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Durch lidl.de gelöste Beschwerde. | 376 Views | 29.03.2024 | 11:16 Uhr
geschrieben von Lars. Schmitz

lidl.de (Neckarsulm)

Fehlteile (Zubehör) werden nicht nachgeliefert

Bestell-/Kundennummer: 3484038182

Am 25.03.2024 wurde das bestellte Fahrrad geliefert. Die Spedition hat dieses vor der Haustür abgestellt.

SCHLAGWORTE

Beim Auspacken fiel auf, dass das komplette Zubehör fehlt. Also Pedale, Netzteil, Schraubschlüssel, einfach alles. Heute bei Lidl reklamiert, Fallnummer: 100 184 683.

Ich wurde dann zu einem Dienstleister/Servicepartner durchgestellt. Von dort sollte ich eine E-Mail erhalten und im Nachgang meine Rechnung übermitteln.

Ich warte seitdem auf diese E-Mail. Jetzt steht hier ein unmontiertes Fahrrad und der riesige Karton ebenfalls, falls ich das Fahrrad retourniere.

Ein Fahrrad ohne komplettes Zubehör zu versenden, geht gar nicht. Bestellt hatte ich am 05.03. Geliefert wurde am 25.03. Genügend Zeit war ja wohl vorhanden, um das Rad KOMPLETT zu verpacken. Jetzt kann ich mich wieder bei Lidl anrufen und meinem Zubehör hinterherlaufen.

Erneute Kontaktaufnahme mit Lidl. Dort wurde ich angeraunzt, warum ich schon wieder anrufe. Das würde halt 2-3 Tage dauern.

Warum muss ich mit einem Drittanbieter/Servicepartner Kontakt aufnehmen? LIDL ist mein Verkäufer. Mein Händler. Heute ist der 29.03.2024. Es ist bisher nichts passiert.

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Meine Forderung an lidl.de: Nachlieferung des kompletten Zubehörs (Pedale, Netzteil, Werkzeug, Abdeckungen, Ventiladapter etc.)


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (10)


29.03.2024 | 20:28
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Sie müssen natürlich nicht mit dem Hersteller direkt Kontakt aufnehmen. Sofern Lidl in eigenem Namen das Fahrrad verkauft hat, ist auch Lidl der Ansprechpartner. Es kann aber natürlich für die schnelle Lösung des Problems sehr hilfreich sein, ggf. selbst mit dem Hersteller zu sprechen. Ein Muss ist das nicht.

Wenn das Problem nicht zufriedenstellend gelöst wird, widerrufen sie den Kaufvertrag innerhalb der üblichen Frist einfach.

30.03.2024 | 02:25
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Bitte für richtige Tipps und Hinweise die Rechtslage beachten!

Ein Recht auf Widerruf habe ich vor allem deshalb, weil ich eine vollständige und funktionierende / mangelfreie Ware erst ab dem Erhalt wie in einem Ladengeschäft begutachten / besichtigen kann. Und diese dann ohne Angabe von Gründen zurück geben kann, ob nun aus Nichtgefallen oder sonstigen Gründen.

Stelle ich jedoch einen (offensichtlichen) Mangel nach Erhalt der Ware oder erst später fest, dann muss ich REKLAMIEREN (wie der Beschwerdeführer es getan hat) und die Mängel sind zu benennen! Das hat NICHTS mit einem gesetzlichen Widerrufsrecht zu tun! Deshalb sind dafür auch keine Fristen zu beachten (außer natürlich die Gewährleistungsfrist).

Natürlich kann ich auch einfach widerrufen, muss dann allerdings die entsprechenden Fristen beachten UND auf die Mängel hinweisen, damit nach einer Rücksendung / Abholung nicht eine Schadenverursachung / Mangelverursachung unterstellt wird.

