen Dank für die offenen Worte.

Wir möchten Sie gerne unterstützen. Bitte schicken Sie uns dazu eine Mail mit Ihren Kontaktdaten und der entsprechenden Schadennummer an dialog spider monkey axa.de.

Vielen Dank und beste Grüße,

Ihr AXA- Feedback Team

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Kommentare und Trackbacks (17)


08.03.2024 | 11:24
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Hallo AXA,

die Schadennummer steht oben bei der Reklamation im Header und sollte ausreichen, damit Sie von sich aus die vom Reklamanten gewünschte Stellungnahme in die Wege leiten können. Über die Schadennummer finden Sie ja auch die Kontaktdaten des Versicherungsnehmers in Ihrem System, oder nicht?

08.03.2024 | 11:36
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
 spider monkey RRBler-2003261, wo wäre denn jetzt das Problem, wenn Klaus B. die gewünschte Mail nebst Schadennummer an die Axa schickt?

Das geht dann schneller, als wenn die Axa sich hier alles zusammensuchen müsste. Die Axa müsste hier überhaupt nicht reagieren und tut es dennoch.
Ein vernünftiger Mensch schickt dann die erbetene Mail. Dann hat die Axa statt mühseligem Zusammensuchen den Sachverhalt komplett vor sich.

Wem an Problemen schaffen und Sturheit liegt, der verlangt das Zusammensuchen des Sachverhalts auf dieser Seite.

08.03.2024 | 11:54
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Die AXA hat aber doch alles schon zentral vorliegen.

Über die Box hier wurde der komplette Reklatext samt o. g. Schadennummer mitgeteilt. Bei der Eingabe der Schadennummer im ERP-System der Versicherung wird auch gleich der Versicherungsnehmer mit angezeigt.

Was genau muss sich die Versicherung da noch mühsam zusammensuchen?

Soll Herr B. nochmal den kompletten Text der Rekla in eine separate E-Mail packen, die sich nur durch seine "Signatur/Adressangabe" unterscheidet? Eine Angabe, welche die Versicherung sowieso schon hat?

08.03.2024 | 16:45
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Ja. Siehe mein letzter Satz.

Im übrigen sollten Sie das Vorgehen Klaus B. überlassen und sich hier nicht in der Form einmischen, in der Sie es tun.

08.03.2024 | 17:02
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Das überlasse ich natürlich gerne dem TE, aber danke für Ihren wertvollen Hinweis.

Ich wollte mitnichten dem Beschwerdeführer neunmalkluge Ratschläge geben.

Aber die Versicherung versucht hier doch ganz eindeutig eine weitere Hinhaltetaktik, indem sie längst vorhandene Sachen nochmal abfragt. Passt doch alles zur Beschwerde - einfach den Kunden nochmal alles fragen und die Sache noch länger rauszögern.

Daran schonmal gedacht?

Schönes Wochenende.

08.03.2024 | 18:35
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Na ja, das ist halt Ihre negative Betrachtungsweise der AXA-Antwort. Ich sehe nicht eindeutig eine Hinhaltetaktik. Diese wäre sinnfrei, weil die AXA sie nach Ablehnung gar nicht nötig hätte.

Ich sehe es so, dass die Versicherung einfach nichts "Zusammengesuchtes", sondern eine E-Mail mit allen Fakten vor der Nase haben möchte und dann handelt. Und das hoffentlich zugunsten des Versicherungsnehmers.

Schon mal daran gedacht?

Auch schönes Wochenende. ;-)

08.03.2024 | 20:51
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Sehe ich genauso wie "ReclaBoxler-200. .. ", und es ist auch ein übliches Vorgehen von Versicherungen.
Man versucht trotz eindeutigen Informationen dem VN irgendwelche nicht notwendigen Abläufe aufzuzwingen, um "notfalls" immer noch Argumente gegen eine zügige Bearbeitung im Sinne des VN zu finden, wenn nicht bestimmte, dem Grunde nach unnötige Schritte, vom VN eingehalten werden.
Aus der hier schon mitgeteilten Schadennummer und der ausführlichen Schilderung wäre hier auf ReclaBox lediglich eine Mitteilung der AXA angebracht, dass diese sich mit dem VN zur Klärung in Verbindung gesetzt haben. Und nicht irgendwelche "Wünsche", um eine Bearbeitung angeblich erst durchzuführen.

Ebenfalls ein schönes Wochenende!