30.03.2024 | 06:42
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Alles korrekt. Ich habe aber auch nichts anderes geschrieben. Wenn der Händler aber nicht so reagiert, wie ich mir das vorstelle und ich merke, dass es Schwierigkeiten geben wird, die noch fehlenden Teile auch zu bekommen beziehungsweise die Dauer für eine eventuelle Lösung ist für mich unakzeptabel, dann widerrufe ich halt einfach den Kaufvertrag und sende die Ware zurück beziehungsweise lasse sie abholen. Dann ist die Sache für mich erledigt.

Auf die fehlenden Teile wurde bereits hingewiesen. Selbstverständlich bietet es sich an und ist auch sehr empfehlenswert, bei einem Widerruf dies noch einmal nachweisbar zu tun, um hinterher nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sein, man hätte die Ware nicht vollständig zurückgesendet.

Wenn man dies aber beachtet, sollte man vor Ablauf der Widerrufsfrist überlegen, ob man diese verstreichen lassen will und hofft, dass der Händler noch zeitnah die fehlenden Teile nachsendet.

30.03.2024 | 10:42
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Nochmals:
Die Widerrufsfrist ist da vollkommen irrelevant, da ich bei einer Reklamation auch noch nach 3 oder 7 oder 13 oder 19 Wochen usw. vom Kaufvertrag zurück treten und damit die mangelbehaftete Ware zurück senden kann, falls a) rechtzeitig reklamiert wurde und b) die Reklamation nicht zufriedenstellend bearbeitet wird!

30.03.2024 | 13:05
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Ist es nicht schön, dass Theorie und Praxis im echten Leben immer komplett deckungsgleich sind? Toll, gell? Und Rech haben und dieses durchsetzen ist bekanntlich auch immer ein und dasselbe.

05.04.2024 | 10:40
von ReclaBoxler-3737851 | Regelverstoß melden
Hier bei Reclabox hat aber nur ein Nutzer Recht. Und das völlig unabhängig von der Rechtslage.

Und sich dabei auch noch selbst widerspricht:
"Ein Recht auf Widerruf habe ich vor allem deshalb, weil ich eine vollständige und funktionierende / mangelfreie Ware erst ab dem Erhalt wie in einem Ladengeschäft begutachten / besichtigen kann. "

Und genau dann, wenn die vollständige und funktionierende Ware vorliegt, beginnt die Widerrufsfrist zu laufen.

05.04.2024 | 11:46
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Das ist schon eine Meisterleistung ReclaBoxler-373usw., in gerade einmal drei Sätzen drei mal vollkommen unsinniges Zeugs von sich zu geben. Von welchem Recht unabhängig der Rechtslage wird da gesprochen? An welcher Stelle ist im Zitat ein Widerspruch vorhanden? Wie passt der letzte Satz zum restlichen vorhergehenden Text, zu den vorherigen Aussagen?

Und zu guter Letzt, was soll überhaupt mit diesem Kommentar vermittelt werden?

05.04.2024 | 20:03
von Lars. Schmitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Lidl interessiert sich null Komma null für das Problem. Ich habe dort so oft angerufen.
Aber der Servicepartner hat sich gemeldet. Das fehlende Zubehör ist im Moment nicht lieferbar… wegen der angeblichen Seefahrtsprobleme

Ich kann nicht mehr …


05.04.2024 | 20:08
von Micha Hoffi | Regelverstoß melden
Dann sollten Sie sich entscheiden, ob Sie sich auf eine längere Wartezeit einlassen wollen oder gegenüber Lidl im Rahmen der Reklamation Ihren Rücktritt vom Kaufvertrag erklären wollen und damit das Rad zurück geben und den Kaufpreis erstattet bekommen.

12.04.2024 | 19:59
von Lars. Schmitz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bzw. musste selber mit dem Servicepartner/Lieferanten kommunizieren. Heute habe ich die Ersatzteile bekommen.

Lidl interessiert sich null für die Reklamation.
Die Garantie läuft seit Lieferung.
Ich konnte das Fahrrad erst heute testen. Lieferdatum 25.03.2024
Ersatzteile kamen am 12.04.2024

Das ist der Hammer. Noch nicht mal ein Einkaufsgutschein wurde angeboten.




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