09.03.2024 | 12:44
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Eine extrem unschöne Situation. Natürlich muss eine Versicherung nicht den Versicherungsnehmer darüber belehren, welche Leistungen nicht versichert sind, wenn er einen Schaden meldet. Je nach Situation, also wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel die von ihm getroffenen Maßnahmen schildert, wäre es natürlich absolut kundenfreundlich, würde dann die Versicherung freundlich darauf hinweisen, dass bestimmte vom Versicherungsnehmer getroffenen Maßnahmen nicht versichert sind. Weil, dann könnte der Versicherungsnehmer noch zeitnah versuchen, den eigenen Schaden zu mindern.

Wenn die AXA Versicherung dies tatsächlich im vorliegenden Fall nicht getan hat, ist das in höchstem Maße kundenunfreundlich. Bösen Willen würde ich hier natürlich nicht unterstellen. Schließlich ändert sich für die Versicherung durch einen entsprechenden Hinweis ja nichts. Unaufmerksamkeit, Unachtsamkeit oder schlicht Desinteresse trifft es vielleicht eher für die Versicherung.

Für Menschen in ähnlichen Situationen kann ich persönlich nur den Tipp geben, mit dem zuständigen Versicherungsberater durchzugehen, welche Maßnahmen man getroffen hat oder treffen möchte, verbunden mit der deutlichen Frage, ob diese Maßnahmen versichert sind. Für eine etwaige Falschaussage würde dann der Versicherungsberater haften. Das hilft natürlich im Nachhinein in diesem konkreten Fall nichts mehr, das ist mir klar.

11.03.2024 | 12:35
von Klaus B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ausser eine computergenerierte Nachricht, die nach der Schadensnummer verlangt, ist nichts konstruktives seitens AXA erfolgt. Wäre ein Mensch in diesen Prozess eingebunden, dann hätte er die bereits eingestellte Schadensnummer ersehen können. Aber Kunden sind bei der AXA offensichtlich nur lästiges Anhängsel.


11.03.2024 | 12:35
von AXA Assistance Deutschland Gmb...

Wir vom Social Media Team haben leider keine direkte Akteneinsicht und sind daher auf die relevanten Informationen per Mail angewiesen. Nur so können wir uns adäquat um den Sachverhalt kümmern. Sobald uns alles vorliegt, werden wir uns selbstverständlich schnellstmöglich um alles kümmern.



12.03.2024 | 08:10
von AXA Assistance Deutschland Gmb...

Guten Morgen Klaus B., vielen Dank für die E-Mail. Wir haben diese bereits gestern an unser zentrales Beschwerdemanagement weitergeleitet. Beste Grüße aus Köln



14.03.2024 | 15:09
von Klaus B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sobald ich diese Frage beantwortet habe, wird der automatische Antwortgenerator von AXA wieder reagieren und den Eindruck vermitteln, dass sie die Beschwerde ernst nehmen. Tun sie aber nicht.


14.03.2024 | 17:21
von AXA Assistance Deutschland Gmb...

Guten Tag Klaus B.,

vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung. Der Sachverhalt wurde nach Erhalt Ihrer Mail sofort an unser zentrales Beschwerdemanagement weitergeleitet. Wir haken dort gerne noch einmal für Sie nach.

Viele Grüße vom AXA Social Media Team



14.03.2024 | 17:41
von Klaus B. | Regelverstoß melden
Habe soeben ein postalisch zugestelltes Schreiben der AXA erhalten. Der Schaden wurde ohne Zahlungen geschlossen. Kein Bedauern und keine Stellungnahme bezüglich der langen Bearbeitungszeit. Zwischen dem Feststellen eines fehlenden Versicherungsanspruchs und dem Schließen der Schadensakte lagen neun Tage. Das ist doch mal eine deutliche Steigerung des Arbeitstempos vergleichbar mit der 2,5 monatigen Prüfung über einen Schadensanspruch.

14.03.2024 | 17:46
von Klaus B. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wieso sollte die AXA auch auf Kunden eingehen? Sie ist letztlich nur ggf. Ihren Aktionären rechenschaftspflichtig.


15.03.2024 | 07:29
von AXA Assistance Deutschland Gmb...

Guten Morgen Klaus B.

wir bedauern, dass Sie nicht zufrieden sind und werden uns diesbezüglich nochmal im entsprechenden Fachbereich für Sie erkundigen.



15.03.2024 | 07:30
von AXA Assistance Deutschland Gmb...

Guten Morgen Klaus B.

wir bedauern, dass Sie nicht zufrieden sind und werden uns diesbezüglich nochmal im entsprechenden Fachbereich für Sie erkundigen.





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